Nunchakus verboten?
Hey liebe Community,
ich habe mal eine Frage bezüglich Nunchackus, nun ich mache seit ca. 2 Jahren Kung Fu und bin auf die Idee gekommen, mir ein Nunchacku zu kaufen, mit welchem ich meinem Idol Bruce Lee nachahme. Ich möchte einfach den Umgang damit lernen. Ich weiß auch, dass diese in Deutschland verboten sind, womit ich meine Frage "teilweise" selber schon beantwortet habe. Nun, bezieht sich dieses Verbot auf das mitführen oder auf das benutzen der Waffe? Ich meine, wenn ich angegriffen werde, ist es doch egal, womit ich meinen Angreifer zu Boden schlage oder, ob es nun eine Metallstange ist, mit der ich natürlich geübt auf ihn einschlage oder ob ich ein Nun Chacku benutze? Solange ich mich nur in einem Ernstfall wehre und nicht damit in der Angreiferposition befinde ist es doch legal oder? Wenn ich das falsch sehe, bitte um Erklärung und keine dummen Kommentare von kleinen Kindern, die denken, sie wüssten alles usw.
Grüße Kranichstil
4 Antworten
Hallo Kranichstil,
wie schon von clemensw und von SaltyCat richtig angeführt wurde, zählt ist das Führen von Nunchackus nach dem Waffengesetz strafbar.
Allerdings hat clemensw hier angeführt:
Nunchakus sind (so wie z.B. Wurfsterne oder Butterfly-Messer) verboten, d.h. Du machst Dich bereits strafbar, wenn das Ding zu Hause in der Schublade liegt.>
Das ist eine absolut falsche Aussage: Es ist das Führen von Nunchackus verboten, jedoch nicht der Besitz:
Du darfst also durchaus innerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte Nunchackus besitzen, der der Besitz ist nicht strafbar, lediglich das führen.
Bedeutet, nur wenn außerhalb der eben angeführten Orte das Nunchacku griffbereit trägst, ist dieses strafbar. Führt Du solch einen Gegenstand aber z.B. im Kofferraum Deines Fahrzeuges mit Dir oder es ist zugriffsicher in einem verschlossenen Behältnis, darfst Du es durchaus bei Dir haben.
Aber nochmal ganz klar. Wenn Du auf der Straße rumläufst und das Ding in der Tasche hast, begehst Du eine Straftat. Punkt.
Dann wurde noch angeführt:
Dabei urteilen deutsche Gerichte regelmäßig, daß bei einer mitgeführten Waffe keine Notwehr vorliegt.>
Ich kenne nicht ein Urteil, dass das mitführen einer Waffe dazu führt, dass eine Notwehrsituation auf einmal keine Notwehr mehr ist.
Im Gegenteil, Du bist sogar berechtigt in einer Notwehrsituation eine Waffe einzusetzen, die Du eigentlich gar nicht besitzen darfst. Wenn es kein geringeres Mittel gab um einen rechtswidrigen Angriff abzuwehren, gilt dass als Notwehr und Du kannst deshalb straffrei ausgehen. Aber die Entscheidung ob überhaupt eine Notwehr vorlag, entscheidet das Gericht und sonst niemand.
Aber das war ja auch garnicht Deine Frage, Deine Frage war:
Nun, bezieht sich dieses Verbot auf das mitführen oder auf das benutzen der Waffe?>
In einem Satz beantwortet: Das verbot bezieht sich auf das Mitführen der Waffe und nicht auf das benutzen. Ist zwar vom Grundsatz her etwas widersprüchlich, aber so ist die gesetzliche Lage bei einer Notwehr. Liegt keine Notwehr vor, liegt natürlich nicht nur ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor, sondern auch eine gefährliche Körperverletzung.
Das Waffenrecht ist leider etwas kompliziert und auch für viele Polizisten unverständlich und aufgrund der vielen Ausnahmen nicht einfach anzuwenden.
Schöne Grüße
TheGrow
Hallo CSANecromancer,
Deine Anmerkung das nicht nur das Führen von in der angegebenen Liste angeführten Gegenständen verboten ist, sondern auch der Umgang, ist natürlich absolut richtig.
