Parkett nicht fachgerecht verlegt?
Das Massivholzparkett wurde sehr schlecht geschliffen. Dellen wurden nach dem lackieren abgeschliffen und neu lackiert. Jetzt ist ein Farbunterschied zu sehen. Die in einigen Bereichen nachträgliche Lackierung erkennt man auch. Habe dem Parkettleger 2 Chancen auf Nachbesserung gegeben, der bekommt es aber nicht hin.
Die Hälfte der Rechnungssumme erhielt er auf die Hand. Die 2. Hälfte auf Rechnung. Die habe ich noch nicht bezahlt.
Muss ich dem Parkettleger weitere Nachbesserungen einräumen oder kann ich eine Fremdfirma damit beauftragen?
5 Antworten
Die Hälfte der Rechnungssumme erhielt er auf die Hand.
Also Schwarzarbeit? Dann hast du keinerlei Ansprüche und musst darauf hoffen, dass das der Handwerker nicht weiß...
was ist die Frage?
was willst wissen?
hat schon 2x nachgebessert! Frist von 10 Tagen - wird wohl alles nochmal abgeschliffen und versiegelt werden müssen.
oder wurde nur ein Bereich bearbeitet? kein Wunder, da ergeben sich zwangsläufig Farbunterschiede
was wurde beauftragt?
Beauftragt wurde Lieferung und Verlegung Mosaikparkett im englischen Verband.
Mehrere Stäbe haben noch eine rauhe Oberfläche. Grossflächige Wölbungen hat er nach der Lackierung geschliffen. Ich drohte mit Gutachter. Aber er ist der Meinung dass er das Naturmaterial fachgerecht verlegt hat. Die Fläche ist jetzt 5x lackiert worden. Einen Kratzer habe ich verursacht. Den Lack um den Kratzer kann ich mit dem Fingernagel abkratzen.
Ich gehe mal davon aus das der das in Schwarzarbeit gemacht hat,somit hast Du keinerlei rechtliche Handhabe zur Nachbesserung oder auf Gewährleistung,behalte den Restbetrag ein und sehe zu wie Du das wieder hinbekommst.Wer Pfuscher beauftragt muss dann auch mit dem Pfusch leben!
Er har nur einen Teil schwarz bekommen. Aber über den höheren Teil liegt eine Rechnung vor. Rechnung über Verlegung und Lieferug Mosaikparkett im englischen Verband.
Und somit ist das Abschleifen und Lackieren nicht auf der Rechnung enthalten und somit hast Du darauf keinerlei Gewährleistungsansprüche,und auch keinerlei rechtliche Handhabe gegen den Pfuschwerker,und das man so etwas sieht wenn nachgeschliffen und dann nachgestrichen wird lernt ein Maler im ersten Lehrjahr.
Schleifen und lackieren sind auch auf der Rechnung
Das Problem ist, wenn er sich strikt weigert für den Schaden aufzukommen muss die Sache schliesslich gerichtlich geregelt werden und das Ganze Prozedre mit Anwalt, Gutachter Gerichtskosten musste erst mal vorfinanzieren.
Kannst ihm natürlich eine Frist setzen, den Restbetrag so lange einbehalten und dann einen anderen beauftragen, aber der will ja auch Geld und ob das dann rückholbar ist???
die würde ich auch nicht zahlen, bis der Makel zu deiner Zufriedenheit behoben ist
Muss ich dem Parkettleger weitere Nachbesserungen ermöglichen? Oder kann ich eine Fremdfirma beauftragen?
schriftlich einen Termin setzen , bis zu wann die Nachbesserung zu erfolgen hat , mit gleichem Schreiben daraufhinweisen ansonsten eine Fachfirma zu seinen Lasten damit zu beauftragen , du hast einen schriftlichen Vertrag mit ihm ? Ist so meine Idee
Vertrag besteht über Parkettverlegung.
na dann ...
Er har nur einen Teil schwarz bekommen. Aber über den höheren Teil liegt eine Rechnung vor. Rechnung über Verlegung und Lieferug Mosaikparkett im englischen Verband.