Nach Einzug wieder Ausziehen?
Guten Morgen , Meine Geschwister und Ich ( 3 Personen ) sind vor etwa 2 1/2 Wochen in unsere neue Wohnung eingezogen.. jedoch muss ich feststellen , dass Lärm von den Mietern unter uns und auch Lärm von den Mietern über uns kommt . In der unteren Wohnung hört man so gut wie fast alles , teilweise laute Gespräche , aber auch der Fernseher .. Über uns hört man quietschende Laminatböden sobald sich jmd dort oben fortbewegt.. Ich nehme mal an , dass bei diesen Böden kein Trittbrett oder Ähnliches verlegt worden ist.. Sonst laute Musik , wobei man die "Bassschwingungen" wortwörtlich spüren kann.. Als Wir die Wohnung besichtigt hatten ist uns das alles nicht aufgefallen Meine Frage ist , kann man wieder ausziehen falls ja sind ggf. Fristen einzuhalten?
9 Antworten
Sofern es keinen gegenseitigen Kündigungsverzicht gibt, könnt Ihr mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Wenn die Kündigung nachweislich am 3. April beim Vermieter ist, kann zum 30. Juni gekündigt.
Habt Ihr einen gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen so kann auch nur gemeinsam gekündigt werden.
Ich gehe mal von aus das du eine 3 Monats Frist einhalten
musst. Und danach kannst du wieder auszeihen. Also Kündigung schreiben und ab dem Tag 3 Monate. So kenne ich es.
Okay , gut zuwissen , weil Wir ausgezogen sind um unsere Ruhe zu haben , und jetzt bekommen wir immernoch keine Ruhe ... wegen der Lautstärke . Werde mich dann beim Vermieter mit einer Kündigung melden bzw. nach einer neuen Wohnung erkundigen. Danke!
du kannst jederzeit ausziehen, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende
gezahlt wird bis zum Schluss
Danke! Hab verstanden , klar das Geld kommt immer pünktlich an
Die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, falls vertraglich keine kürzere vereinbart wurde, ist einzuhalten.
Bis zum 4. April 2017 ist eine Kündigung zum 30. Juni 2017 möglich.
Die Kündigung muß in Schriftform erfolgen.
Ausziehen könnt Ihr sofort, nur die vertraglichen Pflichten sind bis Vertragsende einzuhalten.
Wenn Ihr erst vor 2 1/2 Wochen eingezogen seid, dann würde ich mal im Mietvertrag prüfen, ob nicht ein Kündigungsausschluss vereinbart wurde.
Wenn nicht, könnt Ihr mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen.
Wurde nicht vereinbart , hab es nochmal geprüft , wird alles mit den gesetzlichen Normen gehandhabt.