Nebenkostenvorauszahlung absichtlich zu niedrig. Muss ich die Nachzahlung zahlen?
Wir haben in unserem Mietvertrag eine Nebenkostenvorauszahlung von 140€ (70€ Heizung und 70€ sonstige NK wie Hausmeister, Grundsteuer, etc.). Wir haben den Vertrag zum 15.10.2016 unterschrieben und haben Ende 2017 die Betriebskostenabrechnung für 2016 bekommen: Wir sollen 200€ für die 2,5 Monate in 2016 nachzahlen!!!
Wenn man sich sich Abrechnung genauer anschaut sind von den 80€ pro Monat Nachzahlung ca. 35€ für die sonstigen NK, der Rest (45€) sind HK.
In der Zwischenzeit habe ich in Erfahrung gebracht, dass laut Wirtschaftsplan 2016, der zuvor von der Eigentümergemeinschaft verabschiedet wurde, für unsere Wohnung ein Betrag von 190€ errechnet wurde - die scheinbar auch noch zu neidrig sind.
Darf der Vermieter in Kenntnis des Wirtschaftsplans die NK Vorauszahlung um mehr als 25% niedriger ansetzen als im Wirtschaftsplan errechnet?
Selbst wenn man die HK nicht betrachtet, betragen die sonstigen verbrauchsunabhängigen NKs jeden Monat 105€ (statt der 70€ Vorrauszahlung). Diese Kosten waren ja im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung bekannt und auch so im Wirtschaftsplan. Kann man hier rechtlich begründen warum man nur 70€ Vorauszahlung verlangt?
Und schlussendlich: Muss der Nachzahlung nachkommen?
11 Antworten
Darf der Vermieter in Kenntnis des Wirtschaftsplans die NK Vorauszahlung um mehr als 25% niedriger ansetzen als im Wirtschaftsplan errechnet?
Selbstverständlich. Schliesslich sind die verbrauchsabhängigen oder pro Kopf umgelegten Kosten von der jeweiligen Mieterzahl abhängig, dem Verbrauchsverhalten, kalter Heizperioden usw.
betragen die sonstigen verbrauchsunabhängigen NKs jeden Monat 105€ (statt der 70€ Vorrauszahlung).
Tatsäschlich? Kaltwasser, Allgemeinstrom usw. bezieht ihr demnach umsonst? Diese Kosten sind pro Wohnung, nicht pro Kopf berechnet? Es ergaben sich seit 2016 keinerlei Preiserhöhungen?
Und schlussendlich: Muss der Nachzahlung nachkommen?
Selbstverständlich: Alle umlagefähigen BK-Arten sind anteilig in der Höhe zu bezahlen, wie sie dem VM tatsächlich entstanden sind.
Die Anpassung, die sich daraus ergibt, setzt euch auf den neuesten Stand nach 2016.
G imager761
.... was bitte habt ihr denn mit einem WiPlan zu tun und woher weiß die WEG, was ihr so an Wärme und Wasser benötigt?
Zudem fehlen die Abschläge aus den Sommermonaten meist ohne hohe Heizkosten in der Wärmeabrechnung.
Für mich sieht das richtig aus, wenn denn die AR ordnungsgemäß ist und keine inhaltlichen Fehler beinhaltet.
Prüfe z.B. die Kostenstelle Hausmeister, denn da wird von seiten einer WEG dem Vermieter oft etwas untergejubelt.
Der Wirtschaftsplan hat für das Mietverhältnis nicht im Geringsten eine Relevanz. Die Vorauszahlung kann zwischen Mieter und Vermieter frei vereinbart werden. Und gerade bei einem neuen Mietvertrag weiß man ja noch nicht, wieviel Verbrauch entsteht. Das kannst du nicht beanstanden.
In deinem Mietvertrag ist offenbar gesetzeskonform vereinbart, dass du die Betriebskosten zu tragen hast. Das bedeutet, du musst die Nachzahlung leisten, vorausgesetzt, dass die NK Abrechnung, die du bekommen hast, formell, inhaltlich und rechnerisch korrekt ist. Um es mit anderen Worten besser zu verdeutlichen: Wenn du theoretisch überhaupt keine Vorauszahlung für die Betriebskosten geleistet hättest, müßtest du diese trotzdem zahlen. Das hängt nicht von der Vorauszahlung ab.
Nachdem du nun deine NK Abrechnung bekommen hast, ist es aus Wunsch des Mieters oder des Vermieters jederzeit möglich, eine Veränderung der Vorauszahlung zu vereinbaren. Allerdings eben wie oben erklärt nicht auf Grundlage des Wirtschaftsplans, sondern auf Grundlage deiner vorhandenen NK Abrechnung. Ziel ist es einfach nur, dass du im Folgejahr weniger nachzuzahlen hast oder evtl sogar etwas zurück bekommen kannst. Das ist der ganze Sinn dahinter.
Ihr seid mitten in der Heizperiode eingezogen......wie hoch waren denn schon allein diese kosten??
Ich kenns so dass die Vermieter sich an den Vormietern orientieren u die Nebenkosten in diesem Rahmen ansetzen....... habs nie anders kennengelernt in den letzten 20 Jahren....
Nachzahlen musste..du hasts ja verbraucht......
Selbstverständlich musst Du nachzahlen und es steht Dir selbstverständlich frei die Vorauszahlungen zu erhöhen