Nach Strom-Ablesefehler unberechtigt Gutschrift auf P-Konto erhalten - Geld gepfändet - Was nun, Wer kennt sich aus?
Freundin hat folgendes Problem: Bei der jährlichen Stromabrechnung hatte sich ein Ablesefehler eingeschlichen, woraufhin meine Freundin fälschlicherweise eine Gutschrift von fast 1500€ auf ihr Konto überwiesen bekommen hat. Das Konto ist ein P-Konto, mit einer Pfändung drauf. Geld wurde auch von der Bank als gesichert gekennzeichnet und meine Freundin hat keinen Zugriff darauf.
Der Anwalt meiner Freundin hat leider noch Urlaub... Nun versucht meine Freundin selbst seit 2 Tagen die Sache telefonisch zu klären, aktueller Stand: Bank und Stromanbieter wissen mittlerweile über den Sachverhalt Bescheid, Bank weigert sich aber den Betrag an den Stromanbieter zurück zu zahlen, mit dem Hinweis das der Gläubiger da die Hand drauf hat, und er das Geld erst freigeben müsste.... Ist das rechtens, das Geld gehörte ja gar nicht meiner Freundin, war ja nur irrtümlicherweise auf dem Konto gelandet Wenn Ja, kann der Gläubiger die Freigabe verweigern?
Meine Freundin ist verzweifelt, weil mittlerweile eine korrigierte Rechnung eingetrudelt ist, laut der schon eine Nachzahlung von 600€ fällig ist, dazu wird gleichzeitig das irrtümlich überwiesene GEld zurückgefordert, also insgesamt 2100€ mit einer Frist von 14 Tagen ....
Wer kennt sich aus, und kann etwas dazu sagen....?
3 Antworten
Ich würde an ihrer Stelle den ganzen Sachverhalt schriftlich auch nochmal erledigen. So hat sie etwas in der Hand.
Soll dann warten, bis ihr Anwalt wieder verfügbar ist und ihn die Sache notfalls klären lassen!
Die Bank hat Recht. Die Gutschrift ist als Guthaben von der Pfändung umfasst. Es hilft nur ein Antrag an das Vollstreckungsgericht auf Freigabe des Betrages.
Es geht dabei nicht darum, wem das Geld "gehört", sondern wem eine Forderung zusteht. Denn eine Kontopfändung ist nichts anderes, als die Pfändung der Forderung des Kontoinhabers gegen die Bank auf Auszahlung des Guthabens. Und da das Geld nun Kontoguthaben ist (also der Inhaber grundsätzlich einen Anspruch auf Auszahlung dieses Guthabens gegen die Bank hat), kann es auch der Gläubiger einziehen. Eine Unterschlagung ist es schon deshalb nicht, weil Kontoguthaben keine fremde bewegliche Sache ist.
Leider verhält sich die Bank völlig korrekt.P- Konto ist zwar eine feine Sache gerade ,wenn man Schulden hat,aber in dem Fall echt blöd.jetzt muss geschaut werden ,ob nicht jemand deiner Freundin helfen kann ,ihr das Geld leihen.
Soweit ich das sehe sind alle Banken Abzockvereine und schöpfen das Geld aus dem nichts. Mein Rat, nehmt Euer Geld von der Bank. Wozu lasst Ihr Euer Geld von den Banken verwalten, wenn man demnächst auch noch draufzahlen muss? Wers nicht glaubt sollte sich dieses Video mal ansehen.
Bei Fragen wendet Euch an mich.
Aha, so in die Richtung habe ich auch bereits gedacht ...
Vorhin hat die Bank angerufen und meiner Freundin mitgeteilt das man den Gläubiger angeschrieben und um Freigabe gebeten hat...
Jetzt bleibt wohl erstmal nur warten...
Aber was mich jetzt interessiert, kann der Gläubiger so einfach sagen Nein, gebe ich nicht wieder her? Der kann ja nicht einfach Geld einsacken was weder ihm noch der Schulderin gehört?
Wäre das dann nicht schon eine Unterschlagung?