Muss man so einen job versteuern als Freiberufler (steuerklasse1)?

3 Antworten

Wenn Du auf freiberuflicher Basis arbeitest, musst Du das beim Finanzamt anmelden und dann selbstverständlich Deine Einkünfte, die den Steuerfreibetrag überschreiten, versteuern. Das ist unabhängig vom Auftraggeber.

emib5  02.03.2021, 18:49

Wobei ich hier eine Freiberuflichkeit nicht gegeben sehe und somit eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

Stellwerk  02.03.2021, 21:12
@emib5

Das stimmt, das mit "Freiberufler" und "Freelancer" hab ich nicht klar genug herausgehoben. Freiberufler sind in Deutschland ja klar umrissene Tätigkeiten mit anderen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Freelancer ist nicht mit Freiberufler gleichzusetzen. Freiberufler sind Angehörige der sogenannten freien Berufe.

Du musst ein Gewerbe anmelden, eine Steuererklärung abgeben und je nach Verdienst auch Steuern zahlen.

du musst als freiberufler deine einkünfte versteuern und vor allem ein gewerbe und dich beim finanzamt anmelden. wenn du dazu auch eine ordentliche buchhaltung führst, musst du nur den verbleibenden gewinn versteuern.

emib5  02.03.2021, 18:46

Als Freiberufler muss man explizit kein Gewerbe anmelden, weil die Angehörigen der freien Berufe keine Gewerbetreibenden sind.

Hier sehe ich aber keine Freiberuflichkeit gegeben, somit ist ein Gewerbe anzumelden.

Bobbypiol 
Beitragsersteller
 02.03.2021, 18:27

Ein Gewerbe? Wo man nicht mal 450 monatlich überschreitet?

emib5  02.03.2021, 18:48
@Bobbypiol

Ja, die Pflicht zur Gewerbeanmeldung hat nichts mit der Höhe des Verdienstes zu tun.

Ausschlaggebend ist einzig und allein die Art der Tätigkeit und dass es eine Gewinnerzielungsabsicht gibt.

PatrickLassan  03.03.2021, 06:24
@Bobbypiol
Wo man nicht mal 450 monatlich überschreitet?

450 € ist die Grenze bei einem Mini-Job und ansonsten völlig irrelevant.