Paketannahme durch Nachbar, der rückt es nicht raus
Hallo, ich habe da mal eine kleine Rechtsfrage. Ich habe was im Netz bestellt, der Shop hat per Paketdienstleister geliefert. Ich war aber nicht zuhause, sodass das Paket bei meinem Nachbarn (gegen Unterschrift) abgegeben wurde. Mit dem Nachbarn bin ich aber schon länger im Streit. Jetzt behauptet dieser, dass er mir das Paket vor die Wohnungstür gelegt hat. Da ist natürlich nichts. Ob das ein anderer geklaut hat, oder er garnicht hingelegt hat, weiß ich nicht. Von wem kann ich jetzt mein Geld wiederholen? Vom Verkäufer und dieser dann vom Nachbarn? Oder vom Transportunternehmen oder muss ich mir das direkt vom Nachbarn holen? Ich hoffe, ihr könnt mir die Rechtslage ein wenig näherbringen. MfG
11 Antworten
Ich würde mich bei dem Lieferanten beschweren, dass das Paket nicht angekommen ist und die Bezahlung verweigern. Der Verkäufer hat mir Dir einen Vertrag geschlossen. Darin hat er die Verpflichtung übernommen, Dir die Ware zukommen zu lassen. Er ist dieser Verpflichtung nicht nachgekommen - also haftet er dafür. Wenn er das Problem nun an seinen Auslieferer weiterleitet und dieser an Deinen Nachbarn, das ist dann nicht Deine Sache. Stellst Du an Deinen Nachbarn die Forderung in Form einer Privatklage, ist das der falsche Weg, denn zwischen Dir und Deinem Nachbarn besteht kein Rechtsverhältnis. Durch seine Unterschrift hat Dein Nachbar die Verantwortung für das Paket übernommen. Diese Verantwortung trägt er gegenüber dem Auslieferer. Es ist fragtlich, ob der Auslieferer rechtens gehandelt hat und Deinem Nachbarn überhaupt das Paket aushändigen durfte.
Sofern du der Post keine Erlaubnis erteilt hast, es and jemand anderen auszuliefern, darf sie es auch nur an dich herausgeben. Insofern trägt sie die Verantwortung und ist für den Schaden haftbar.
Stell am besten eine Strafanzeige wegen Diebstahls gegen unbekannt und informiere die postinterne Nachforschung. Dann wird sich schnell klären, wer das Paket angenommen hat.
Den Nachbarn wegen Diebstahl anzuzeigen bringt überhaupt nichts eil das nicht beweisbar ist. Es langt ganz einfach sich darauf zu berufen das er mit seiner Unterschrift de Verantwortung für das Paket übernommen hat. Selbst wenn er es selbst gemopst hat führt Diebstahlsanzeige nicht zum Erfolg.
jupp beides ist gut. aber wie gesagt erst eine beschwerde gegen die post richten. sie muss an den empfänger ausliefern, ansonsten diesen verständigen dass er persönlich abholt ;-)
Ich denke,wenn der Nachbar das Paket mit seiner Unterschrift entgegen genommen hat ist er dafür verantwortlich!Der Verkäufer hat in diesem Fall nichts mehr mit zu tun,der Transportunternehmer ebenfalls nicht,also ist der Nachbar verantwortlich!Sprich(trotz Streit)nochmal mit ihm,wenn er uneinsichtig ist sag ihm,du würdest die Polizei einschalten und eine Anzeige wegen Diebstahl machen!
Also ist an sich recht einfach aber praktisch doch schwierig. Der Verkäufer hat damit nichts zu tun. Das Geld bekommst Du vom Nachbarn, aber eben nur über einen sehr komplizierten Rechtsstreit. Er hat aber fahrlässig gehandelt, schliesslich hat er durch die Übernahme des Paketes vom Spediteur die Verantwortung dafür übernommen. Vor die Tür stellen reicht halt nicht das hätte die Post auch machen können und die wissen schon warum sie gerade dies nicht tun.
Wer war der Paketdienstleister ? Im Transportgewerbe gibt es unterschiedliche Regelungen zur Auslieferung, es wäre in jedem Fall besser, wenn du versuchen würdest, dich dort schadlos zu halten. Die Chancen durch die Versicherung des Paketdienstleisters deinen Schaden ersetzt zu bekommen, sind erheblich höher, als sich auf einen Rechtstreit mit dem Nachbarn einzulassen. Der Zusteller ist verpflichtet dir das Paket zuzustellen, wenn er es anderweitig ausliefert muß er trotzdem sicherstellen, daß es bei dir ankommt. Wenn dein Nachbar die Sendung einfach vor deine Tür legt, ist es Sache des Paketdienstes, sich mit ihm auseinander zu setzen.
Bzw. würde ich den Nachbar mit einem Schreiben darüber informieren, dass Du ihn wegen Diebstahl anzeigen wirst, wenn er das Paket nicht bis dann und dann rausrückt oder Dir den Wert der Ware ersetzt.
Und das dann natürlich auch machen!