Muss ein Übernahmeprotokoll vom Stromanbieter gemacht werden?
Hi Leute,
ich hab ne Frage bezüglich Stroms in einer Mietwohnung.
Also, ich bin zum 01.06 diesen Jahres in eine 3er-WG gezogen. Als ich eingezogen bin lief der Strom über einen meiner Mitbewohner. Der ist zum 01.09. ausgezogen. Er hat uns davon nichts gesagt und war quasi von einem auf den anderen Tag weg. Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht ob er den Strom abgemeldet hat oder nicht, hab mich ehrlich gesagt auch nicht weiter drum gekümmert. Unser Strom lief weiter und mein Mitbewohner meinte er würde sich drum kümmern.
Dieser Mitbewohner ist nun allerdings auch ausgezogen und 2 neue Leute sind eingezogen.
Jetzt habe ich erfahren dass mein ehemaliger Mitbewohner, über den der Strom lief ihn scheinbar zu seinem Auszug, also zum 01.09 abgemeldet hat. Ich kenne das nur so, dass wenn man den Strom abmeldet, jmd. von der Stawag kommt, den Zählerstand abliest und ein Übergabeprotokoll anfertigt. Das ist aber nicht geschehen, es war niemand hier um den Zählerstand abzulesen. Ich hab es jetzt endlich geschafft zu meinem ehemaligen Mitbewohner Kontakt aufzunehmen (Nicht ganz einfach, er ist seit Monaten in Island.) und er sagte mir, er habe den Strom telefonisch gekündigt und ihnen den Zählerstand am Telefon durchgegeben...
Die Frage die ich nun habe ist, kann das sein? Denn er hätte ihnen ja auch einfach irgendeinen Zählerstand durchgeben können.
Ich möchte den Strom nun auf mich anmelden, möchte das aber vorher wissen.
Sagen wir, er hat den Zählerstand zum 01.09 ablesen lassen, dann müssten einfach ab diesem Zeitpunkt nachzahlen, oder? Ist er als Vormieter in der Pflicht den Stand ablesen zu lassen oder sind wir es als Nachmieter?
LG
4 Antworten
fakt ist, dass ihr auch nach dem auszug eures mitbewohners weiter strom verbraucht und dort gewohnt habt. ihr werdet wohl die den Strom der ab diesem zeitpunkt verbraucht wurde bezahlen mpssen. was ihr nicht blechen müsst sind eventuelle schulden aus der zeit vor der endabrechnung.... sprich wenn zum zeitpunkt der abrechnung noch was offen war ist das nicht euer problem.....
sollte er tatsächlich was zurück bekommen haben, hättet ihr theoretisch auch darauf anteilig einen anspruch, den aber duchzusetzen dürfte schwer werden...
lg, Anna
PS: dass der strom teurer wird, weil wir immer weniger verbrauchen kann ich so nicht unterschreiben, selbst wenn es überhaupt so weit wäre. dann läge der Grund nicht hier...
ich sehe neben der tatsche, dass wir die armen Aktionäre nicht mit den Riesiken der Energiewende bestrafen können eher darin, dass immer mehr strom ungezählt verbraucht wird... dabei meine ich weniger den stromdiebstahl an sich sondern dass immer mehr geräte kappazitive lasten sind...
wie
- PC Netzteile
- fernsehgeräte
- handyladegeräte
- energiesparlampen
- LED Lampen
- Induktionskochfelder
hier weicht der tatsächliche stromfluss von der wirkleistung weit ab...
eine 13 Watt energiesparlampe z.b. zieht bei 230 volt 0,14 Ampere. das macht rund 30 Voltampere. (VA) der stromzähler zählt nur die wirkleistung, das sind die 13 Watt. fakt ist, dass die scheinleistung aber das ist was das netz belastet... das sind die 30 Voltampere...
lg, Anna
Ja, das kann nicht nur sein, die Selbstablesung ist gängige Praxis und rechtlich völlig ok, weder bei An- noch bei Abmeldung muss zwingend jemand kommen...
Wenn Du Strom anmelden möchtest, wirst Du das mit dem damaligen Zählerstand tun müssen...
Jeder (Vormieter und Nachmieter) muss sich drum kümmern, dass bei Mieterwechsel die richtigen Zählerstände weitergegeben werden. Bei Wohnungsübergabe sollte man in dem Wohnungsübergabeprotokoll die Zählerstände (Strom, Wasser, Gas, Heizkörper...) schriftlich vermerken.
Wie sieht dein WG-Mietvertrag aus?
Dem Stromlieferanten ist egal, wer bezahlt... Du musst das mit dem Vormieter/Vermieter selbst klären!
Du musst das mit dem Vormieter/Vermieter selbst klären!
Der Vermieter hat im laufenden Mietverhältnis damit nun wirklich absolut gar nichts zu tun...
Nein, im Moment wo man einzieht Stromzähler ablesen und anmelden bei einem Anbieter. Unterschreibt der Besitzer ist es auch nicht schlecht. Schulden vor Vormieter muss derjenige extra begleichen.
Lesen...
Der Fragesteller ist nicht eingezogen, er hat zu dem Zeitpunkt schon dort gewohnt...