Muss mein Kind beim Reitunterricht im Verein sein?
Hallo, leider kann ich nach tagelangem Googlen dazu nichts finden....
Es geht darum, dass unsere Tochter bereits seid 4 Monaten Reitunterricht nimmt, auf einem Pony, welches einem Reitverein gehört. Die Reitlehrerin ist gleichzeitig Hofbesitzerin wie auch Besitzerin des Ponys.
Ich denke das ist der normalste und simpelste Fall.
Nun hat sie uns darauf angesprochen, dass unsere Tochter in den Verein eintreten muss, um im Falle eines Unfalls versichert zu sein.
Wir denken allerdings, dass dies nicht nötig ist.
Sollte sie vom Pferd fallen oder vom Pferd verletzt werden, zahlt doch die Krankenkasse und holt sich das Geld von der Tierhalterhaftpflicht zurück oder?
Also ist es doch nur wichtig, dass der Reitverein versichert ist. Und nicht, dass wir dem Reitverein angehören?!
Danke für eure Erfahrungen.
LG
4 Antworten
Im Reiterverein ist häufig eine (allerdings viel zu geringe) Unfallversicherung eingeschlossen. In vielen Gemeinden ist das Ausreiterisiko nur gedeckt, wenn man Mitglied in einem Verein (mit der entsprechenden Ausbildung)ist
Das bestimmt die Satzung des Vereins.
In der ist sowas nicht aufgeführt.
Ob und zu welchen Bedingungen ein Verein oder eine Pferdebesitzerin einem Nichtvereinsmitglied das Pferd zum Reiten zur Verfügung stellt, legen Verein und/oder Pferdebesitzerin fest. Da gibt es von Verein zu Verein ganz unterschiedliche Regelungen. Wenn dieser Verein und/oder diese Pferdebesitzerin das so haben wollen, dann ist das eben so. Die Unfallversicherung ist nicht falsch, aber sicher nicht der Grund.
Das hab ich noch nie gehört, dass man einem Reitverein angehören muss.
Meistens bekommt man dann halt Ermäßigungen, muss aber natürlich auch einen Mitgliedsbeitrag zahlen. Von sowas was du hier schilderst hab ich noch nie gehört.
Natürlich, aber im Normalfall muss man nicht Mitglied des Reitvereins sein.
Es geht wohl um Versicherungstechnische Grűnde.
Zb darf ich deswegen mit dem Firmenfahrzeug keine Anhalter mitnehmen (wenn ich denn wollte)
Nun.....es ist das Pferd des Vereins und unter welchen Bedingungen jemand darauf reiten darf bestimmt immer noch der Eigentűmer.