Den Unterschied, zwischen führen und Umgang brauche ich mir allerdings nicht durch einen Rechtsanwalt erklären lassen, der ist mir durchaus bewusst. Ich war mir nur fälschlicherweise fast sicher, dass nur das Führen strafbewährt ist.
Denke ich unterlag dem Denkfehler, weil mir die Reglung im Kopf umschwirrte, dass Jemand der eine Waffenbesitzkarte hat, die Waffe ja auch Zuhause und auch in seinem Fahrzeug unter gewissen Umständen, sprich Waffe und Munition getrennt & Zugriffsicher transportieren darf, aber das hat natürlich nichts mit diesem Fall zu tun und ist hier nicht anwendbar.
Insofern (zu Dir Kranichstil,) nehme ich meine Aussage zurück, dass Du Nunchackus besitzen darfst zurück.
Aber in Hinblick meiner Aussage:
“ Ich kenne nicht ein Urteil, dass das mitführen einer Waffe dazu führt, dass eine Notwehrsituation auf einmal keine Notwehr mehr ist. ”>
bleibe ich dabei.
CSANecromancer hat zwar das Urteil:
LG München I, 09.01.2009 - 1 Ks 121 Js 10459/08>
das trift aber auf meine Aussage gar nicht zu. In dem Urteil geht es nicht da drum, dass es keine Notwehr war, weil er einen verbotenen Gegenstand verwendet hat, sondern da drum, dass es nicht das geringste Mittel angewandt hat, was ausgereicht hätte um den rechtswidrigen Angriff zu stoppen. Der Richter gab in seiner Begründung an, dass es einem Kampfsportler durchaus zuzumuten ist sich mit den Fäusten zur Wehr setzten.
Im Urteil ist angeführt (ich zitiere:)
maßgeblich ist, ob zur Zeit der Vornahme der Notwehrhandlung mildere Mittel zur Verfügung stehen.>
Und das ist immer die Kernaussage, jeder Notwehrsituation ob ein Mittel angemessen ist. Dabei ist es völlig unabhängig ob es sich dabei um einen verbotenen Gegenstand handelt oder nicht.
Aber nochmal ganz klar. Der Verstoß gegen das Waffengesetz bleibt hiervon natürlich unangerührt und eine Bestrafung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ist auch in einer Notwehrsituation möglich.
Aber ist ja schon ein Unterschied, ob ich z.B. wegen Totschlags verurteilt werde oder ob ich nur wegen dem Waffenbesitz verurteilt werde.
Und das ist immer die Kernaussage, jeder Notwehrsituation ob ein Mittel angemessen ist. Dabei ist es völlig unabhängig ob es sich dabei um einen verbotenen Gegenstand handelt oder nicht.
Prinzipiell ja. Aber: Da im angeführten Urteil ja argumentiert wurde, dass einem "Kampfsportler" die Verwendung der Fäuste als mildereres Mittel der Verteidigung zuzumuten ist (trotz der Aussage bzgl. der Angst des Angeklagten), lässt sich dies in der Theorie und Folge auch grundsätzlich als richterliche Aussage treffen )reines Gedankenkonstrukt, allerdings gestützt durch einige Fälle, denen ich als Zuschauer beiwohnte). Ob dies realitätsfern ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Aber ich wäre durchaus gewillt, Wetten über nicht unbedeutende Beträge auf die Urteilssprechung abzuschließen, wenn eine Notwehr mit Hilfe eines verbotenen Gegenstands (z.B. Nunchaku) stattfindet.
@Kranichstil: Ob dir (oder in dem Zusammenhang auch: Mir) das Nunchakuverbot in Deutschland passt oder nicht, interessiert leider weder Gesetzgeber noch Judikative. Auch Polemisierungen ("soll ich mich also eher zusammenschlagen lassen?") helfen da nicht weiter.
