Parken auf Gehwegen (2 Reifen auf Bordstein)

4 Antworten

Leider steht nirgendwo in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) explizit ein Satz wie „Das Halten und Parken auf Gehwegen mit Kfz ist nicht gestattet.“

Dennoch ist das Gehwegparkverbot in der StVO enthalten, jedoch lediglich implizit bzw. im Umkehrschluss:

§ 12 (4) StVO schreibt vor: "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen..." Also nicht die Gehwege!

§ 12 (4a) StVO: „Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen." Also ist es generell auf Gehwegen verboten (und leider gibt es Ausnahmen).

§ 2 (1) StVO: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen,..." und nicht die Gehwege!

Quelle: StVO http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/index.html

Troyanis 
Beitragsersteller
 04.04.2014, 15:00

Danke für die konstruktive Antwort. Ich merke gerade, das meine Formulierung wohl nicht ganz korrekt ist - gibt es denn einen Unterschied zwischen Gehweg und Seitenstreifen? Ist der Seitenstreifen nicht ein Teil des Gehwegs?

auf Gehwegen darf nur geparkt werden, wenn das entsprechend ausgeschildert ist

das ist einfach. wenn es erlaubt ist gibts da ein hinweisschild zu.

du suchst wohl immer die Schuld bei anderen ????

was ist dabei "ordentlich" zu parken oder was hat ein Auto auf dem Gehweg zu suchen ?

Troyanis 
Beitragsersteller
 04.04.2014, 14:57

Bitte lass deinen Frust über dein Leben woanders aus. Ich suche konstruktive Antworten, keine inhaltsleere Besserwisserei.