Nach Einzug wieder Ausziehen?

9 Antworten

Sofern es keinen gegenseitigen Kündigungsverzicht gibt, könnt Ihr mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Wenn die Kündigung nachweislich am 3. April beim Vermieter ist, kann zum 30. Juni gekündigt.

Habt Ihr einen gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen so kann auch nur gemeinsam gekündigt werden.

Ich gehe mal von aus das du eine 3 Monats Frist einhalten
musst. Und danach kannst du wieder auszeihen. Also Kündigung schreiben und ab dem Tag 3 Monate. So kenne ich es.  

Thrillerbadboy 
Beitragsersteller
 31.03.2017, 10:27

Okay , gut zuwissen , weil Wir ausgezogen sind um unsere Ruhe zu haben , und jetzt bekommen wir immernoch keine Ruhe ... wegen der Lautstärke . Werde mich dann beim Vermieter mit einer Kündigung melden bzw. nach einer neuen Wohnung erkundigen. Danke!

du kannst jederzeit ausziehen, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende

gezahlt wird bis zum Schluss

Thrillerbadboy 
Beitragsersteller
 31.03.2017, 10:28

Danke! Hab verstanden , klar das Geld kommt immer pünktlich an 

Die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, falls vertraglich keine kürzere vereinbart wurde, ist einzuhalten.

Bis zum 4. April 2017 ist eine Kündigung zum 30. Juni 2017 möglich.

Die Kündigung muß in Schriftform erfolgen.

Ausziehen könnt Ihr sofort, nur die vertraglichen Pflichten sind bis Vertragsende einzuhalten.

Wenn Ihr erst vor 2 1/2 Wochen eingezogen seid, dann würde ich mal im Mietvertrag prüfen, ob nicht ein Kündigungsausschluss vereinbart wurde.

Wenn nicht, könnt Ihr mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen.

Thrillerbadboy 
Beitragsersteller
 31.03.2017, 10:43

Wurde nicht vereinbart , hab es nochmal geprüft , wird alles mit den gesetzlichen Normen gehandhabt.