Und es kommt noch ärger: Die MacGregors hatten versucht, Sport Nuchaku-Do auch in Deutschland zu etablieren und haben dazu sogenannte Sport-Nunchaku mit Schaumstoffummantelung und Sollbruchstelle fabriziert, die in keinem Fall geeignet sind, irgendwelchen Schaden (egal ob durch Schlagen oder Würgen) anzurichten. Zunächst wurden diese Teile als Sportgerät klassifiziert, später jedoch als Waffen im Sinne des Waffengesetzes und damit entsprechend als verbotene Waffen.
Kein Scherz: Selbst die popeligen Schaumstoff-Nunchakus sind "verbotene Waffen". Der ganz Kram (inklusive Anfechtung der gerichtlichen Feststellung etc.) kann hier nachgelesen werden: http://faq.budoten.com/faq_prod/soft-nunchaku.htm
Dann muss ich wohl Drogen nehmen, nur dann kommt man in Deutschland unbestraft davon, erst letztens wurde in meiner Stadt in einem Haus eingebrochen, die Polizei sagte den Tätern, die sollen sowas nie wieder machen... Und da ich weiß, dass eh jeder 3 hier in Deutschland mit ner Knarre rumrennt, ist es mir auch herzlich egal, ob ich mit nem Nunchacku rumrenne.. Aber trotzdem Danke für die Hilfe! :D
grüße Kranichstil
Hallo Kranichstil,
Deine Einstellung kann ich zum Teil durchaus nachvollziehen.
Auch wenn es jetzt sicherlich etwas übertrieben war, dass die Polizei nach einem Einbruch die Täter nur aufgefordert hat, es nie wieder zu tun. Ganz sicher erfolgte gegen die Täter ein Ermittlungsverfahren wegen schweren Diebstahls.
Aber Du hast schon recht. Die die Intensivstraftäter bekommen kaum eine Strafe, weil sie ja eine soooooooooooooooooooooo schwere Kindheit hatten und sowieso nicht voll schuldfähig sind und wehe Du machst mal ne Kleinigkeit, wie zum Beispiel ein Nunchacku mit Dir rumtragen und bekommst dafür die volle Härte des Gesetzes zu spüren, bezahlst eine hohe Geldstrafe, die Gerichts.- und Anwaltskosten, bist zusätzlich noch vorbestraft, was dazu führen kann, dass Du Dich nicht überall bewerben kannst und das nur weil Du nicht die rechtfertigungsgründe für Deine Tat wie zum Beispiel so mancher Intensivstraftäter vorbringen kannst.
Das mit dem "Sich-nicht-auf-ein-Niveau-herablassen" ist nicht nur ein dummer Spruch. Diese Menschen bekommen vielleicht nicht das, was sie vielleicht verdienen. Die haben sich ihr Leben allerdings schon verbaut. Das es Leute gibt, die schlimm sind, ist in unserer Gesellschaft einfach keine Begründung mehr, mit einer Schrotflinte und Nunchakus aus dem Haus zu spazieren.
Ihr stanzt hier eine Notwehrsituation hervor, wo gar keine ist, Ein Mensch, der zu seinem eigenem Schutz wirklich dazu gezwungen ist, zu solchen Mitteln zu greifen, hat wohl schwerwiegende Probleme^^
Hallo Nauticus,
Du schreibst:
Ihr stanzt hier eine Notwehrsituation hervor, wo gar keine ist>
Ich weiß ja nicht wo Du lebst, aber ob man in eine Notwehrsituation kommt oder nicht, kann man nie hervorsehen. Das Bedürfnis für den Fall der Fälle gerüstet zu sein zu wollen, kann ich gut nachvollziehen.
Auch Dein Satz:
Das es Leute gibt, die schlimm sind, ist in unserer Gesellschaft einfach keine Begründung mehr, mit einer Schrotflinte und Nunchakus aus dem Haus zu spazieren.>
kann ich nur bedingt zustimmen. Es gibt Örtlichkeiten, selbst ich nicht ohne Schutz durchgehen würde. Keine Frage, ich würde sicherlich da nicht mit verbotenen Gegenständen wie mit einer Schrotflinte und oder Nunchakus durch die Gegend laufen, aber z.B. ein sogenanntes Tierabwehrspray oder ein zugelassenes Reizgas halte ich teilweise schon für sinnvoll.
