Nachmieterin zahlt Alöse von Küche und Essgarnitur nicht!

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Der Schuldner muss erst mal in Verzug gesetzt werden. Da hier alles mdl. vereinbart wurde ist ein Verzug bislang auch nicht nachweisbar. Also eine Zahlungsaufforderung mit Zahlungsziel setzen. Per Einwurfeinschreiben versenden. Ist die Frist überschritten eine Mahnung senden. Danach bleibt dann nur noch einen gerichtlichen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht zu beantragen. Widerspricht der Schuldner geht es ans zuständige AG zur Verhandlung. Es besteht keine Anwaltspflicht beim AG. Rate aber dazu spätestens beim Widerspruch des Schuldners auf den gerichtlichen Mahnbescheid einen Fachanwalt aufzusuchen.

Hallo Sara0691,

wie ist bei Euch die Sache ausgegangen? Befinde mich leider in der gleichen misslichen Situation (EUR 800, sehr ehrliche Dame, die ueberglueckluch war, dass sie die Wohnung bekommen hat. Mein gesamtes Mobiliar+Geraete, aber seit 5 Wochen habe ich keinen Cent gesehen :(. Koennt ihr mir einen Anwalt empfeheln? vielen Dank, Anna

Kein Richter wird Euch abnehmen, dass eine Nachmieterin bereit wäre, € 2300,- für gebrauchte Möbel auszugeben.

Wenn die Nachmieterin dann auch noch behauptet, Ihr hättet ihr die Möbel geschenkt, wird es sehr sehr eng. Fakt ist, die Möbel stehen noch da, wo sie vorher schon waren, Fakt ist auch , dass seit Mai 3 Monate um sind und ihr das Geld nicht verlangt habt. Das sind Fakten, alles andere nur Behauptungen. Woran wird sich ein Richter halten? Ohne einen wirklich guten Anwalt habt ihr keine Chance. Dennoch muss man es erst einmal mit einem selbst geschriebenen Brief versuchen, schon allein, um beim Anwaltsgespräch etwas mehr in der Hand zu haben.

Schriftlich die Herausgabe der Möbel oder des Geldes fordern. Per Einschreiben. Darin solltet ihr eine Frist setzen und weitere juritische Schritte androhen. Reagiert sie auch darauf nicht, würde ich das Ganze einem Anwalt übergeben.

Sara0691 
Beitragsersteller
 27.08.2013, 13:29

Danke für die Antwort! Den Weg zum Anwalt möchte ich mir eigentlich ersparen, aber mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben. Aber ich werd es jetzt zu erst mal mit einer Eingeschriebenen Zahlungsaufforderung versuchen und wenn das nichts hilft werd ich wohl einen Anwalt aufsuchen müssen.

Tja, es ist immer Mist, wenn so ein Fall eintritt.. Man sollte generell alles (egal wie unwichtig) schriftlich festhalten (auch wenn die Nachmieterin noch so ehrlich und sympatisch wirkt).

Wenn sie nicht anzutreffen ist und ihr sie auch sonst nicht erreicht, würde ich euch empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen. Kann aber gut sein, dass ihr trotzdem mit leeren Händen endet.

Ich wünsche euch viel Glück und dass ihr euer Geld wieder bekommt.