Nachtzuschläge, wieviel Euro sind das?

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Nach den gültigen Tarifverträgen - 25% vom Grundstundenlohn und fällt erst ab 23.00-6.00 Uhr an und das auch nur, wenn der Entleihbetrieb selbst Nachtzuschläge bezahlt !!

Das wären (West) 2,20€ je Stunde und 1,75€ (Ost) je Stunde mindestens. Zu beachten ist, steuerfreie Zuschläge erhöhen das zu versteuernde Einkommen wie VMA und Fahrgeld auch - das kann zur Nachzahlung von Einkommensteuer führen!

Kakaopower 
Beitragsersteller
 29.05.2012, 18:30

Das heißt wenn die Firma wo ich Entleiht bin keine Nachtzuschläge bezahlen will, muss ich trotzdem für die Arbeiten ? Also in der Nachtschicht? Und danke für deine Antwort.

stelari  29.05.2012, 20:43
@Kakaopower

Die Pflicht zur Vertragserfüllung darf und ist nicht abhängig davon ob Zuschläge bezahlt werden oder nicht... nur die Zuschläge vom Zuhälter sind davon abhängig - zahlt der Entleihbetrieb keine, so muss der Zuhälter auch keine zahlen - wenn dann nur freiwillig...

Berechnet wird das in Prozent, 25, 50 oder 75 %, gerechnet von 22:00 bis 06:00 Uhr. Die Höhe der Prozente ist allerdings Tarifabhängig, also bei der Zeitarbeitsfirma nachfragen :)

wir haben damals 23% bekommen ich weiss nicht wie das bei dier im Vertrag geregelt ist. Nagel mich nicht fest, im besten Fall bekommst du 25% das wären dann 2 Euro pro Stunde und das Steuerfrei :-) das ist ein schönes Taschengeld^^

Kakaopower 
Beitragsersteller
 14.05.2012, 23:43

2 Euro? Das ist ja gewaltig ! Ich hätte jetzt mit Maximal 1 Euro gerechnet ^^