ohne Beweise verurteilt werden?

9 Antworten

Kannst du nicht. Ohne Beweise oder einem Geständnis bist du eigentlich sicher. Wenn die Vorwürfe haltlos sind, kannst du das sicher klären ohne das es zu einer Gerichtverhandlung kommt. So ein Verfahren wird dann von der Staatsanwaltschaft meist schon vorher wieder eingestellt.

sunnyflexx 
Beitragsersteller
 23.10.2014, 11:05

Danke für deine Antwort!

Mein Rechtsanwalt hat mir auch gesagt normalerweise müsste sowas eingestellt werden. Aber die Lehrerin wird noch befragt und ich bekomme schon Bauchschmerzen wenn ich dran denke das die Lehrerin wirklich aussagt ich hätte sowas gemacht. Ich bin sogar schon zum Psychologen gegangen weil mich die Situation so belastet .:-(

Das kommt auf die Beweislage an. Wenn dir eindeutig eine Fälschung nachgewiesen werden kann, dann wirst du verurteilt. Wenn Aussage gegen Aussage steht wird es schon schwieriger. Warte einfach mal ab. Oft wird so ein Verfahren auch wieder eingestellt.

Mach dir nicht so ein Kopf, wenn du nichts damit zu tun hast, dann hast du auch keine Verurteilung zu erwarten. Warum hat deine Lehrein dich nicht zuerst angesprochen, veileicht weil sie auch nicht bescheid weiss?

Ich kenne den Fall & die Hintergründe nicht, vermute aber stark, dass hier nicht allzu viel passieren kann - wenn du minderjährig bist und sowieso nur beschränkt oder gar nicht schuldfähig/strafmündig, wird der Richter wahrscheinlich sowieso "nur" mit dem Daumen wackeln und dich allenfalls zu Sozialstunden mit gemeinnütziger Arbeit (Altenheim, Behindertenwerkstätte...) "verurteilen"; passieren wird aller Voraussicht nach nicht viel.

Die Frage ist nur, wieso die Mitschülerin so was behauptet, wenn es nicht stimmt - wenn man ihr nachweisen kann, dass sie vorsätzlich etwas behauptet hat, was so nicht zutrifft ist sie es, die den Ärger an der Backe hat!

Zum Thema "Lehrerin": Es kommt nicht drauf an, dass man ihr von vorne rein automatisch mehr glaubt weil sie Lehrerin und erwachsen ist, sondern was sie erzählt, ob und wie sie ihre "Argumente" denn belegen kann und ob das überhaupt glaubwürdig klingt.

Wie? Was hat denn eine Anzeige mit einem Urteil am Hut? Anzeige erfolgt doch bei der Polizei mit Vernehmug aller Beteiligten und erst dann erfolgt die Abgabe der Akte an die Staatsanwaltschaft und dann wird doch erst über eine Klage entschieden, oder? Und ob es ein Urteil gibt, entscheidet immer noch das Gericht.