Nebenberuflich arbeiten als "Tischler"
Guten Abend
Ich bin hauptberuflich als Elektroniker in einem großem Industriebetrieb tätig. Zuhause mache ich viel mit Holz, Konstruieren, Planen und das Ganze dann auch in Holz vollenden.
Nun meine Frage ist es möglich, dass ich als Elektroniker einen Nebenberuf anmelden kann in der ich Möbel herstelle? Ich möchte Ausgaben wie Maschinen, teure Programme etc von der Steuer absetzten können...
Vielen Dank für eure Antworten!
Grüße
3 Antworten
Hallo Genius erkundige dich doch einmal bei der Handwerkskammer in deiner Nähe, die sind für sowas zuständig und können Dir nähere Auskünfte geben. Es kann aber sein, dass Du Dich bei der Handwerkskammer anmelden must, wenn Du Dich als Tischler im Nebenberuf anmeldest. Wie gesagt, einfach unverbindlich bei der HWK informieren. Grüsse Sandi68
Hallo Genius,
Melde Dein Gewerbe nicht als Handwerk an, sondern als Indutriebetrieb. Du hast gleich 2 Vorteile auf deiner Seite die Anmeldung ist günstiger und die Handwerkskammer hat mit einem Industriebetrieb nichs zu tun. Dan darfst du herstellen verkaufen und nur Deine Erzeugnisse reparieren. Ich hatte das gleiche 35 Jahre lang nun bekomme ich die Rente. Als Namen kannst Du z.b. Holz Technisches Büro angeben. War gar nicht so schlecht und wird es wieder machen. nur nicht mit dem Finanzamt schlampern sonst gehts Dir schlecht.
Also viel Erfolg Sunyani
Hallo, über den Meisterzwang im Handwerk wird zwar immer wieder diskutiert, abgeschafft wurde er jedoch aus guten Gründen noch nicht. Es gibt aber durchaus Schlupflöcher, die ich nicht im einzelnen kenne, die aber sicher ihre Berechtigung haben. So kann man z.B. Montagetätigkeiten von Bauelementen auch ohne Meister als Firma ausüben. Sicher gibt es auch eine Art Geringfügigkeitsregelung. Wie in der anderen Antwort aber richtig bemerkt wurde, kann Dir hier tatsächlich nur die HWK verbindlich weiter helfen. Grundsätzlich brauchst Du nämlich einen Meister, Du hast ja offenbar noch nicht einmal einen Holzberuf gelernt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du als Tischlerei firmieren darfst. Ich würde evtl. darüber nachdenken nicht so viel zu fragen, sondern zu machen. Also, Gewerbe anmelden, die Begriffe Tischler und Tischlerei dabei vermeiden und gut. Das Finanzamt interessiert sich nicht für den Meisterzwang und dessen Umgehung. Behalte dabei den Worst Case im Auge. Was kann passieren? Das Dir deine Tätigkeit untersagt wird? Mit der Steuerfrage hat das dann aber immer noch nichts zu tun. Du hast dann ein Gewerbe, was Du schlimmstenfalls nicht mehr ausüben darfst, Deine Kosten kannst Du trotzdem absetzen. Und bedenke Unternehmerische Doofheit ist nicht verboten, wichtig ist, dass Du glaubhaft machen kannst, dass Du Gewinne erzielen willst. Erst wenn Dir das keiner mehr glaubt, geht das FA von Hobby aus.
Grüße, lukas