Zeitarbeitsfirma betrügt mich um Geld? Was tun?
Hallo,
ich arbeite seit mittlerweile paar Wochen bei einer Zeitarbeits/Leiharbeitsfirma und was sich dort abspielt ist Horror. Aber was mich zurzeit am meisten aufregt ist folgendes:
Mein Chef meinte für meinen eingesetzten Betrieb wo ich "stationiert" bin wäre ein Staplerführerschein nicht schlecht und dass er mich für so einen Schein einträgt. Dieser würde Samstags ( in meiner Freizeit) gemacht werden und die Firma ( also die Leiharbeitsfirma, mein Chef) übernehmen die kosten. Da ich im Schichtdienst arbeite und meine Nachtschicht erst Samstagsmorgens um war hatte ich natürlich keine sonderliche Lust auf diesen Schein und ihm dies auch gesagt. Er meinte ich müsste dortin... Bin dahin und hab den Schein bestanden. Jetzt hab ich gemerkt dass mir 100 Euro zuwenig überwiesen wurden. Als ich nachfragte meinte er dass dies die Kosten für meinen Staplerschein waren.... Ich meinte dann dass es so nicht abgemacht war und ich sicherlich nicht für einen Staplerschein bezahlen würden denn ich garnicht wollte bzw in meiner Zukunft brauchen werde da ich wieder in meinen alten Beruf zurück will. hat ihn nicht sonderlich interessiert und er meinte zu mir er hätte nie gesagt dass er ihn bezahlt und es freiwillig gewesen wäre.... Hab mitterweile von den anderen 5 Kollegen erfahren die dabei waren bei diesem Staplerschein dass er diese Aktion auch mit ihnen abgezogen hat.
Klar manche mögen sich denken "Was regt der sich über 100 Euro auf" Aber ich bekomme nur 8,19 die Stunde...da sind 100 Euro viel Geld für mich. Gibt es irgendwie ne Chance an mein Geld zukommen?
7 Antworten
Gibt es irgendwie ne Chance an mein Geld zukommen?
Natürlich.
Was ich persönlich machen würde:
So schnell wie möglich die ZAF schriftlich(!) unter Fristsetzung auffordern, die 100€ zu bezahlen.
Von der "Staplerfahrer-Schule" eine Kopie der Anmeldung besorgen.
Den Vorgesetzten im Kundenunternehmen über den Vorfall informieren und um Unterstützung bitten. (Mehr dazu weiter unten.)
Sollte die ZAF nicht reagieren: Mit den Unterlagen (Schulung-Anmeldung, Name der fünf Kollegen, Arbeitsvertrag, schriftliche Einsatzbeschreibung usw.) zum Arbeitsgericht und Klage einreichen. Das ist leichter als gedacht. (Mehr dazu weiter unten.) Außerdem ggf. Öffentlichkeit informieren.
Einen Beschwerdebrief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin senden mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Aufsichtsbehörde. (Mehr dazu weiter unten.)
Die Arbeitsagentur informieren und dort als "Arbeit suchend" melden.
Gemeinsam ist man stärker: Die anderen fünf Kollegen ermutigen, genauso zu handeln.
Ich lasse mich nicht gerne verarschen, deshalb diese (auf den ersten Blick) radikale Vorgehensweise, mit der Kollegen und ich gute Erfahrungen gemacht haben. Den Worten der ZAF-Vorgesetzten traue ich nicht mehr. Da gehe ich lieber direkt in die Offensive. Das schont Nerven und macht weniger Arbeit. In Deinem Fall wären das zwei, drei Briefe und ein sowieso nötiger Gang zur Arbeitsagentur und ggf. auch zum Arbeitsgericht.
Noch etwas zu den oben aufgeführten Punkten:
Den Vorgesetzten im Kundenunternehmen über den Vorfall informieren und um Unterstützung bitten.
Ein Anruf vom Entleiher (Vorgesetzter, Vorarbeiter) bei der ZAF wirkt sehr oft Wunder. Der Entleiher hat kein Interesse mit einem dubiosen Unternehmen in Verbindung gebracht zu werden und die ZAF will keinen Kunden verlieren.
