Muss man Stromableser ins Haus lassen?

13 Antworten

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soviel ich weiss, ja. Der Stromleser, der Schornsteinfeger, die Feuerbeschau haben das Recht auf Hauszutritt. Bei Heizkostenfirmen kann man darauf verzichten, der Verbrauch wird dann geschätzt, was meist eher zum Nachteil des Kunden berechnet wird.

Dir würde ich raten, an deinen Stromanbieter zu schreiben und deine Kosten nachzuweisen. Bei derartigen Fällen ist der Abbucher (also dein Stromanbieter) verpflichtet, auch die Zinsen, die aufgrund seines Fehlers angefallen sind, zu erstatten. Ob sich dieser Anbieter dann an deinem Stromableser schadlos hält, braucht nicht dein Problem zu sein. Hinkünftig hole dir einen Bekannten oder Nachbarn als Zeugen und halte deinen Verbrauch schriftlich fest, lasse den Zeugen dann die Korrektheit unterschreiben.

Viel Glück!

Steffi0710 
Beitragsersteller
 28.08.2011, 10:15

Leider ist keiner für die Kosten "zuständig" - Der Netzanbieter gibt den Ableser die schuld und bemängelt, dass ich ja zu dem Stromanbieter der abgebucht hat, gewechselt habe, somit sei dieser Zuständig: Der habe ja abgebucht! Der Stromanbieter gibt dem Netzwerkbetreiber die Schuld, da dieser ja die falschen Daten übermittelt hat...... Klasse oder? Da soll man keinen Hals bekommen :-/

tintoretto  28.08.2011, 10:38
@Steffi0710

dann rate ich dir, das ganze "Papierwusch" einzupacken und zur Konsumentenberatung zu gehen. Wenn der nachweisliche Betrag deiner Unkosten relevant ist, genügt es meist, wenn diese Beratungsstelle einen Brief schreibt, die "Firmen" werden plötzlich sehr kulant..... (Leider bekommt man für persönlichen Nervenabrieb keinen Ersatz, nicht mal Baldrian.... ;-) )

Steffi0710 
Beitragsersteller
 28.08.2011, 14:14
@tintoretto

Oh ja, der persönliche Nervenabrieb war schon immens ;-) Aber vielen Dank !!

tintoretto  28.08.2011, 14:20
@Steffi0710

ich danke dir für den Stern- und wünsche dir guten Erfolg mit der Konsumentenberatung und ein Fläschlein Baldrian für die nächste Abrechnung!

in Hamburg liest man selber ab, übermittelt den Zählerstand einmal an den Stromanbieter und einmal an den Netzbeteiber. Zieht man aus, wird der Zählerstand mit dem Nachmieter zusammen abgelesen und falls man die Jahre vorher geschummelt hat - kommt es spätestens jetzt raus und man muss nachzahlen. So ist das System sicher. Lass den Zählerableser doch rein und dokumentier den Stand und lass ihn dir vom Ableser unterschreiben. Dann bist du doch auf der sicheren Seite, denn meiner Meinung anch musst du den Ableser rein lassen, sonst wird dein Verbrauch geschätzt, und das ist meistens höher als der reale Verbrauch. Viel Glück!!!!

Am Besten den Stromableser beim Schreiben des Zählerstandes kontrollieren.

cuckoo  28.08.2011, 10:16

...dann noch selber den Stand notieren, vom Ableser gegenzeichnen lassen und gut ist :)

Nic43  28.08.2011, 12:06
@cuckoo

Bei uns durften wir über Jahre den Stand selber ablesen und mitteilen. Dies wurde aufgrund vieler Falschübermittlungen anderer Nutzer nun wieder aufgehoben und das Ablesen eines Mitarbeiters befohlen! Aber dies sind auch nur Menschen die Fehler machen können ;-)

stell diesen Ömmeln deine Überziehungszinsen in Rechnung! Und wenn das nä. Mal der Ableser kommt, dabei sein und schauen, ob er den Zählerstand richtig notiert hat. PS: Bei uns schicken die "Stadtwerke" gar niemand mehr, du musst es selbst notieren und dort einwerfen.

Steffi0710 
Beitragsersteller
 28.08.2011, 10:17

Leider ist keiner für die Kosten "zuständig" - Der Netzanbieter gibt den Ableser die schuld und bemängelt, dass ich ja zu dem Stromanbieter der abgebucht hat, gewechselt habe, somit sei dieser Zuständig: Der habe ja abgebucht! Der Stromanbieter gibt dem Netzwerkbetreiber die Schuld, da dieser ja die falschen Daten übermittelt hat...... Klasse oder? Da soll man keinen Hals bekommen :-/

adavan  28.08.2011, 14:34
@Steffi0710

Buchbinder Wanninger lässt grüßen :), da würd ich auch nen Hals kriegen! Einfach das nä. Mal dem Ableser über die Schulter schauen

Wieso fragst du nicht einfach deinen Anwalt?

Desweiteren hättest du dies schon vor der Abbuchung feststellen können. Leute, die ordentlich buch führen, kopieren sich nämlich diesen kleinen Zettel dem einen der nette Ableser in die Hand drückt. Diese legt man dann vor und fertig ist die Sache.

Hast du so einen? bzw zwei?

Steffi0710 
Beitragsersteller
 28.08.2011, 10:18

Wir bekommen keinen "Zettel", er klingelt, liest ab, trägt es in seine Liste und geht ! Habe mir noch nie Gedanken darüber gemacht.........aber Schaden macht klug !

blubbigerblubb  28.08.2011, 10:27
@Steffi0710

Komisch. Wir bekommen auch einen Ableser geschickt. Der liest die Werte ab, gibt uns den Zettel auf dem die Werte eingetragen werden mussten und diese müssen wir dann übermitteln.

Warscheinlich wird so dann ein Fall ,wie oben erwähnt, vermieden.