Kann ich nach Zwangsexmatrikulation an der selben Hochschule studieren?
komplizierter sachverhalt:
bin seit 1 1/2 jahren für einen studiengang "Y" eingeschrieben an Hochschule "X" und habe keine Prüfungen mitgeschrieben, war auch nur im 1. Semester bei den Vorlesungen anwesend - habe in der Zeit gejobbt. Nun würde ich mich gerne an der selben Hochschule für einen Studiengang "Z" bewerben (zum Sommersemester 2016) - lasse mich jetzt aber von Amts wegen exmatrikulieren, da ich ja noch eingeschrieben bin für studiengang "Y".
Meine Frage: Kann ich mich denn überhaupt an der selben Hochschule bewerben für ein anderes Studienfach, wenn ich mich exmatrikulieren lasse indem ich den Beitrag fürs nächste Semester nicht zahle?
1 Antwort
Hi,
frag bei der Studienberatung nach, was am besten ist. Die kennen sich damit am besten aus.
Und wieso "Zwangsexmatrikulation", du kannst dich doch einfach umschreiben lassen bzw. ganz normal exmatrikulieren? Zwangsexmatrikuliert wird man normalerweise, weil man eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat (indem man z.B. angemeldet war, aber entweder zu oft nicht bestanden hat oder zu oft nicht erschienen ist). Du hingegen könntest eingeschrieben bleiben und dich umschreiben. Ich denke, du könntest dich auch exmatrikulieren (lassen) und neu bewerben, denn du hast ja anscheinend nicht dafür gesorgt, dass du alle deine Prüfungsversuche verpulvert hast, oder warst du zu Prüfungen angemeldet, die du dann nicht mitgeschrieben hast? Dann wüsste ich nicht, was dagegen spräche. Jedoch würde ich wirklich den Studienberater fragen, denn an jeder Uni können die Regelungen etwas anders ausfallen und Tipps aus dem Internet sind freilich nicht verbindlich.
das problem ist, dass die studienberatung nächste woche geschlossen hat und der termin für die rückmeldung zum wintersemester schon ne woche her ist -> somit kommt bald die mahnung bzw direkt die exmatrikulation und das mit dem nachfragen wird schwierig... - geht erst in der übernächsten woche. angemeldet war ich zu den prüfungen nicht, sonst wäre ich ja schon längst exmatrikuliert worden... das eingeschrieben bleiben und umschreiben geht nicht. ich könnte nur eingeschrieben bleiben und mich dann für den anderen studiengang neu bewerben - will ich aber nicht, da ich 3 monate auf sprachreise gehe und deshalb eine einschreibung für ein weiteres semester nicht sinnvoll wäre und ebenfalls noch kostenaufwendig wäre