Nach Klausureinsicht Fehler entdeckt - Änderung noch möglich?
Hallo,
ich war diese Woche in der Uni bei einer Klausureinsicht. Ich habe da so auf die schnelle leider keine Punkte rausholen können, da es alles sehr schnell ging und ich vor allem vieles schon wieder vergessen hatten, da die Korrektur so lange gedauert hat.
Nun ist mir im Nachhinein beim Vorbereiten auf die mündliche Nachprüfung doch ein Fehler in der Musterlösung aufgefallen.
Meine Frage: Besteht nach der Klausureinsicht irgendwie noch die Möglichkeit diesen Punkt rauszuholen? Mir fehlt nämlich nur einer für das Bestehen! Ich werde mal mit dem Prof sprechen, aber was mich interessiert ist: Gibt es womöglich sogar irgendeinen rechtlichen Anspruch auf Änderung?
Liebe Grüße und danke für eure Antworten...
2 Antworten
Ja grundsätzlich hast du das Recht, Widerspruch einzulegen. Also du kannst, wenn du tatsächlich einen Fehler entdeckt hast, was ganz normal ist (die Korrektoren sind auch nur Menschen und sie korrigieren ja nicht nur deine Klausur) den Punkt noch rausholen.
Jedoch ist die Frist des Wiederspruches wichtig. Bis wann du also den Wiederspruch einlegen darfst.
Bei Schreiben von Behörden ist das so, dass in der Regel 1 Monat ab Bekanntgabe des Schreibens die Bürger die Möglichkeit haben diesem zu widersprechen.
Da du ja erst diese Woche bei der Einsicht warst, würde ich das zuständige Prüfungsamt mal anrufen und wegen einem Widerspruchsverfahren nachfragen. Oder du sprichst mit deinem Professor!
Viel Erfolg!
Die Regelungen dafür (also auch mögliche Fristen!) sind normalerweise in der Prüfungsordnung festgehalten. Ich denke aber, dass du bei einer so knappen Angelegenheit, bei der es um nur einen Punkt geht, gute Chancen hast, die Klausur nochmal einzusehen.
Bevor du damit zum Professor gehst: Wie schätzt du ihn ein? War er bisher entgegenkommend? Wenn dem nicht so ist und du fürchtest, dass er irgendwas gegen eine zweite Einsicht haben könnte, dann gehe erst zum Prüfungsamt und kläre dort die Formalitäten, bevor du damit zu ihm gehst - wenn du das denn überhaupt musst.
Wie auch immer du es machst: Das Prüfungsamt hat hier mit ziemlicher Sicherheit das letzte Wort.