Nicht unerheblich ist ja auch, in welchen Gegenden man sich aufhält. Irgendwo in einem beschaulichen Bergdorf am helllichten Tage ist die Gefahr einen rechtswidrigen Angriff ausgesetzt zu werden doch ganz anders, als wenn ich z.B. nachts um 01:00 Uhr in einer Großstadt wie Berlin oder Hamburg durch einen relativ verlassenen und schlecht ausgeleuchteten Bahnhof durch muss.
Und zu glauben, dass einen die Polizei beschützen kann ist doch nur ein Wunschdenken. Überall werden Stellen eingespart, ganze Dienstellen werden dicht gemacht und die wenigen Beamten die noch übrig sind, werden mit bürokratischen Papierkramm überschüttet und haben kaum noch Zeit auf der Straße zu sein.
Ich fahre jeden Tag über eine Stunde zur Arbeit und eine Stunde den Weg wieder zurück. Ungelogen, in den ganzen letzten Jahr, habe ich nachts einen einzigen Streifenwagen gesehen, der mir begegnet ist.
Ich schweife jetzt etwas vom Thema ab.
Will damit nur sagen, ich kann Leute schon verstehen, die Mittel zur Verteidigung dabei haben, den Zivilcourage wird inzwischen klein geschrieben und man muss sich schon oft alleine behelfen, wenn man angegriffen wird. Muss allerdings auch zugeben, das Tragen eines Nunchakus halte ich persönlich auch für wenig sinnvoll. Es gibt effektive Abwehrmittel, die man auch legal bei sich tragen kann, dazu braucht man insbesondere wenn man wie der Fragesteller angeblich Kampfsportler ist nicht sowas wie Nunchakus.
Deinen Post kann ich nahezu 100% unterschreiben. Aber im einzelnen:
aber ob man in eine Notwehrsituation kommt oder nicht, kann man nie hervorsehen.
Stimmt im Prinzip, aber man kann selbst etwas (oder sogar viel) machen, um das Risiko zu minimieren. Z.B. indem man sich einfach von entsprechend gefährlichen Gegenden fern hält. Pseudoargumente wie "aber ich kann doch nicht gegen die Gewaltverbrecher klein beigeben" sind da zu 100% fehl am Platz. Wer sich mit Gewaltverbrechern einlassen will muss sich schlicht und ergreifend deren Spielregeln anpassen und die haben dann eben mit dem Gesetz nichts mehr zu tun.
als wenn ich z.B. nachts um 01:00 Uhr in einer Großstadt wie Berlin oder Hamburg durch einen relativ verlassenen und schlecht ausgeleuchteten Bahnhof durch muss.
DAS ist real und wirklich eines der wenigen Szenarien, bei denen ich sage: Verdammte Axt, das kann eklig werden. Das ist kein "27 Ninjas"-Szenario ("was, wenn ich nicht wegrennen kann? Was, wenn die mich überraschen? Was, wenn 27 Ninja aus dem Dunkel auf mich zuspringen?") sondern eine relativ normale Alltagssituation für die man sich nötigenfalls vorbereiten sollte.
Und zu glauben, dass einen die Polizei beschützen kann ist doch nur ein Wunschdenken.
Korrekt.
Will damit nur sagen, ich kann Leute schon verstehen, die Mittel zur Verteidigung dabei haben,...
Geht mir auch so.
Aber zum Tragen von Waffen zur Selbstverteidigung habe ich so ein paar Ansichten, deretwegen ich selbst keine Waffen (mehr) trage. Denn vom Grundverständnis her, hat der Originalposter (weiter oben) durchaus nicht Unrecht:
Das du glaubst, du könntest einen Angreifer auch mit Worten abwehren, überzeugt mich davon, dass du nicht weißt, wie sowas abläuft? Die kommen von hinten, hauen dich zu Boden und bestehlen dich.
