P-Konto-> Freibetrag überschritten -> Bekommt kein Geld?
Guten Morgen,
eine Bekannte von mir hat ein P-Konto.
Sie hat im September von Ihren Eltern einen Größeren Betrag überwiesen bekommen, damit Sie sich eine neue Waschmaschine kaufen konnte.
Sie hat zwei Kinder und einen Freibetrag von ca. 2095 Euro... Mit allen Eingängen im September kam Sie über diesen Betrag.
Nun wollte Sie auf die Bank gehen und bekam allerdings kein Geld. Sie hat noch Guthaben aufm Dem Konto drauf.
Ich war eigentlich der festen Überzeugung, dass sie am Anfang des Monats wieder frei über das Geld verfügen kann. Aber offensichtlich nicht?
Liegt es jetzt daran, dass Wochenende ist + Feiertag (Was für Sie ziemlich mies wäre, da Sie keinen Knopf mehr in der Tasche hat..) oder wird das Guthaben direkt gepfändet, da Sie eine bestehende Pfändung auf dem Konto hat?
Ich dachte, dass man, wenn man den Freibetrag überschritten hat, am Anfang des nächsten Monats wieder frei darüber verfügen kann? Sie hat nicht jeden Monat diesen hohen Geldeingang.
Wäre nett, wenn mir da mal jemand genau Auskunft geben könnte. Da Wochenende ist, kann Sie nicht auf die Bank und nachfragen.
Vielen Dank & LG
4 Antworten
Hallöchen,
wollte nur mal ein kurzes Feedback geben:
Meine Bekannte hat mich gerade angerufen und mir gesagt, dass Sie das Geld heute noch bekommen hat. Sie sei gegen Nachmittag noch mal auf die Bank gegangen und konnte über Ihr Geld verfügen.
Also scheint es doch mittlerweile ein automatischer Prozess zu sein. Zumindest bei der Deutschen Bank.
Nochmal Danke an alle, die geantwortet haben.
LG
Moin.Grundsätzlich bleibt das Nichtpfändbare Geld, auf dem Konto.Was darüber hinausgeht, ist pfändbar. Warum haben die Eltern, nicht direkt an den Lieferranden überwiesen? In diesen Sinn sonders
Moin.Hat man schon mit den Verkäufer( Händler) geredet, ich meine nicht gesprochen. Reden hilft und befreit und am Ende war's einfach. In diesen Sinn sonders
Beim Thema P-Konto wird immer wieder der gleiche Fehler gemacht. Nicht freigegebenes Guthaben steht nicht pauschal wieder ab 1. des neuen Monats zur Verfügung.
Nur Beträge die noch zum Freibetrag gehören und im Monat der Gutbuchung noch nicht verfügt worden sind, müssen einmalig in den Folgemonat übertragen werden.
Ist der Freibetrag im laufenden Monat jedoch schon überschritten, stehen einem Beträge die darüber hinaus gehen erst einmal nicht zur Verfügung.
Wenn das Geld für die Waschmaschine im September auf dem Konto einging, darf es erst ab 1.11.2016 gepfändet werden.
Das deswegen, weil der P-Konto Inhaber theoretisch seinen Freibetrag erhöhen lassen kann.
Indem Fall sieht es ziemlich schlecht aus. Ich sehe hier auch keine Chance das Geld beim Amtsgericht ( Vollstreckungsabteilung ) freigeben zu lassen.
Danke für die Antwort. Ich verstehe das Prinzip nicht ganz, auch wenn Sie es gut erklärt haben..denke ich... Allerdings hatte Sie schon einmal so einen Fall, dass Sie eine Nachzahlung erhalten hatte und somit über den Freibetrag kam. Konnte aber im nächsten Monat voll über das Geld verfügen. Es wurde kein Cent gepfändet. Deswegen dachte ich, dass es jetzt nur damit zusammen hängt, dass Wochenende + Feiertag am Montag ist. Und da diese ganzen P-Konto's wie in diesem Fall dann Manuell überwacht und dann freigegeben werden...Sprich dies passiert nur an einem Bankarbeitstag?! Da Sie Zuschuss vom Amt bekommt, was ja immer am 30. bzw. 31. aufs Konto kommt, wäre ja das Geld dann auch weg, wenn es tatsächlich gepfändet wird?! Ich steig da nicht ganz durch. LG
Wir können uns duzen. :)
Es kommt auch häufig vor, dass Banken Fehler zu Gunsten von P-Konto Leuten machen.
Es ist so:
Der Bekannten stehen 2.095 € mtl. zu. Bekommt Sie im Monat bis 2.095 € , ist alles ok.
Verfügt sie nur über 1.700 € , dann müssen von der Bank 395 € mit in den nächsten Monat übernommen werden.
Diese 395 € stehen dann zusätzlich zum neuen Freibetrag zur Verfügung.
