Muss Nachmieter oder Vermieter den Boden Ablöse zahlen?
Hallo ihr Lieben,
Folgender Fall: mein Partner und ich haben letzte Woche eine Wohnung besichtigt welche uns auf Anhieb gefallen hat. Die Wohnung wird von einer Gesellschaft vermietet. Die derzeitige Mieterin hatte im Wohnzimmer und Schlafzimmer Korkboden verlegt da sie meinte dass der ursprüngliche Boden zu kalt gewesen wäre. War natürlich super für uns und haben der Gesellschaft am nächsten Tag mitgeteilt, dass wir die Wohnung gerne hätten. Die Dame von der Gesellschaft meinte es spricht nichts dagegen dass wir die Wohnung bekommen und fragte mich daraufhin ob wir denn den Korkboden so übernehmen möchten. Ich teilte ihr mit dass der Boden drinnen bleiben kann. Sie erwähnte allerdings nichts von einer Ablöse. In der Anzeige wurde die Wohnung auch mit Korkboden inseriert und es stand nichts von einer Ablöse dabei.
Naja jetzt hat mich eben die Mieterin angerufen und mir mitgeteilt dass die Gesellschaft sich bezüglich dem Boden raushalten möchte. Die Ablöse soll sie mit mir vereinbaren. Die Mieterin und ich waren ehrlich gesagt etwas überrascht. Sie wäre davon ausgegangen dass die Gesellschaft die Kosten übernehmen wird eben weil die Wohnung MIT Korkboden inseriert wurde. Sie hätte gerne 350 € noch weil der schon ca. 5 Jahre drinnen ist und der Neupreis bei 900 € lag. Ich hab ihr gesagt ich muss das erstmal mit meinem Partner abklären. Falls wir den Boden nicht möchten, würde sie ihn mitnehmen (ist ein Boden zum Klicken) allerdings würden wir höchstwahrscheinlich sowieso einen neuen Boden verlegen wenn wir einziehen.
Meine Frage wäre ob ich wirklich dazu verpflichtet bin die Kosten zu übernehmen? Oder ob es in dem Fall auch die Gesellschaft übernehmen muss? Und ob sich der Preis für den Boden lohnen würde?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
5 Antworten
Hallo,
nein , Du musst den Boden nicht übernehmen! Die Vormieterin ist sogar verpflichtet ihn zu entfernen!
Für 350,00 Euro würde ich den Boden nicht übernehmen! Dafür kannst Du dir schon neues Laminat kaufen! Was für die komplette Wohnung reicht! Versuch zu handeln , wenn dir der Korkboden gefällt! Wenn sie sich nicht darauf einlässt , soll sie ihn mitnehmen!
Auf der anderen Seite kannst Du mal bei der Wohnungsbaugesellschaft anfragen , ob sie die Ablöse für den Boden zahlen. Begründung , die Wohnung wurde so angeboten!
GLG , viel Erfolg und einen schönen Tag , wünscht dir , clipmaus:-))
Was steht denn im Mietvertrag dazu? Ist der Kork-Boden dort erwähnt? Nur dann habt Ihr einen Anspruch darauf (auch ohne Ablöse).
Wenn nicht, würde ich das Angebot ablehnen, was zur Folge hat, dass die Mieterin den Boden entfernen muss. Hier stellt sich dann die Frage in welchem Zustand sich der Boden darunter befindet.
Den Mietvertrag haben wir leider noch nicht. Einen neuen Boden müssten wir wahrscheinlich sowieso verlegen weil der eigentliche Boden darunter zu kalt wäre.
Das ist vielleicht etwas schräg gelaufen, aber es ist jetzt so, wie es ist: Ihr könnt die Wohnung mieten und euch mit der Vormieterin über den Preis für den Boden einigen oder ihr nehmt Abstand. Wenn der Vermieter sich raushalten will und dieser Korkboden nicht Bestandteil des Mietvertrags wird, dann gibt es nur den Weg, sich mit der Vormieterin zu einigen - wenn ihr die Wohnung denn nehmen wollt.
Fragt euch, ob das der Fall ist und wenn ja, zahlt doch den Preis für den Boden. Mir scheint er angemessen, sofern der Boden nicht in üblem Zustand ist. lg
Teile deinem potenziellen Vermieter einfach mit, dass du die Wohnung nur dann mietest wenn der Korkboden drinbleibt. Eine Ablösung musst du an keinen der beiden bezahlen.
Was im Inserat stand, ist unerheblich.
Alleine der Mietvertrag zählt. Wenn da nichts vom Boden drin steht, gehört er halt nicht zur Mietsache und Ihr müsst das mit der Vormieterin ausmachen.