Neuwagen, wo die erste Inspektion machen?
Hallo,
ich habe einen Neuwagen und nun steht die Inspektion an. Meine Frage ist nun, wo man diese machen sollte. Kann ich zu einer freien Werkstatt gehen, zB A.T.U., oder muss ich die Werkstatt des Herstellers aufsuchen, damit die Garantieansprüche bestehen bleiben? Danke :-)
9 Antworten
Gesetzlich geregelt ist, dass du die Inspektion bei jeder Werkstatt durchführen lassen kannst, die sich an die Herstellervorgaben hält, ohne dass du die Garantie oder Gewährleistung gefährdest. Das Problem ist nur, dass du bei einem Garantiefall nachweisen musst, dass sich die Werkstatt an die Vorgaben gehalten hat.
Solange das Auto noch relativ neu ist, würde ich zu einer Vertragswerkstatt fahren. So gefährdest du die Garantie 100% nicht und wenn während der Inspektion etwas auffällt, dass über die Garantie abgewickelt werden kann, musst du nicht noch einen zweiten Termin machen (eine freie Werkstatt darf keine Garantiearbeiten ausführen). Außerdem werden in einer Vertragswerkstatt auch "verdeckte Rückrufe" durchgeführt, also Rückrufe, die nicht offen kommuniziert werden, sondern nach und nach durchgeführt werden, wenn das Auto sowieso mal in der Werkstatt ist.
Dann darfst du auch eines nicht vergessen: Wenn die Garantie abgelaufen ist und dann ein Mangel auftritt, kannst du eher auf Kulanz hoffen, wenn das Auto in einer Vertragswerkstatt gewartet wurde.
Und abgesehen davon: Eine Vertragswerkstatt ist nicht nur deshalb teurer, weil sie Auflagen vom Hersteller einhalten muss, sondern auch, weil sie ihre Mitarbeiter schult. Das machen freie Werkstätten zwar auch, aber niemand kann Ahnung von allen Autos haben.
Wenn du dich aber für eine freie Werkstatt entscheidest, dann geh lieber nicht zu großen Ketten, sondern zu einer guten Meisterwerkstatt in deiner Nähe. Und vergleiche die Preise. Der Unterschied von Vertragswerkstatt und freier Werkstatt ist manchmal zwar sehr groß, manchmal aber auch nicht.
Für ältere Fahrzeuge sind freie Werkstätten eine sehr gute Alternative. Aber ein neueres Fahrzeug würde ich immer nur in die Vertragswerkstatt geben, während der Garantiezeit und vor allem für die erste Inspektion erst recht.
Am besten in der Werkstatt wo du das Fahrzeug gekauft hast / in einer Vertragswerkstatt vom Hersteller.
würde immer dort wo ich das auto gekauft haben machen,
weger der garantie tolleranz? oder auch wegen der kulanz?
An der falschen Stelle sparen zu wollen, wird meist doppelt so teuer. Natürlich kannst du sie machen lassen wo immer du es möchtest. Die gesetzliche Sachmangelhaftung von 2 Jahren wird das nicht groß betreffen.
Eine Herstellergarantie ist aber eine freiwillige Leistung und der Garantiegeber kann das schon einschränken. Den Nachweis zu erbringen, dass die Werkstatt sich wirklich an die Herstellervorgaben gehalten hat, wirst du nicht bringen können. Gerade auch bei dem von dir genannten Unternehmen.
Die allgemeine Kulanz von ca. einem Jahr nach Garantieende ist in jedem Fall eines Fremdstempels im Serviceheft erledigt.
Meine Autos hatten bisher immer 3 Jahre Garantie (Honda) und in 2 Jahren danach wurden auch noch Kulanzansprüche zu meiner Zufriedenheit erledigt. Da für sorgt auch mein Vertrags-Händler.
Soviel günstiger sind freie Werkstätten nun auch wieder nicht. einmal im Jahr eine Inspektion kostet nun auch nicht die Welt.
Der Hersteller wird Dir mit Sicherheit Schwierigkeiten machen, wenn es einen Fall der gesetzlichen Gewährleistung gibt und Du zur Inspektion in eine freie Werkstatt gehst. Dann wird der freien Werkstatt meist unterstellt, die Inspektion nicht nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt zu haben.
Bei einer (freiwilligen) Garantie kann Dir der Hersteller / Händler sowieso seine Bedingungen vorschreiben. Denn eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers bzw. des Händlers.
Bei einer (freiwilligen) Garantie kann Dir der Hersteller / Händler sowieso seine Bedingungen vorschreiben. Denn eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers bzw. des Händlers.
Eine solche vertragliche Bindung welche die Vorgabe vorschreibt eine Inspektion / Wartung in einer Vertragswerkstatt durchführen zu müssen, ist seit nun glaube 2002 nicht mehr erlaubt.