Nachbar beschwert sich vor 22 Uhr wegen Ruhestörung?
Mein Nachbar kam heute wiederholt hoch, weil ich E-Gitarre gespielt hatte.. Allerdings bei Zimmerlautstärke und und vor 22 Uhr. Im Mietvertrag gilt bei uns auch 22-6 Uhr als Nachtruhe. Hatte nach mehreren "rechtlichen" Belehrungen seinerseits auch mal die "rechtliche Keule" rausgeholt und ihm gesagt, dass das Musizieren mit Instrumenten, die sich auf Zimmerlautstärke runterregeln lassen, bis 22Uhr gestattet ist. Da wurde er pampig, und hat mir gedroht, dass er Unterschriften sammelt und mich hier "rausschmeißt". Darf er mich vor 22 Uhr schon so belehren? Verstärker war wirklich sehr leise.
3 Antworten
Warum googelst Du nicht einfach, anstatt hier ahnungslose Kinder nach ihren unmaßgeblichen Meinungen zu fragen?
http://www.kostenlose-urteile.de/topten.musizieren_in_der_wohnung.htm
Ich spiele übrigens Baß - und das mit zunehmender Freude. :-)
@oetschai Wenn Du den verlinkten Artikel gelesen hättest, wäre Dir aufgefallen, daß er 10 (in Worten: zehn) Urteile zum Musizieren in Wohnungen thematisiert und damit grundsätzlich einen Überblick über die Rechtslage gibt.
Warum Du Dich hier an einem einzelnen Urteil hochziehst und damit trotz Deines Alters mit dem Niveau eines ahnungslosen Kindes kokettierst, weiß ich nicht. Aber Du wirst wohl Deine Gründe haben.
Aber wenn es in den anderen neun Urteilen auch um Kinder gehen sollte (was ich bezweifle) darfst Du uns das gerne wissen lassen.
Gitarre spiele ich seit immerhin 35 Jahren - sehe das allerdings nicht als Grund zum Angeben. Wohl eine Frage der Reife.
Viele liebe Grüße. :-)
Nun... leider Thema verfehlt...
Das gelinkte Urteil hat mit dem Problem des Fragestellers so gut wie NICHTS zu tun. Hierbei geht es um übende KINDER, nicht um Musiker generell und das Urteil ist auch diesbezüglich zu LESEN.
Die Überschrift des Artikels ist irreführend und könnte für sich alleine gelesen sogar als "Freibrief" für ungehemmtes Musizieren ohne Rücksicht auf irgendwelche Ruhe bedürftige Nachbarn gedeutet werden...
Nur so viel zum Entscheid: "[...] Der zuständige Richter machte sich vor Ort ein Bild der Lage. Er kam dabei zu dem Ergebnis, dass insbesondere das Schlagzeug deutlich - auch bei beidseits geschlossenen Fenstern - zu vernehmen gewesen sei. Der Geräuschpegel habe aber zur vollen Überzeugung des Richters nicht den Grad der Unzumutbarkeit erreicht. Bei der hier vorzunehmenden Güterabwägung seien laut Gericht auch die Vorgaben der Verfassung, hier insbesondere Artikel 6 GG zu berücksichtigen. Die gesunde Entwicklung junger Menschen stehe unter dem besonderen Schutz und in dem besonderen Interesse des Staates. Die Gesellschaft habe sich bei Abwägungsfragen an dieser Wertentscheidung zu orientieren. Daher sei dem Interesse der Kinder der Beklagten an der Ausübung des Musizierens der Vorrang einzuräumen, entschied das Gericht." (aus http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_171-C-1431216_Musik-ist-nicht-als-Laerm-anzusehen.news24406.htm )
Unmaßgebliche Meinung eines ahnungslosen Kindes: Erst lesen, dann posten Anm.: das Lesen beinhaltet auch die Beurteilung des Inhalts.
Ach ja... ich spiele auch Gitarre (seit gut 40 Jahren) ... und E-Bass (seit gut 28 Jahren)...
mfG oetschai
Man sollte sich IMMER so verhalten, dass man Nachbarn nicht mit seinen Aktivitäten stört.
Das Problem bei deiner E-Gitarre sind vielleicht die Bässe, die sich nicht von Wänden einsperren lassen und schon bei sehr geringer Lautstärke auch in entfernteren Wohnungen vernehmbar sind. Was für dich der absolute Musikgenuss ist, kann für deine Mitmenschen in den Wohnungen rund herum zur Folter ausarten, wenn es über Stunden geht. Sie hören nicht die Musik, wie du sie hörst, sondern nur die wummernden Bässe.
LG Lazarius
Es gibt kein Recht auf Lärm, zu keiner Zeit. Zimmerlautstärke heißt, dass außerhalb des Zimmers (bzw. der Wohnung) die Musik nicht wahrnehmbar ist.
War sie hörbar, war es keine Zimmerlautstärke und der Einwand des Nachbarn daher gerechtfertigt.
Auch dann darf die Musik für die Nachbarn nicht lauter sein als die normalen Wohngeräusche.
Das LG Hamburg hat mal in einem Beschluss den Begriff der "Zimmerlautstärke" definiert: http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Hamburg_317-T-4895_Definition-von-Zimmerlautstaerke-Zimmerlautstaerke-bedeutet-nichtdass-keinerlei-Geraeusche-mehr-nach-draussen-dringen.news11634.htm
Und was ist, wenn es nicht an meinem Instrument, sondern an der Schallisolierung der Wohnung liegt?..