Musterung verweigern
Ahoi! Als kleiner Vaterlandsverräter werde ich Montag nicht zur Musterung gehen, obwohl ich einen Termin zugewiesen bekommen habe. Ich weiß das ich dann noch einen Termin bekomme und dann eine Dauervorladung. Gehe ich natürlich auch nicht hin, aus persönlichen Prinzipien a la Freiheit und "Ich töte doch keine Menschen". Sicherlich kann ich es leichter haben und hingehen, mich untauglich ausschreiben lassen ect, aber ich denke wenn es nicht verrückte Reveluzer wie mich geben würde, würde es auch keinen Zivildienst geben. Egal, persönliche Sache, muss auch niemand gut finden, meine Frage daher:
Steht mir bei drohenden Strafen nicht ein Gerichtsverfahren zu (?) und kann ich dort nicht mit gewissen Grundgesetzartikeln argumentieren? Solche Fälle gabs doch bestimmt schon hunderte male, wo finde ich im Netz was da rüber? Was drohen mir für Strafen? Gefängnis? Wie stehen meine Chancen? Gibt es nicht Präzedenzfälle?
Danke schonmal im vorraus!^^
6 Antworten
Heute wird das alles sowieso nicht mehr so streng gesehen. Davon mal abgesehen, das die bei der Bundeswehr immer weniger nehmen und man heut zutage auch nur noch 6 monate statt 9 monate hin muss und man überlegt sogar die wehrpflicht abzuschaffen. Wenn du zur musterung gehst, heißt es ja nicht unbedingt sofort, dass du die beste Musterung hast. Es reicht schon wenn du besoffen oder so hingehst und die wollen dich schon nicht mehr... und du hast ja auch noch die wahl, entweder zivildienst oder wehrdienst also von daher.
Klar wenn die Bullen vor der Tür stehen sauf ich noch schnell ein Becks auf Ex^^ Das war eh mein Plan^^ Es steht schon bereit im Kühlschrank^^
Das wäre Fahnenflucht und die ist nach § 16 Wehrstrafgesetz (WStG) strafbar.
§ 16 Fahnenflucht
(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Stellt sich der Täter innerhalb eines Monats und ist er bereit, der Verpflichtung zum Wehrdienst nachzukommen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
(4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach § 30 Abs. 1 des Strafgesetzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.
mach kein bloedsinn ! geht hin und verweigere einfach die Untersuchen die du nicht willst. dann heisst es tauglich, sofern augenscheinlich keine Untauglichkeit vorliegt. Mit allen anderen machts du dir nur stress ... grossen stress
zu aktuellen Fällen von Totalverweigerung und Deiner Frage nach Strafmass : http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/aktuelle-praxis-tkdv.html ...
Du kannst auch zur Musterung gehen und alle Untersuchungen verweigern - dann wirst Du nach Augenschein "tauglich" gemustert.
Es gibt bessere Wege als den von Dir vorgesehenen: professionelle Ausmusterungsberater. Google mal nach zickenrott ... die bereiten Dich entsprechend vor, so dass das Ergebnis "untauglich" so gut wie sicher ist.
klar gibt es da eine Strafe, weil ja noch Wehrpflicht besteht, entweder Bundeswehr, Zivildienst oder Gefängnis.
richtig - auf jeden Fall Freiheitsentzug. Und das nur für Männer.