Nebenkostenabrechnung - Nachzahlung - Hauswart?
Hallo, brauche bitte Hilfe bei meiner Nebenkostenabrechnung.
1: Einer im Haus hat die Augabe übernommen, sich um den Hof zu kümmern ( Laub kehren). Nur steht nichts davon in meinen Mietvertag. In den Betriebskosten steht zwar Hauswart, aber ist das überhaupt in diesen Fall zutreffend ? Muss ich dafür jetzt zahlen ?
2: Ist die Nebenkostenabrechnung nachvollziehbar gestaltet? Kann da selber nichts nachrechnen, da ich keine Zahlen zum vergleichen habe. Soll ich unter vorbehalt zahlen? Darf ich Unterlagen anfordern?
Bitte, bitte , bitte um Hilfe
5 Antworten
Zu 1: Abgerechnet werden dürfen nur die Nebenkosten-Posten, die auch im Mietvertrag stehen.
Zu 2. Ja, du hast ein Prüfungsrecht. Ob dir der Vermieter Kopien der Rechnungen zukommen lässt oder ob du sie in seinem Büro einsehen kannst liegt aber in seiner Entscheidung.
Ich lass meine Nebenkostenabrechnungen im Zweifel immer vom Mieterverein überprüfen.
Eine Auflistung und/oder der Verweis auf die Betriebskostenverordnung sind nicht (mehr) erforderlich.
OK, weisst du auch seit wann? Ich musste damals den nicht aufgeführten Posten nicht Zahlen.
Der V. darf einen Bewohner des Hauses durchaus beauftragen bestimmte Arbeiten durchzuführen und deren Kosten als Betriebskosten auf die Mieter abwälzen. Voraussetzung dafür ist aber, dass er einen belegbaren Nachweis dafür hat. Wenn der (bei Einsichtnahme durch den Mieter) nicht möglich ist, braucht der Mieter diesen Part nicht bezahlen. Solche Belege wären Arbeitsvertrag, Stundenzettel etc.. Einfach einen fiktiven Betrag in Rechnung stellen geht nicht.
Lege also schriftlich Einspruch ein mit der Begründung Nichtnachvollziehbarkeit und fordere Einsicht in die Originalbelege. Wird das nicht ermöglicht oder es gibt keine Belege, darfst du den Betrag aus der Abrechnung herausrechnen.
Zahlen solltest du und dann prüfen oder prüfen lassen. Nebenkosten können schnell ein Problem werden.
Kannst du das Bild nochmal hochladen? Einiges ist unscharf und verwackelt.
Ich hoffe das man es jetzt besser sehen kann :-)
Das ist lange Geschichte. Der BGH hat geurteilt, dass im Mietvertrag lediglich vereinbart sein muss, dass der Mieter die Betriebskosten zahlt. Eine Auflistung und/oder der Verweis auf die Betriebskostenverordnung sind nicht (mehr) erforderlich.