Muss mein vermieter dafür aufkommen wenn meine wohnungtür nicht mehr mit dem schlüssel aufgeht?
Ich musste am freitag einen schlüsseldienst kommen lassen ich habe die wohnung ganz normal abgeschlossen und bekam sie nicht mehr auf der schlüsseldienst kam was natürlich extrem teuer war und der zylinder war defekt .... Muss mein vermieter für sowas aufkommen?
11 Antworten
Wenn das Schloss beim Einzug in Ordnung war , kannst Du jetzt nicht um Regulierung der Reparatur den Vermieter haftbar machen .
Wenn das Schloss beim Einzug in Ordnung war , kannst Du jetzt nicht um Regulierung der Reparatur den Vermieter haftbar machen .
Das ist falsch, wenn plötzlich ein Mangel besteht, wie hier das der Fall ist und der Vermieter nicht erreichbar ist, kann man eine Ersatzvornahme machen und der Vermieter muss bezahlen.
Nicht in die Wohnung reinzukommen ist auf jeden Fall ein berechtigter Grund!
Dach ist etwas anderes. Das ist ja ein integraler Bestandteil des Hause und des Besitzes. Das Schloß unterliegt permanentem Gebrauch und Abnutzung seitens der Mieter. Diese wechseln auch nocht in Abständen unter Umständen. Beim Dach sieht das anders aus. War es dicht, jetzt nicht mehr, dann muß der Vermieter Schäden die dadurch entstehen ersetzen. Dafür bzw. dagegen ist er ja versichert.
der zylinder war defekt ....Muss mein vermieter für sowas aufkommen?
Eher nicht:
- Hast du einen sich ankündigen Mangel (Schwergängigkeit) nicht unverzüglich angezeigt, gehen Folgeschäden auf deine Kosten.
- Hast du den Zylinder beschädigt, etwa mal den falschen Schlüssel reingerammt, auch.
- Hat der VM Notfallnummern angegeben, etwa Hausmeister, Notfalldienste, Vertragshandwerker, zahlst du eigenmächtige Drittvergabe selbst
- Um 15.00 Uhr haben Schlüssel-Fachbetriebe regelmäßig geöffnet und reparieren das ohne Berechnung eines Notfalltarifs. Wählt man bequemerweise der erstbesten nach der handy-app, zahlt man den (bekannt happigen) Einsatz einer Notfallöffnung aber dann selbst.
- Ist eine Kleinreparaturklausel vereinbart, trägst du Kosten des regulären Austausch bis zu der wirksam vereinbarten Höhe.
Im Ergebnis: Kanst du jeden der v. g. Szenarien ausschliessen und ggf. einen Forderungsanspruch beweisen, da dich die Beweislast bei deiner Zahlungsklage träfe, muss der VM dafür aufkommen.
Viel Erfolg :-O
G imager761
Alles quatsch!!!
selbstverständlich ist der Vermieter für die instandhaltung der Mieträume verantwortlich und somit auch für ein defektes Türschloss!!! ABER was steht in deinem Mietvertrag bezüglich der Kleinreparaturen??? UND du hättest zuerst den Vermieter anrufen, ihn den Mangel anzeigen und um sofortige Abhilfe bitten müssen! Ob hier "Gefahr im Verzug" bestand bzw du den Vermieter zu diesem Zeitpunkt nicht erreichen konntest, musst du nachweisen, dann hättest du eine Chance, die Kosten gegen deinen VM geltend zu machen. Sprich mit dem VM und teile ihm mit, dass du ihn nicht erreichen konntest und dir somit keine andere Wahl blieb als den Notdienst zu rufen.
Kinnear hat völlig recht.
Den Vermieter anrufen wenn das Büro der genossenschaft um 12 uhr zumacht und es um 15 uhr passiert ist schlecht ;) aber sie übernehmen es
Na siehst du,
das sagte ich ja der VM ist auch dafür grundsätzlich erstmal haftbar, wenn er nicht ereichbar ist. Also, haste doch glück gehabt :-)
Du musstest zunächst den Vermieter informieren, der dann die Vorgehensweise festlegt. Handelt es sich um einenm echten Notfall, dürftest du selbst beauftragen und der Vermieter müsste die Kosten erstatten.. Hab grad hier den gleichen Fall wo genau das streitig ist.
Auch kommte es drauf an, was die Ursache ist (versuchter Nachschlüsseleinbruch oder Vandalismus) oder du hast du den falschen Schlüssel erwischt?
Versuche das Problem über deine Haushaltversicherung zu lösen. Bei vers. Einbruch oder Vandalismus müsste diese das regulieren. Hierzu bedarf es der Anzeige bei der Polizei. Zusammen mit der Rechnung des Schlüsseldienstes, das Protokoll der Anzeige von der Polizei schnellstens bei der Versicherung vorstellig werden.
Schau mal in Deinen Mietvertrag, was da zum Thema Bagatellschäden bzw. Kleinreparaturen steht.
Defekte Schließzylinder fallen u.U. in diese Kategorie.
Der Schlüsseldienst war aber ziemlich sicher Dein Privatvergnügen, wenn es andere Möglichkeiten (Vermieter/Hausmeister o.ä.) gegeben hätte.
Lesenswert: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/bagatellschaeden.html
Schau mal in Deinen Mietvertrag, was da zum Thema Bagatellschäden bzw. Kleinreparaturen steht.
Ein guter Hinweis, hier jedoch dürfte der zulässige Höchstbetrag für eine Kleinstreparatur überschritten sein.
Der Schlüsseldienst war aber ziemlich sicher Dein Privatvergnügen, wenn es andere Möglichkeiten (Vermieter/Hausmeister o.ä.) gegeben hätte.
Richtig, aber laut Aussage des Fragestellers, war der Vermieter nicht erreichbar.
Man muss nicht das Wochenende woanders verbringen!
Also Ersatzvornahme:
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html
hier jedoch dürfte der zulässige Höchstbetrag für eine Kleinstreparatur überschritten sein.
Nicht unbedingt. Manche Gerichte halten da im Einzelfall durchaus 80 - 100 € für akzeptabel. Kommt halt drauf an, ob der Zylinder zu einer Schließanlage gehört oder nicht und welche Grenze u.U. im Mietvertrag vereinbart ist.
Also Ersatzvornahme
Das ist ja gerade die Frage, ob der Vermieter den Defekt am Schließzylinder der Wohnungstüre zu vertreten hat...
Nicht unbedingt. Manche Gerichte halten da im Einzelfall durchaus 80 - 100 € für akzeptabel.
Wenn Du alle Kommentare richtig gelesen hättest müsste Dir mein Kommentar:
Ich gehe ganz stark davon aus, dass die Rechnung über 100 € ist. das ist die momentan gesetzliche Höhe für Kleinstreparaturen.
aufgefallen sein.
Einen Schlüsseldienst für unter 100 € zu bekommen, da halte ich für fast unmöglich.
Und wenn das Dach bei Einzug noch dicht war, ist der Vermieter auch für durch das Dach eindringendes Wasser nicht zuständig?