Steuer Holz Einfuhrumsatzsteuer?

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Die vom Käufer deiner Produkte einbehaltene MwSt wird von dir ans Finanzamt abgeführt. Die beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen (Handelsware, Rohstoffe, Transportkosten usw.) vom Verkäufer wiederum in Rechnung gestellte MwSt kann damit verrechnet werden.

Da beim Import im Ursprungsland keine Steuer abgeführt wird muss diese vom Importeur nachentrichtet werden (weil er sonst so ja viel günstiger an wäre käme wie im Inland) - kannst du aber (wie beim Kauf im Inland) von dem absetzen, was du von der einbehaltenen MwSt beim Verkauf abführen müßtest.

Sonderfälle: beim Import aus EU-Ländern fällt diese Einfuhr-USt nicht an.

Und beim Netto-Handel zwischen Firmen entfällt die MWSt-Aufschlagerei und Abzieherei...

Wenn Du das Holz weiterverkaufst, zahlt Dir der Käufer die 19 % auf den Netto-Verkaufspreis und die führst Du dann an das Finanzamt ab. Die Einfuhrumsatzsteuer kannst Du hingegen als Vorsteuer abziehen. Sofern Du kein Kleinunternehmer bist/sein willst, ist die Umsatzsteuer für Dich ergebnisneutral.