Nachweis Schulbesuch?
Ich benötige einen Nachweis über den einjährigen Besuch einer privaten Handelsschule im Schuljahr 82/83. Diese Schule existiert nicht mehr. Werden Nachweise auch sonst noch irgendwo erfasst oder ist es jetzt unmöglich, diesen noch zu erbringen?
2 Antworten
Prinzipiell müssten Dir ja Deine Zeugnisse usw. aus dieser Zeit vorliegen, die als Nachweis dienen. Sofern diese verloren gegangen sind (Umzug, Wohnungsbrand, Wasserschaden, Ungeziefer usw.), müssten diese eine gewisse Zeit lang bei der Schule im Archiv vorhanden sein, so dass man sich dort beglaubigte Kopien erstellen lassen kann.
Aus Sachsen-Anhalt liegt mir ein Dokument vor das besagt, dass Urkunden (Schulzeugnisse usw.) ab Ausstellungsdatum 45 Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Existiert die Schule nicht mehr, kann man sich dort an das Schulverwaltungsamt der Stadt oder des Landkreises wenden.
Allerdings ist das Schul- und Bildungswesen in der Regel Ländersache. Von daher kann es von Bundesland zu Bundesland ggfs. unterschiedliche Gesetze bzw. rechtliche Vorschriften geben.
So gibt es beispielsweise in Schleswig-Holstein abweichende Aufbewahrungsfristen, die sich hier einsehen lassen: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/;jsessionid=DB4432B3F3C48FC9EE28F27931104E0B.jp17?quelle=jlink&query=SchulDSV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-SchulDSVSH2018pG2
Googel am besten einfach mal nach "Zeugnis Aufbewahrungsfrist [Bundesland]".
Das ist eine superdetaillierte Antwort. Ich werde beim Schulverwaltungsamt nachfragen. Ich gebe dann weiter Bescheid
Du könntest dein Zeugnis as Nachweis benutzen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.
Danke für deine Antwort. Genau die habe ich leider nicht mehr