Wenn man sich mal die Polizeiprotokolle bzw. Überwachungsvideos diverser Überfälle und Übergriffe anschaut, dann sieht man sehr schnell, dass dies tatsächlich einer der häufigsten Abläufe ist. Quizfrage: Was nützt einem ein Nunchaku oder ein Reizgasspray in der Tasche, wenn man von hinten niedergeschlagen und dann (am Boden liegend) zusammen getreten wird?
Gewaltverbrecher sind in dem, was sie machen (andere attackieren/überfallen) nämlich keine Idioten. Die wissen genau, was sie machen. Und wenn sie erst einmal jemanden am Boden haben, dann sorgen sie auch dafür, dass der nicht wieder aufsteht - was mit einer der Gründe ist, weswegen einem auch die meisten Kampfsport- und Selbstverteidigungstechniken nichts helfen. Nur Kampftechniken, die auch wirklich den Bodenkampf beinhalten und (noch viel wichter) das schnelle Wiederaufstehen, kann man in so einer Situation evtl. einsetzen. Also ich zumindest bin bisher bei so etwas weder mit Tae Kwon Do noch Karate weitergekommen, sondern habe dann immer auf Pankration und MMA zurückgegriffen.
Und eine Waffe ziehen lassen? Darf ich mal lachen? Bevor das Opfer auch nur in die Tasche gegriffen hat, hat es zwei- bis dreimal einen Stiefel im Gesicht. Spätestens dann hat sich die Sache mit dem Waffeneinsatz zur Selbstverteidigung erledigt.
Ich weiss, dass die Aussage "eine Waffe hilft dir gar nichts" sehr unangenehm ist und von vielen nicht wahrgehabt werden will. Aber es lässt sich ja einfach mal testen: Steck dir einen dicken Edding oder eine kleine Spraydose oder was auch immer in die Tasche. Dann lass dich unvorbereitet (sie geben dir nicht Bescheid, wann und wo sie dich angreifen) von zwei Freunden von hinten anspringen und zu Boden reissen. Und dann schau mal, ob du noch an deine Waffe rankommst, bevor du einen Nike-Abdruck im Gesicht hast. Selbst Leute, die das Schnellziehen einer Waffe geübt haben und in weniger als 1,5 Sekunden(!) eine Waffe in die Hand "zaubern" können finden im Ernstfall nicht die Zeit, die Waffe noch zu ziehen. Bei Angriffen mit Messern ist es in aller Regel auch nicht so, dass das Messer während des Kampfes gezogen wird, sondern der Messerstecher hatte die Klinge bereits von Anfang an in der Hand.
Situationen, in denen die Angreifer erst lautstark rumpöbeln und evtl. sogar schubsen sind noch weit davon entfernt, richtig kritisch zu werden. Klar, auch da lässt sich mit den Angreifern keinesfalls reden, da die (aufgeputscht durch Adrenalin oder Tillidin oder was sie sich sonst reingezogen haben) zu gar keiner menschlichen Sprache mehr fähig sind. Aber solange nur gelabert und geschubst wird, kann man selbst die Situation zu seinem Vorteil verändern. Eine Möglichkeit ist die klassische Flucht.
"Aber was, wenn..."
Ich kann's nicht mehr hören. Ich selbst bin gehandicappt und kann nicht mehr richtig gehen und laufen. Und dennoch ist mein "Notfallplan" zweigeteilt und beinhaltet als Teil 2 ebenfalls die Flucht. Teil 1 ist, dass ich mich in eine günstigere Situation begebe. Günstig heisst nicht, dass ich plötzlich eine Ultra-geheim-Shaolin-Technik abfeuern kann, sondern dass ich nach Möglichkeit Zeugen für das Geschehen habe. Keine Sorge, ich b
Keine Sorge, ich bilde mir keine Sekunde lang ein, dass mir irgendjemand zu Hilfe kommt, so weltfremd bin ich nicht. Aber wenn ich dann eine Flucht hinlegen muss, dann sind andere Menschen für mich sehr probate Hindernisse, die ich bei der Flucht noch den anderen in den Weg schubsen kann, so fies das klingen mag.