Sollte die ZAF nicht reagieren: Mit allen Unterlagen (Schulung-Anmeldung, Name der fünf Kollegen, Arbeitsvertrag, schriftliche Einsatzbeschreibung usw.) zum Arbeitsgericht und Klage einreichen. Das ist leichter als gedacht.
Für den Gang zum Arbeitsgericht braucht man keinen Rechtsanwalt. Die Klageschrift wird dort i.d.R. kostenlos von einem Rechtspfleger erstellt. Meine Erfahrung ist: Über einen Gütetermin kommt es nicht hinaus, weil die ZAF schon vorher einlenkt. Gerichtskosten etc. wurden uns bisher nicht in Rechnung gestellt. Auf jeden Fall lernt man viel für die nächste ZAF.
Einen Beschwerdebrief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin senden mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Aufsichtsbehörde.
Aus eigener Erfahrung: Mit einer Beschwerde an die oberste(!) Behörde kann man sicher sein, dass nichts unter den Tisch gekehrt wird. Die Beschwerde wird zu 100% an die richtige Stelle weitergeleitet und man wird zu über den Vorgang informiert.
Die postalische Adresse findest Du hier https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/inhalt.html unter "Weitere Kontaktmöglichkeiten".
Hallo, bist du bei einer Gewerkschaft, dann brauchst du den Fall nur zu übergeben kann auch sein das so etwas die Arbeiterkammer übernimmt. Falls das auch nicht wirklich geht dann bleibt nur mehr das Arbeitsgericht und mit 5 Zeugen oder sogar einer (Weiß nicht genau) Sammelklage könnte es gehen. Allerdings weiterhin Arbeiten in diesen Betrieb möchte ich wirklich nicht. Dein Chef macht euch den Tag zur Hölle egal wer gewinnt. SMIEKY
Hallo
Fordere das Geld zurück, wenn du dich bewiesenermaßen nicht selber
dort angemeldet hast.Denn wer bestellt der bezahlt.
Vielleicht kannst du die anderen 5 Kollegen auf deine Seite bringen.
Wenn nichts klappen sollte , frage mal beim Jobcenter nach wie du dich
in diesem Fall verhalten sollst.
Viel Glück dabei pw
was sich dort abspielt ist Horror Ist es meistens bei solchen Firmen.
Hast du Beweise oder Zeugen, dass ihr diese mündliche Absprache getroffen habt? Wenn nein, Pech gehabt. Ihr könnt maximal geschlossen zum AG, aber ob das was brignt? Probierts einfach.
Hallo Dbecks,
falls Du in Facebook unterwegs bitte, dann schildere den Betrug in folgender Gruppe: http://www.facebook.com/groups/Qualisiegel/ Ich bin mir sicher: Norbert Fuhrmann (er hat das "Qualitätssiegel Zeitarbeit" gegründet) hat das Wissen, die Power und die entsprechenden Verbindungen, um Dir zu helfen.
Mit freundlichen Grüßen aus Düren Hartwig Marx
Du schreibst von "Betrug".
Wikipedia sagt dazu hier http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug_%28Deutschland%29 (Zitat):
"Betrug bezeichnet im Strafrecht Deutschlands ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in der Absicht rechtswidriger Bereicherung das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so täuscht, dass dieses sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt und damit materiellen Schaden zufügt. Das Vergehen des Betruges ist ein Straftatbestand der Vermögensdelikte. [...]"
Ich bin lern- und wissbegierig, deshalb meine Frage:
Warum soll sich der Fragesteller an Herrn F. wenden? Wäre bei "Betrug" die Staatsanwaltschaft nicht vorzuziehen? Immerhin ist der Fragesteller kein Einzelfall.
Ich meine:
Wenn man bei einer Zeitarbeitsfirma anfängt, gerät man zu 98% an ein unseriöses Unternehmen, bei dem Abzocken und Lügen Alltagsgeschäft ist. (Ehrlich gesagt liegt meine Quote bei 100% - und das bei sehr vielen ZAFs)
Deshalb glaube ich, es ist besser, wenn der Fragesteller seine eigene Erfahrung u.a. vorm Arbeitsgericht sammelt. Dann kann er gestärkt zur nächsten ZAF wechseln ... (was ich ihm jedoch nicht Wünsche).