Nachbarskatze hat Gartenmöbel beschädigt
Unsere Nachbarskatze hat unsere Gartenschaukel kaputt gemacht. Sie lang darauf und als meine Tante zu besuch kam ist die Katze aufgesprungen und da einen riesigen Ries im Stoff hinterlassen. Meine Tante , ich und mein Vater haben es gesehen. Wir sind darauf hin zu den Nachbarn gegangen und sie möchten den Schaden nicht zahlen weil sie denken das eine Katze sowas nicht machen kann und sie meinen auch das ihre Katze sowas nicht macht. Es war aber eindeutig ihre Katze. Hätten wir Chancen vor Gericht ??
11 Antworten
Wie mürbe war der Schaukelstoff denn? Wenn eine Katze einen langen Riss hinterlassen kann, dann war der Stoff wohl schon alt und brüchig? Was sollen die Nachbar dafür bezahlen? Möglicherweise hat die Katze ein paar Tage vorgezogen, was sowieso passiert wäre.
Wie alt war denn die Überdachung? Und bei Wind und Wetter draußen - da verrottet auch Markisenstoff schnell.
Vor allem, wenn es sehr feiner Stoff ist.
Sie war grad erst 2 Monate alt
ja kann man einklagen. und mit so vielen zeugen hat ihr vermutlich ne gute chance zu gewinnen
aber die anwaltskosten dürften die kosten für ein neues polster für die schaukel um ein vielfaches überschreiten.. und das verhältnis zur nachbarin dürfte es nachhaltig schädigen
besser wäre sich gütlich zu einigen. die katze hat das nicht mit absicht gemacht, es war keine gezielte zerstörungswut. sie hat sich vor der tante erschrocken, ist aufgesprungen und geflüchtet, hat dabei ihre krallen als sowas wie spikes benutzt. und dabei aus versehen den stoff zerstört. das kann jeder katze passieren. habt verständnis für die katze aber besteht darauf dass die beschädigte auflage ersetzt wird.
Das sehe ich auch so! Woher kommt bloß diese Klagewut? Ist es denn soo schwer, sich gütig ohne Gerichte zu einigen oder mal 5 gerade sein zu lassen?
Was hättet ihr denn gemacht, wenn der Stoff bei deiner Tante gerissen wäre- sie verklagt???
October
ich glaube die story auch nicht!
Wenn ihr nicht eindeutig beweisen könnt das es diese Katze war, sieht es schlecht aus, da kommt euch wahrscheinlich der Anwaltstermin teurer als ein neuer Bezug.
Da fragt sich nur, was billiger ist, Ich glaube nämlich, wenn die Sache nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, es zu einem Vergleich kommt, dann müßt ihr eure Kosten selbst bezahlen. Und das kann teuer werden.
wenn die Sache nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt wird
Gibt es denn überhaupt eine Einstellung wegen Geringfügigkeit im Zivilrecht? Läuft das nicht entgegen des Grundsatzes, dass die Parteien im Zivilrecht den Prozess bestimmen?
(...) es zu einem Vergleich kommt (...)
Zu einem Vergleich kann es ja nur kommen, wenn man sich darauf einigt. Und wenn man sich nicht so einigen will, dass man seine eigenen Anwaltskosten zahlt, dann muss man das auch nicht. Bzw: Es würde gar kein Vergleich zustande kommen, ohne entsprechende Einigung.
Btw: Für diese Angelegenheit muss man von Gesetzes wegen nicht zwingend einen RA beauftragen. Diese Geschichten kann man auch selbst einklagen, wenn man sich das zutraut.
Die lag auf der Überdachung. Es ist ein feiner und teurer Stoff. Der Schaden liegt bei ca 150 €