Kleiner Funfact am Rande: Wenn man mal (z.B. Pfleger in der Psychiatrie) fragt, wer ihnen lieber ist: Ein Durchgedrehter, der sich zum Kampf stellt oder einer, der um jeden Preis fliehen will, dann wird in aller Regel der zum Kampf Bereite bevorzugt. Der Grund dafür ist der simple und archaische Selbsterhaltungstrieb des Menschen. Jemand, der sich auf einen Kampf einlässt, gibt nicht unbedingt 100%, weil er auch selbst so weit wie möglich ungeschoren aus dem Geschehen rauskommen will und auch versucht, sich von seinem Gegenüber fern zu halten (um nicht getroffen zu werden). Der Fluchtbereite sch..sst auf seine eigene und noch viel mehr auf die Gesundheit des anderen (da bei ihm bereits das instiktive Fluchtprogramm abläuft), er will nur WEG und das zu jedem Preis. Dafür werden auch Blessuren in Kauf genommen und auf Verluste anderer wird keinerlei Rücksicht genommen. Es ist sehr schwer, jemanden festzuhalten, der wirklich fliehen will.
Das mal so als meine 2 Cents zu dem Ganzen.
Es gibt Örtlichkeiten, selbst ich nicht ohne Schutz durchgehen würde. Keine Frage, ich würde sicherlich da nicht mit verbotenen Gegenständen wie mit einer Schrotflinte und oder Nunchakus durch die Gegend laufen, aber z.B. ein sogenanntes Tierabwehrspray oder ein zugelassenes Reizgas halte ich teilweise schon für sinnvoll.
Durchaus legitim und da sehe ich auch kein Problem. Aber das wurde hier (unabsichtlich?) eben soweit gereizt, dass die Nunchakus legitimiert werden sollten. Und die gehören eben nicht zu solch "gesunden Vorsichtsmaßnahmen", und die Rechtfertigungsgründe einer Notwehrlage kann man nicht darauf ausdehnen, diese mit sich herumzutragen.
Nicht nur nachts in einer Stadt wie Berlin, sondern auch am hellsten Tag auf dem Jahrmarkt steht man ständig unter Druck, von hinten überfallen zu werden, da, wie bereits angesprochen, die Zivilcourage kleiner geschrieben wird, wie es früher einmal war. Heute ist es ja schon so, dass die Zuschauer noch mitmachen, den am Boden liegendem Opfer eins zu verpassen...(Beispiel an Bahnhöfen). Ich mache zwar Kampfsport, aber im Training habe ich noch kein Messer in die Schulter bekommen, wovon ich auch nicht ausgehen kann, dass ich dann noch die Kraft besitze, mich zu verteidigen. Mit einer Waffe ist es allerdings einfacher, vorrausgesetzt, ich habe große Erfahrungen damit gesammelt, den Angreifer zu stoppen, als wenn ich mit 2 Fäusten gegen 2 Messer kämpfe! Natürlich will ich hiermit nicht sagen, dass ich eine Waffe mit mir rumtrage, aber ich würde mich viel sicherer fühlen, als wenn ich nur meinen Körper dazu benutzen kann. Die Rechtslage in Deutschland ist für mich sowieso nur peinlich, da Schwerverbrecher, wie Kidnapper, ein milderes Urteil bekommen, als z.B einer, der nur illegal Software downloadet.
Grüße Kranichstil
Vielen Dank, beste Antwort...!
MfG Kranichstil
Natürlich kannst du dich in Notwehr auch mit den Würgehölzern verteidigen, aber die Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetzt folgt prompt.
Kommt darauf an, wo ich dies tuhe, denn der Angreifer ist meistens nicht in der Lage, sich Details zu merken, weil er entweder unter Drogen steht oder selbst vor einer Anzeige zurückschreckt, wo er sich selbst gefährdet.
Das Nunchaku ist gemäss Anlage 2 abs. 1.3.8 des Waffengesetzes eine verbotene Waffe. das bezieht sich auf jegliches Besitzen der Waffe und führt somit in jedem Fall zu einer Strafe, ungeachtet der Frage ob eine Notwehrsituation vorlag.
