muss mein freund unterhalt zahlen - wir wohnen nicht zusammen?

11 Antworten

Wie kümmert er sich denn um euer Kind, ist er jeden Tag da?

Unterhalt sollte man nur verlangen, wenn ihr kein Paar mehr wärt. Sollte er sich kümmern, sehe ich keinen Grund dafür.

Ja, muss er auf jeden Fall! Er ist ja schließlich auch der Vater!

Schau mal in § 1612a BGB!

Im Übrigen solltest du deinen Unterhaltsanspruch beim Jugendamt in Form eines Unterhaltstitels sichern lassen. Dadrin steht wieviel er zahlen muss und den muss er dir unterschreiben, wenn du ihn dazu aufforderst. Vorteil für dich ist, wenn ihr euch mal nicht mehr verstehen solltet, hast du deinen Unterhaltsanspruch damit garantiert und wenn er nicht mehr zahlen sollte, kannst du den Unterhalt sofort von ihm pfänden lassen!

Wenn er dich liebt und Verantwortung für sein Kind übernehmen will, wird er den Unterhaltstitel auch freiwillig unterschreiben und euch finanziell absichern!

Und dass er für dich keinen Unterhalt zahlen muss ist auch Quatsch. Wenn er nach Zahlung von Kindesunterhalt unter Berücksichtigung seines Selbstbehaltes noch Betreuungsunterhalt an dich zahlen kann, muss er das auch solange das Kind noch jünger als 3 Jahre ist!

Viel Erfolg!

P.S.: Habe ich damals mit meinem Freund genauso gemacht.

hansano  22.03.2014, 13:09

Das mit Betreuungsunterhalt war mir neu, Danke, gut zu wissen

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=47876.html

kleinemami1988  22.03.2014, 14:11
@hansano

Ja - und auch für den Betreuungsunterhalt hat die Mutter einen Anspruch auf einen Unterhaltstitel, damit sie den Unterhalt im Notfall pfänden lassen kann.

Den Unterhaltstitel für den Kindesunterhalt gibt es beim Jugendamt (oder Notar) und ist beim Jugendamt kostenlos. Den Unterhaltstitel für den Betreuungsunterhalt gibts aber nicht beim Jugendamt (die kümmern sich nur ums Kind selbst), dazu muss der Vater zum Notar (und kann etwas kosten, aber nicht viel).

Mein Freund hat mir damals den Unterhaltstitel für den Kindesunterhalt beim Jugendamt unterschrieben (da dort kostenlos) und den für den Betreuungsunterhalt separat beim Notar. Ich habe also jetzt 2 separate Titel.

Für uns beide war damals klar, dass er mir die Titel unterschreiben muss und das hat er auch voll eingesehen. Wenn er sowieso immer vorhat seinen Verpflichtungen nachzugehen, gibt es keinen Grund das nicht zu unterschreiben. Würden das alle Paare so machen, hätten die Väter viel weniger Chance sich nach einer Trennung um Unterhaltszahlungen zu drücken.

Wir sind übrigens immer noch zusammen. :)

auchmama  26.03.2014, 00:44
@kleinemami1988
Für uns beide war damals klar, dass er mir die Titel unterschreiben muss und das hat er auch voll eingesehen. Wenn er sowieso immer vorhat seinen Verpflichtungen nachzugehen, gibt es keinen Grund das nicht zu unterschreiben. Würden das alle Paare so machen, hätten die Väter viel weniger Chance sich nach einer Trennung um Unterhaltszahlungen zu drücken.

Eine sehr verantwortungsbewusste Entscheidung und der ganze sinnlose Stress hätte ein Ende!!!

Wir sind übrigens immer noch zusammen. :)

Freut mich für Euch! ;-)

MaxNovaes  28.03.2014, 09:19
@auchmama

Ja, und darauf achten, dass die Titel dynamisch und unbefristet sind!

Der Betreuungsunterhalt ist nämlich z.B. mindestens 3 Jahre zu zahlen, d.h. es kann durchaus Gründe geben, wieso er länger zu zahlen ist (Krankheit der Mutter, Krankheit des Kindes, welche einer intensive Betreuung der Mutter nötig macht, usw.). Das ist eine Einzelfallentscheidung.

Ist der Titel dann aber auf nur 3 Jahre befristet, müsste man in so einem Fall wieder um einen neuen Titel kämpfen. Deswegen sollte man den Titel allgemein unbefristet lassen und wenn der Unterhaltsanspruch wegfällt, freiwillig zurückgeben.

Solange Du nicht mit ihm zusammen wohnst, muss er für das Kind Unterhalt zahlen.

Sollten ihm von seinem Einkommen nach Abzug des Kindesunterhaltes noch mehr als 1100 Euro verbleiben, so hättest Du selbst auch Anspruch auf Unterhalt für dich (Betreuungsunterhalt) bis das Kind drei Jahre alt ist.

Bis das Kind 3 Jahre alt ist, muss er "Betreuungsunterhalt" zahlen. Das kommt natürlich ganz darauf an, ob er dazu überhaupt in der Lage ist. Falls du Hilfen vom Staat willst, wirst du den Unterhalt auf jeden Fall VORHER einfordern müssen.

Für das Kind: ja!

Selbst wenn er am anderen Ende von Deutschland leben würde und keinen Kontakt zu euch hätte. Unterhalt ist nichts was Du für Dich fordern darfst, sondern etwas was Du für Dein Kind fordern musst, weil das Anspruch darauf hat!