Nachschreibeklausur identisch mit Original Klausur!?
Ich mache eine Ausbildung und gehe zur Berufsschule, wo wir auch Klausuren schreiben.
Nun ist es so, dass die Nachschreibeklausuren identisch sind mit der Klausur, die versäumt wurde.
Für mich, die trotz AU, zur Schule gegangen ist und die Klausur geschrieben hat mehr als ärgerlich und unverständlich. Zumal ich das aus meiner Zeit am Gymnasium so nicht kenne.
Gibt es eine Vorschrift die das vorschreibt, dass so etwas verboten ist?! Oder steht es irgendwo das man es doch darf.
Vielen Dank!
1 Antwort
Solange eine Prüfungordnung der Berufsschulen deines Bundeslandes das nicht konkretisiert , sind die Lehrkräfte frei darin , wie sie eine Nachschreibeklausur gestalten.
Da er es so macht , ist davon auszugehen , daß er es darf ( will sich ja keinen offensichtlichen Ärger einfangen).
Möglich ist , daß die Zahlen in der Klausur geändert wurden.
Gerne genommes Mittel , um das Abschreiben in einer Klausur zu verhindern.