Oma entmündigen?
Hallo, ich brauche unbedingt einen guten Rat.
Meine Oma ist mittlerweile sehr verwirrt, will dies aber nicht einsehen. Beispielsweise hat sie sich von einem Mieter (sie hat zwei Mietshäuser) sehr über den Tisch ziehen lassen. Sie hat ihm für eine Renovierung das doppelte von dem gegeben, was abgemacht war. Allgemein geht sie mit Geld um, als wäre es wertlos. Mir geht es dabei nicht ums Geld, sondern viel mehr darum, dass ich es nicht akzeptieren möchte, dass dieser Mieter mit seinen Lügen und Betrügereien durch kommt.
Wir haben ihr schon mehrmals gesagt, dass es viel zu viel Geld ist, was er nun verlangt. Wir haben aber leider nichts schriftlich und meine Oma ist der Meinung, dass es alles seine Richtigkeit hat. Meine Mutter fährt täglich zu ihr hin um für sie einzukaufen, putzen, ect. kann aber nicht den ganzen Tag bei ihr sein. In ein Pflegeheim oder eine Pflegekraft vor Ort will sie unter keinen Umständen.
Habt ihr eine Idee die mir helfen könnte? kann man die Oma, bzw. Mutter entmündigen, oder es zumindest so einrichten, dass sie keine (mündlichen) Verträge schließen kann, bzw. diese ungültig sind?
Danke an die, die diesen Text lesen. Ich bin wirklich komplett ratlos und meine Mutter täglich fertig, da es natürlich echt an die Nerven geht, die eigene Mutter / Oma so zu sehen.
8 Antworten
Eine Entmündigung ist schon seit 1992 nicht mehr möglich, heute gibt es das rechtliche Instrument der Betreuung, das allerdings keinen Verlust der Geschäftsfähigkeit zur Folge hat, sondern es wird ein Betreuuer bestellt, der die rechtlichen Angelegenheiten des Betreuten besorgt. Im Rahmen dieser Betreuung gibt es weiter das Instrument des Einwilligungsvorbehalts, durch den vom Betreuten geschlossene Verträge erst einmal schwebend unwirksam sind. Dieser wird aber nur in besonders schweren Fällen angeordnet, der vorliegende fällt nicht darunter. Überhaupt ist es fraglich, ob hier eine Betreuung angeordnet werden würde (sofern allein das geschilderte Beispiel maßgeblich sein soll), wenn ihr diesen Schritt aber gehen wollt, könnt ihr beim zuständigen Amtsgericht die Einrichtung einer Betreuung anregen. Dabei sollte sich einer von euch am besten vorsorglich als Betreuer zur Verfügung stellen. Ob das an dem Mieter zuviel gezahlte Geld zurückgefordert werden kann, ist mit den wenigen Informationen nicht zu beantworten. Die Geltendmachung dieses Anspruches wäre aber ggfs. dann auch Aufgabe des Betreuers.
Gehe zum Amtsgericht und schildere den Fall.
Das Gericht kann einen Vermögenspfleger bestellen. Wenn Deine Oma einverstanden ist, kannst Du das sein.
Es kann geprüft werden, ob sieHilfe bei der Verwaltung der Häuser braucht. Entmündigung ist aber falsch hier. Hilfreich wäre eine gute Hausverwaltung.
Ich kann Dir diese Frage leider nicht beantworten, da ich in der gleichen Situation bin, wie du. Ich hole meiner Oma 1000€, und kurz darauf hat sie das verbraucht, obwohl "wir" für sie einkaufen gehen. Sie kann kaum noch laufen, hat jedoch des öfteren Besuch.
Ich vermute das jemand ihre leichte Demenz ausnutzt.
Den Rat von User wfwbinder wird wohl der bestmögliche sein.
Wir führen nun ein Büchlein.
in Deutschland gibt es keine Entmündigung! Du kannst eine Vorsorgevollmacht (Formular im Internet) von der Oma unterschreiben lassen in der du für die Finanzen zuständig bist solange sie noch klar im Kopf ist.
Warum gibst du ihr dann 1000 Euro auf einen Schlag? Gib ihr immer wieder ein kleines Taschengeld.