Nachbar gehts ständig nachts in den Keller?

8 Antworten

Geht dich doch nix an, was er da tut. 

Allenfalls würde ich ihn nett drauf ansprechen, er solle nachts doch die Türen leise schließen. Ansonsten kannst du dich beim Vermieter beschweren.

peter1971hh 
Beitragsersteller
 14.09.2017, 12:52

1. Als Mitbewohner in einem Haus und einer Wohnungsgemeinschaft geht es mich sehr wohl was an, was im öffentlichen Gemeinschaftsraum bzw. Treppenhaus passiert. Es gilt die Hausordnung und man hat als Mitbewohner sogar über die Hausordnung hinaus gehende Rechte (auf Abwehr von Ruhestörung, Unterlassen von Ruhestörung usw). Wenn ein Nachbar also nachts um 1 Uhr die Tür knallt, durch das Treppenhaus rennt, eine Metalltür zum Keller knallt, so dass ich senkret im Bett stehe (und das mehrfach in der Woche), dann geht es mich schon was an.
2. Darüberhinaus bestehen Pflichten aus dem Sozialrecht/Allgemeinen Ordnungsrecht, beispielsweise auch in die Gestalt, dass man Verantwortliche auf offenkundige Straftaten hinweist oder zumindest Vermieter oder Polizei, wenn also sich also der Eindruck verhärtet, es würden dort ordnungswidrige Handlungen begangen, was sicherlich nicht beim "Basteln von Modeleisenbahn" vorliegt, aber würden weitere Umstände hinzu kommen, so ist es sogar die Sozialpflicht des Mitmenschen, diesen Zustand aufzuklären oder jedenfall aufklären zu lassen. Das mag ja vielleicht nicht jedermann zugänglich sein, aber selbst als Mitbürger hat man sich an gewisse Grundprinzipien der Rücktsichtnahme zu halten (§ 15 I 2 BauNVO  und § 242 BGB) und ich könnte noch zahlreiche weitere Vorschriften benennen..Danke!

was geht es dich den an ?

hast du ihn schon mal persönlich auf das laute in den Keller gehen angespochen ?

denn wann und wie oft kann dir egal sein.

peter1971hh 
Beitragsersteller
 14.09.2017, 12:52

1. Als Mitbewohner in einem Haus und einer Wohnungsgemeinschaft geht es
mich sehr wohl was an, was im öffentlichen Gemeinschaftsraum bzw.
Treppenhaus passiert. Es gilt die Hausordnung und man hat als
Mitbewohner sogar über die Hausordnung hinaus gehende Rechte (auf Abwehr
von Ruhestörung, Unterlassen von Ruhestörung usw). Wenn ein Nachbar
also nachts um 1 Uhr die Tür knallt, durch das Treppenhaus rennt, eine
Metalltür zum Keller knallt, so dass ich senkret im Bett stehe (und das
mehrfach in der Woche), dann geht es mich schon was an.
2.
Darüberhinaus bestehen Pflichten aus dem Sozialrecht/Allgemeinen
Ordnungsrecht, beispielsweise auch in die Gestalt, dass man
Verantwortliche auf offenkundige Straftaten hinweist oder zumindest
Vermieter oder Polizei, wenn also sich also der Eindruck verhärtet, es
würden dort ordnungswidrige Handlungen begangen, was sicherlich nicht
beim "Basteln von Modeleisenbahn" vorliegt, aber würden weitere Umstände
hinzu kommen, so ist es sogar die Sozialpflicht des Mitmenschen, diesen
Zustand aufzuklären oder jedenfall aufklären zu lassen. Das mag ja
vielleicht nicht jedermann zugänglich sein, aber selbst als Mitbürger
hat man sich an gewisse Grundprinzipien der Rücktsichtnahme zu halten (§
15 I 2 BauNVO  und § 242 BGB) und ich könnte noch zahlreiche weitere
Vorschriften benennen..Danke!

Melinda1996  14.09.2017, 12:57
@peter1971hh

nein es geht dich nichts an. kehr vor deine eigenen tür.

WARUM spricht du ihn nicht an ????????

Lass ihn doch, er darf in den Keller wann er will.

Wass geht es dich an, was dein Nachbar in seinem Keller treibt?

peter1971hh 
Beitragsersteller
 14.09.2017, 12:52

1. Als Mitbewohner in einem Haus und einer Wohnungsgemeinschaft geht es
mich sehr wohl was an, was im öffentlichen Gemeinschaftsraum bzw.
Treppenhaus passiert. Es gilt die Hausordnung und man hat als
Mitbewohner sogar über die Hausordnung hinaus gehende Rechte (auf Abwehr
von Ruhestörung, Unterlassen von Ruhestörung usw). Wenn ein Nachbar
also nachts um 1 Uhr die Tür knallt, durch das Treppenhaus rennt, eine
Metalltür zum Keller knallt, so dass ich senkret im Bett stehe (und das
mehrfach in der Woche), dann geht es mich schon was an.
2.
Darüberhinaus bestehen Pflichten aus dem Sozialrecht/Allgemeinen
Ordnungsrecht, beispielsweise auch in die Gestalt, dass man
Verantwortliche auf offenkundige Straftaten hinweist oder zumindest
Vermieter oder Polizei, wenn also sich also der Eindruck verhärtet, es
würden dort ordnungswidrige Handlungen begangen, was sicherlich nicht
beim "Basteln von Modeleisenbahn" vorliegt, aber würden weitere Umstände
hinzu kommen, so ist es sogar die Sozialpflicht des Mitmenschen, diesen
Zustand aufzuklären oder jedenfall aufklären zu lassen. Das mag ja
vielleicht nicht jedermann zugänglich sein, aber selbst als Mitbürger
hat man sich an gewisse Grundprinzipien der Rücktsichtnahme zu halten (§
15 I 2 BauNVO  und § 242 BGB) und ich könnte noch zahlreiche weitere
Vorschriften benennen..Danke!

tryanswer  14.09.2017, 13:09
@peter1971hh

Wenn du dich gestöt fühlst, bitte deinen Nachbarn leiser zu sein. Und was das vermeintliche Ordnungsrecht angeht, bist du zu gar nichts verpflichtet.

Klingt mehr so als würdest du gerne Blockwart spielen.