P Konto Auftrag (Abbuchung) wiedersprechen?
Hallo , ich habe ein p Konto seit knapp einem Jahr. Nun habe ich eine Abbuchung als Pfändungsteilzahlung auf dem Konto , habe dazu aber kein Einverständnis gegeben und auch keine Teilzahlung vereinbart. Da es auf meinem Konto als AUFTRAG und nicht als LASTSCHRIFT vermerkt ist , kann ich es nicht zurück ziehen.
Kann ich es von der Bank zurück ziehen lassen ? Und wie komme ich an die Adresse, Telefonnummer etc von dieser Firma? Habe keine Post in den letzten Tagen von der Firma bekommen oder ähnliches.
Dagegen muss ich doch vorgehen können ?!
Liebe/r Shiela1004,
ich habe das Bild zu Deiner eigenen Sicherheit mal entfernt, da es problemlos möglich war die IBAN zu lesen. Deine Frage ist ja auch ohne Bild leicht verständlich :)
Herzliche Grüße
Leif vom gutefrage-Support
3 Antworten
Das sieht nach einer (neuen?) Pfändung aus. Daher auch die Umsatzart AUFTRAG. Solange der monatliche Freibetrag nicht überstiegen wird, kann die Pfändung aber nicht durchgeführt werden; sie bleibt dennoch natürlich bestehen, solange die Forderung des Gläubigers, auf der sie gründet, nicht befriedigt wurde.
Plöckl Inkasso sitzt in München. Passt auch zur BIC, das ist die Stadtsparkasse.
Für Guthaben gibt es automatisch einen pauschalen Basisschutz von 1.133,80 Euro je Kalendermonat. Alles was darüber geht, geht an die Gläubiger die einst dein Konto gepfändet haben bzw einen Gültigen Vollstreckungstitel haben. Hier denke ich mal, das du die Freigrenze überschritten hast und nun bekommt der Gläubiger den Betrag was über die 1.133,80 Euro liegen. Von daher kannst du leider nichts mehr machen.
Vermutlich hat sich - trotz P-Konto- ein Pfändungsbetrag ergeben. Frag erst einmal bei Deiner Bank nach.
Gegen einen Pfändungsbetrag, der sich aufgrund der Freigrenze ergeben hat kannst Du nichts unternehmen. Dazu ist auch Dein Einverständnis nicht nötig.