Erhält die Bekannte in einem Monat insgesamt 2.500 € , dann kann sie nur über 2.095 € verfügen. Die restlichen ca. 400 € darf die Bank nicht freigeben. Auch nicht ab dem 1. des neuen Monats.
Denn in dem Fall wurde der Freibetrag überschritten und es steht kein vorhandenes Restguthaben aus dem Freibetrag mehr zur Verfügung.
Erfolgen Nachzahlungen bei einem gepfändeten P-Konto, dann kommt es darauf an WAS nachgezahlt wird.
Sozialleistungen wie Alg 2, Alg 1, Rente, Kindergeld und ähnliches kann man regelmäßig beim Gericht ( Amtsgericht - Vollstreckungsabteilung ) freigeben lassen.
Neutrale Gelder sind in der Regel von der Freigabe ausgeschlossen.
Deine Bekannte muss darauf achten, dass sie in Zukunft nur die wirklich wichtigen Gelder auf ihr P-Konto erhält.
Jede unnötige Überweisung oder Einzahlung ( auch eigene Bareinzahlungen ) ist unbedingt zu vermeiden.
Denn jeder Geldeingang mindert den Freibetrag.
Deine Bekannte kann noch folgendes versuchen.
Sie soll von der Geldgeberin eine schriftliche Erklärung verlangen, dass der Betrag X definitiv für den Kauf einer neuen Waschmaschine gedacht ist.
Die Geldgeberin hat sich mit Namen, Anschrift, den Namen der Bekannten, der Bankverbindung der Bekannten und den Sachverhalt kurz angegeben, zu erklären. Unterschrift und Datum nicht vergessen.
Damit und mit ihren Personalausweis, Lohnbescheiden/Alg 2 Bescheiden ab 1.07.2016, Mietvertrag, aktuellen Kindergeldbescheid der Familienkasse, Mietvertrag und Kontoauszügen ab 1.07.2016 bis möglichst aktuell geht deine Bekannte zum Amtsgericht und dort zur Vollstreckungsabteilung. ( Vollstreckungsgericht )
Die dortigen Rechtspfleger helfen kostenlos und stehen rechtlich über Banken. Früh oder Vormittag wird empfohlen.
Ich mache aber hier wenig Hoffnung. Wenn, dann wird die Bekannte nur einen Teilbetrag bekommen. Alles andere wäre eine Sensation.
Die Bekannte soll noch wissen, dass das Kindergeld separat vom Freibetrag ausgezahlt werden muss. Kindergeld darf nicht auf den Freibetrag angerechnet werden.
Huhu, vielen Dank für Deine Antworten.
Habe jetzt ein kleines Update hinzugefügt.
Sie hat mich darüber informiert, dass Sie doch noch über den Betrag verfügen konnte. Allerdings erst gegen Nachmittag.
Ich weiß jetzt nicht, ob Sie einfach nur Glück hatte oder ob das die Banken einfach unterschiedlich regeln. Soweit ich weiß, wurde mit dem Gläubiger, der die Pfändung auf Ihrem Konto beantragt hat, eine Ratenzahlung vereinbart, die Sie auch monatlich abführt. Vielleicht liegt es daran, dass dann das Geld nicht an den Gläubiger abgetreten wird?
Es ist wirklich ein ziemliches wirrwarr was die P-Konten betrifft... Es soll den Leuten helfen... Aber ich lese da immer viel viel Ungereimtheiten etc.
LG
Hmm.
Bei einem gepfändeten P-Konto werden gutgeschriebene Beträge oft ( nicht immer ) erst einen Banktag nach deren Buchung freigegeben. Das ist eine Möglichkeit.
Die andere Möglichkeit wäre, dass der Gläubiger die Pfändung ruhend gestellt ( kommt häufiger vor ) oder gar gleich ganz zurück genommen ( kommt quasi nie vor ) hat.
Zum P-Konto gibt es ein klares Gesetz ( § 850k ZPO ) und klare, höchstrichterliche Rechtssprechungen vom Bundesgerichtshof ( BGH, Urteile vom 13.11.2012 und 16.07.2013 )
Fast alle Banken haben in der Vergangenheit das Gesetz und die BGH Urteile bewusst ignoriert. Viele tun das noch heute.
Deswegen sorgt das P-Konto oft für Ärger.
Leute merkt euch ,wer ein P- Konto hat ,bitte möglichst keine zusätzlichen Einzahlungen auf dieses Konto machen,das wird alles an den Freibetrag angerechnet.
Weil Sie die Waschmaschine gleich am nächsten Tag gekauft hat bei einem Händler vor Ort. Da Sie zwei Kinder hat, konnte Sie nicht Wochen auf die Waschmaschine warten (Lieferzeit etc.). Und weil Sie auch der festen Überzeugung war, dass das nicht zum Problem werden würde. Nun steht Sie da und hat kein Geld. Hm... Danke Für Deine Antwort.