Achso, aber eine Metallstange darf ich mit mir führen? Weil wir im Training damit auch trainieren... Irgendwie ein komisches Gesetz, 2 Metallstangen verbunden mit einer Kette sind verboten aber eine Metallstange ist nicht verboten.. Deutschland eben ;)
Trotzdem danke! Grüße Kranichstil
Metallstangen kann man aus praktischen Gründen nicht gesetzlich verbieten. Als Schlagstöcke sind sie es allerdings, und Nunchakus sind obendrein als Würgewaffe verwendbar, Möchtegern-Bruce.
Vielen Dank für die schlaue Bemerkung. Ich bin kein Möchtegern Bruce. Wenn du aber im Training lernst, mit Stöcken und Schwertern zu kämpfen, wirst du in einem Ernstfall eher mit einer Metallstange oder auch Waffe kämpfen, die du nicht besitzen dürfest, als dich toschlagen zu lassen. Was interessiert es mit Drogen vollgepumpte Personen, ob du dabei stirbst oder "nur" bewusstlos am Boden liegst.!
Grüße Kranichstil
Ich habe in meiner Ausbildung sowohl gelernt, mich zu verteidigen (mit angemessenen Mitteln, und das bedeutete im Extremfalle auch egal wie mein blankes Leben zu schützen) als auch, es möglichst zu vermeiden, mich in solche Situationen zu bringen.
Es ist mir immer noch schleierhaft, warum du anscheinend einzig auf einen Konflikt auf Leben und Tod ohne dein Verschulden hinzustreben scheinst.
Mit deinem Geschwafel von der Notwehr beweist du, dass du nichts verstanden hast. Notwehr beginnt nicht, wenn du dein Haus verlässt.
Nun, bezieht sich dieses Verbot auf das mitführen oder auf das benutzen der Waffe?
Weder - noch. Nach WaffG Anl. 2 Abschnitt 1 Punkt 1.3.8 fallen Nunchakus in die Kategorie "Verbotene Waffen", bei denen bereits der Umgang (also Besitz) verboten ist.
(s. http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_83.html)
Das heißt also, im Falle eines Überfalls soll ich mich lieber umhauen lassen, als die Angreifer zu verletzen? Richtig GAIL! Trotzdem Danke! grüße Kranichstil
Es gibt durchaus legale Verteidigungsmöglichkeiten, wenn Du schon unbedingt eine Waffe benötigst um Dich zu verteidigen (wozu machst Du dann Kampfsport?)
Nunchakus sind (so wie z.B. Wurfsterne oder Butterfly-Messer) verboten, d.h. Du machst Dich bereits strafbar, wenn das Ding zu Hause in der Schublade liegt.
Übrigens: Sobald Du bei einem Kampf eine Waffe einsetzt, wird meist gegen Dich ein Verfahren wegen gefährlicher KV eingeleitet. Dabei urteilen deutsche Gerichte regelmäßig, daß bei einer mitgeführten Waffe keine Notwehr vorliegt.
Ich gebe da clemensw vollkommen Recht.
Mit der Argumentationsweise ist übrigens das gesamte Waffengesetz zum Teufel. Und man sollte auch beim Kung Fu lernen, das das Elementare an Selbstverteidigung ist, Konfliktsituationen überhaupt zu meiden.
Angreifer kannst du immer noch "umhauen", das du dafür immer Nunchakus dabei haben musst, zeugt eher davon, das du auf einen Konflikt aus bist, bei dem du deinen Gegner richtig brutal zusammenschlagen willst.
clemensw @ Es gibt legale Verteidigungsmäglichkeiten? Du sagst doch aber, wenn ich eine Waffe mit mir trage, wird gegen mich entschieden? Zu deiner Frage, warum ich dann überhaupt Kampfsport mache ist nur zu sagen, dass Kampfsport nicht immer nur der Verteidigungszwecken zu Gunsten ist, sondern auch des mentalen Trainings. Und auch wenn ich mich theoretisch wehren könnte, gibt es z.B auf einem Kirmes noch immer genug, die Messer mit sich führen und Leute damit angreifen. Gegen solche Idioten ist es mir doch egal, ob ich den dabei irgendwas breche!? Wenn er mich angreift ist er auf das selbe aus und dann soll doch lieber derjenige gewinnen, der nicht bescheuert im Kopf ist oder? Finde ich klasse, dass das Deutsche Gericht so handelt, denn wenn man solche Waffen mit sich tragen dürfte, könnte man sich ja auch wehren, ohne Kampfsport zu machen und das wollen wir ja nicht.
