Parkett nicht fachgerecht verlegt?

5 Antworten

Die Hälfte der Rechnungssumme erhielt er auf die Hand.

Also Schwarzarbeit? Dann hast du keinerlei Ansprüche und musst darauf hoffen, dass das der Handwerker nicht weiß...

was ist die Frage?

was willst wissen?

hat schon 2x nachgebessert! Frist von 10 Tagen - wird wohl alles nochmal abgeschliffen und versiegelt werden müssen.

oder wurde nur ein Bereich bearbeitet? kein Wunder, da ergeben sich zwangsläufig Farbunterschiede

was wurde beauftragt?

Ich gehe mal davon aus das der das in Schwarzarbeit gemacht hat,somit hast Du keinerlei rechtliche Handhabe zur Nachbesserung oder auf Gewährleistung,behalte den Restbetrag ein und sehe zu wie Du das wieder hinbekommst.Wer Pfuscher beauftragt muss dann auch mit dem Pfusch leben!

Das Problem ist, wenn er sich strikt weigert für den Schaden aufzukommen muss die Sache schliesslich gerichtlich geregelt werden und das Ganze Prozedre mit Anwalt, Gutachter Gerichtskosten musste erst mal vorfinanzieren.

Kannst ihm natürlich eine Frist setzen, den Restbetrag so lange einbehalten und dann einen anderen beauftragen, aber der will ja auch Geld und ob das dann rückholbar ist???

die würde ich auch nicht zahlen, bis der Makel zu deiner Zufriedenheit behoben ist