Muss ein Übernahmeprotokoll vom Stromanbieter gemacht werden?

4 Antworten

fakt ist, dass ihr auch nach dem auszug eures mitbewohners weiter strom verbraucht und dort gewohnt habt. ihr werdet wohl die den Strom der ab diesem zeitpunkt verbraucht wurde bezahlen mpssen. was ihr nicht blechen müsst sind eventuelle schulden aus der zeit vor der endabrechnung.... sprich wenn zum zeitpunkt der abrechnung noch was offen war ist das nicht euer problem.....

sollte er tatsächlich was zurück bekommen haben, hättet ihr theoretisch auch darauf anteilig einen anspruch, den aber duchzusetzen dürfte schwer werden...

lg, Anna

PS: dass der strom teurer wird, weil wir immer weniger verbrauchen kann ich so nicht unterschreiben, selbst wenn es überhaupt so weit wäre. dann läge der Grund nicht hier...

ich sehe neben der tatsche, dass wir die armen Aktionäre nicht mit den Riesiken der Energiewende bestrafen können eher darin, dass immer mehr strom ungezählt verbraucht wird... dabei meine ich weniger den stromdiebstahl an sich sondern dass immer mehr geräte kappazitive lasten sind...

wie

  • PC Netzteile
  • fernsehgeräte
  • handyladegeräte
  • energiesparlampen
  • LED Lampen
  • Induktionskochfelder

hier weicht der tatsächliche stromfluss von der wirkleistung weit ab...

eine 13 Watt energiesparlampe z.b. zieht bei 230 volt 0,14 Ampere. das macht rund 30 Voltampere. (VA) der stromzähler zählt nur die wirkleistung, das sind die 13 Watt. fakt ist, dass die scheinleistung aber das ist was das netz belastet... das sind die 30 Voltampere...

lg, Anna

Ja, das kann nicht nur sein, die Selbstablesung ist gängige Praxis und rechtlich völlig ok, weder bei An- noch bei Abmeldung muss zwingend jemand kommen...

Wenn Du Strom anmelden möchtest, wirst Du das mit dem damaligen Zählerstand tun müssen...

Jeder (Vormieter und Nachmieter) muss sich drum kümmern, dass bei Mieterwechsel die richtigen Zählerstände weitergegeben werden. Bei Wohnungsübergabe sollte man in dem Wohnungsübergabeprotokoll die Zählerstände (Strom, Wasser, Gas, Heizkörper...) schriftlich vermerken.

Wie sieht dein WG-Mietvertrag aus?

Dem Stromlieferanten ist egal, wer bezahlt... Du musst das mit dem Vormieter/Vermieter selbst klären!

MosqitoKiller  03.12.2013, 13:27

Du musst das mit dem Vormieter/Vermieter selbst klären!

Der Vermieter hat im laufenden Mietverhältnis damit nun wirklich absolut gar nichts zu tun...

Nein, im Moment wo man einzieht Stromzähler ablesen und anmelden bei einem Anbieter. Unterschreibt der Besitzer ist es auch nicht schlecht. Schulden vor Vormieter muss derjenige extra begleichen.

MosqitoKiller  03.12.2013, 13:27

Lesen...

Der Fragesteller ist nicht eingezogen, er hat zu dem Zeitpunkt schon dort gewohnt...