Onlinehändler erstattet zuviel Geld
Gute Tag!
Ich habe bei einem Onlineversandshändler eine xBox 360 bestellt. Leider war jedoch der Controller beschädigt. Ich hab den Controller zurückgeschickt - jedoch das ganze Geld (für die xBox 360) erstattet bekommen. Anscheinend wurde meine Rücksendung nicht richtig angeguckt und stattdessen wurde gedacht, ich hätte die ganze xBox zurückgeschickt.
Meine Frage ist nun ob dies das Eigenverschulden des Händlers ist, oder ob ich die Aufgabe hab, sie auf diesen Fehler hinzuweisen.
mfg
5 Antworten
Das ist eine Frage des Gewissens. Du bist nicht verpflichtet allein schon weil du auch darauf verweisen kannst, dass es dir nicht aufgefallen ist.
Habe mal was bei einem kleineren Händler bestellt und statt einem Teil zwei bekommen. Habe ich zurückgeschickt. Das gleiche ist mir mal bei einem größeren Versandhandel mit A passiert und da habe ich mich über die Beigabe gefreut. Aber das muss jeder für sich entscheiden.
Als ich eine neue Playstation gekauft habe war auch der Controller kaputt. Ich wurde direkt darum gebeten die komplette Hardware zurückzusenden, da es ja in einem Pack zusammen gekauft wurde.
Hol das einfach nach, dann passts.
Du hast etwas ohne rechtlichen Grund erlangt. § 812 BGB. Geld hat man zu haben, sodass Du Dich nicht auf eine Entreicherung nach § 818 (3) BGB berufen kannst.
Du musst den Händler nicht auf seinen Fehler hinweisen. Moralisch richtig wäre es trotzdem.
Wenn er es merkt, kann er aber jederzeit das Geld von dir zurückverlangen ("ungerechtfertigte Bereicherung").
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§195 BGB).
Sowohl als auch. Der Händler kann das geld von dir zurückfordern, wenn er es denn bemerkt.
Wann verjährt dieses Recht des Händlers?