Nackt duschen? Rauswurf?
Ich habe da mal eine Frage.
Gestern hatte ich in der Schule den Kurs "Schwimmen". Als wir jedoch rein wollten sammelte die Lehrerin unsere Badesachen ein und meinte, dass sie sie uns zurückgeben würde wenn wir uns duschen würden. Nackt. Einige von uns weigerten sich, da es beschämend und peinlich ist. Ja, wir haben alle das Gleiche, aber trotzdem. Außerdem meinte die Lehrerin das sie daneben stehen würde und genau zuschauen würde, damit sie weiß das wir sauber sind. Darf sie das denn? Als wir fragte wieso meinte sie nur, dass es die Hausordnung sei. Die Frau die dort arbeitete meinte ebenfalls, das es darum um die Sauberkeit geht. Aber nackt Und während eine etwa 40-jährige Frau uns dabei zusieht? Sicher nicht! Jetzt ist meine Frage, ob sie uns deswegen wirklich aus dem Unterricht schmeißen kann. Darf man das denn? Immerhin haben wir persönliche Rechte und diese werden dabei verletzt. Zudem kann mich niemand zwingen mich auszuziehen und vor einer älteren Frau mich einzuseifen -.-. Meine Mitschüler die gestern es getan haben, haben mir erzählt das sie sie alle genau gemustert hat, dabei und das sie die Schwimmsachen wirklich erst danach bekommen haben. Meiner Meinung nach ist das Pädophil. Darf ein Schwimmbad denn wirklich solche Dinge verlangen und dazu jedoch keinerlei einzel Duschen besitzen? Es gab lediglich eine Gemeinschaftsdusche!
Würde mich sehr freuen eine ordentliche und ernst gemeinte Antwort zu bekommen.
PS: wir sind alle so um die 16 /17
22 Antworten
Ich kenn mich zwar nicht mit den Gesetzen genaustens aus aber du hast das richtige getan ich hätte es auch nicht gemacht das wäre mir auch sehr unangenhm des diese Bereiche sind ja Intim also nein darf sie das glaub ich nicht machen ;)
nee das geht ja echt nicht! du hast doch ein recht auf Privatsphäre! und dass die auch noch daneben steht....
Ihr könnt sie mal anzeigen ?! Nein,und das steht so sicher auch in keiner Hausordnung drinnen.
Ihr seid 16/17 nicht drei. Und das ist keine Vorschrift.
Wow, das steht so in der Hausordnung vom Schwimmbad? Ist auf jeden Fall nicht zulässig!
Das Handeln der Lehrerin erreicht den Straftatbestand einer Nötigung gemäß § 240 Abs. 1, 2 StGB.
Ich studiere das Fach und denke genug darüber nach, da bin ich mir bei jemand, der als Beruf Zitat "medien - und ecommerce agentur - privat detektei" angibt nicht so sicher.
Das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?
Zunächst halte ich die Rechtswidrigkeit für zweifelhaft, zudem kann ich keine Drohung mit einem "empfindlichen Übel" erkennen.
Die Definitionen sind recht weit gefasst, durchaus lässt sich dies unter beide alternativen Subsumieren. Ob du das anders siehst interessiert mich mit Verlaub einen Dreck.
Ob die Einwirkung auf das Eigentum der Betroffenen den Gewaltbegriff des § 240 I StGB umfasst, sei mal dahingestellt. Gewalt ist jeder physisch vermittelte Zwang durch Aufwendung von Kraft, der der Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands dient. Der Täter führt das unzweifelhaft fremde Eigentum hier seiner Gewahrsamsphäre zu, und verhindert so die Befugnisse des Eigentümers aus § 903 BGB. Unzweifelhaft kommt es seitens des Täters hier zu einer Kraftaufwendung. Weiter ist es dem Betroffenen ist es nicht ohne weiteres möglich, die Sache zurückzuerlangen. Ob hier ein physisch vermittelter Zwang vorliegt, unter Berücksichtigung der Tatumstände und Hinblick auf die Garantenstellung des Täters, sei mal dahingestellt, nach dem vorliegenden Sachverhalt ist das meiner Meinung nach der Fall. Allemal liegt jedoch eine Drohung eines empfindlichen Übels vor, der Täter droht, dem Eigentümer von seinem Eigentum auszuschließen. Dagegen kann man sich auch mit Notwehr wehren.
Wo gehst du zur schule?? soweit ich weiß sind Sommerferien in fast ganz Deutschland
Brandenburg.
Wir haben seit dem 05. 08 wieder Schule
Doch in der Hausordnung des Schwimmbades steht deutlich das man nackt duschen soll.