Nauticus @ Du meinst also, wenn dich jemand ausrauben will, wie es täglich in Deutschland passiert, willst du mit dem Täter in Ruhe reden? Würde ich gerne mal sehen, wie du das anstellen willst. Wenn ich ausgeraubt werde, wäre mein erstes Ziel den Angreifer unhandlungsfähig zu machen und dann die Polizei zu rufen, denn solche Leute gehören in den Knast und nicht frei.
Grüße Kranichstil
Wenn ich ausgeraubt werde, wäre mein erstes Ziel den Angreifer unhandlungsfähig zu machen und dann die Polizei zu rufen, denn solche Leute gehören in den Knast und nicht frei.
Wie oft bist du denn schon von einem bewaffneten Ganoven ausgeraubt worden? Und im Zweifelsfall markiert man nicht den Helden, sondern gibt halt mal die hundert Euro raus oder macht sich ab. Vermeiden heißt nicht bequatschen wie in der Seifenoper.
Ich bin fähig, auch ohne Waffe ein oder zwei normale Angreifer ordentlich einzumachen oder sie mir wenigstens vom Halse zu halten. In jeder Situation, die darüber hinaus geht, kann man nur verlieren - so ein Asozialer kann finanziell überhaupt nicht zur Rechenschaft gezogen werden, und körperliche Schäden sind auch schwer zu ersetzen.
Wenn du mit nem Nunchaku auf die Straße musst, um deine Rechte durchzusetzen und dein Leben zu verteidigen, tut mir das Leid für dich. Zumal du bei mehreren Gegnern oder einer Schusswaffe höchstens deine Chance erhöhst, ins Grab gebracht zu werden.
Natürlich gebe ich bei einem Überfall mit einer Pistole das heraus, was der Täter möchte, aber die meisten greifen dich mit einem Messer an und da ist ein Nunchacku meiner Meinung nach um einiges mächtiger. Das du glaubst, du könntest einen Angreifer auch mit Worten abwehren, überzeugt mich davon, dass du nicht weißt, wie sowas abläuft? Die kommen von hinten, hauen dich zu Boden und bestehlen dich. Wenn du aber gleich auf dem Boden eine Waffe ziehen kannst, hast du eine Chance den Angreifer abzuwehren( vorrausgesetzt, er greift dich weiter an).
Das du glaubst, du könntest einen Angreifer auch mit Worten abwehren, überzeugt mich davon, dass du nicht weißt, wie sowas abläuft?
Und dass du glaubst, mit einem Nunchaku leichter gegen ein Messer als eine Pistole anzukommen, zeigt mir, dass du mit beidem real noch nie etwas zu tun hattest.
Die kommen von hinten, hauen dich zu Boden und bestehlen dich
Wenn das jemand durchzieht, der normalerweise nicht nur alten Damen Handtaschen klaut, stehst du Pfeife dann nicht nochmal auf.
Und auch wenn ich es wiederholt gesagt habe - ich würde niemandem empfehlen, einen gefährlichen Angreifer zu bequatschen.
Wenn du so scharf auf deine Cowboy-Nummer bist, deine ignorante Meinung wird dir auf Dauer schon jemand herausprügeln, und vll benutzt er dabei ein Nunchaku...
Falsch.
Waffengesetz (Stand 2002) Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4):
"(Fundstelle: BGBl. I 2002, 3999 - 4002;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: ...
...
1.3.8 Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus); "
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_83.html
Bitte lasse dir von einem Anwalt erklären, was der rechtliche Begriff des "Umgangs" bedeutet (der schließt nämlich nicht nur Führen und Mitführen mit ein sondern auch Besitz, Herstellung und Überlassung).
LG München I, 09.01.2009 - 1 Ks 121 Js 10459/08
Gern geschehen.