Muss man Einnahmen vom Verkauf von Fußbildern versteuern?
beispielsweise wenn man jemanden gefunden hat, dem man die Bilder über Insta zuschickt und er dir dafür als Belohnung ein Gutscheincode zuschickt.
Auch wenn man minderjährig(17) ist?
Muss man das nicht anmelden?
6 Antworten
Die Einkommensteuerpflicht ist unabhängig vom Alter. Theoretisch müsstest du sogar ein Gewerbe anmelden, nur ist das als Minderjährige schwierig, da du dafür die Zustimmung der Eltern und die Genehmigung des Familiengerichts brauchst. In der Praxis ist das aber irrelevant, sofern du keine anderen einkommensteuerpflichtigen Einnahmen hast.
Solange dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt, wird keine Einkommensteuer erhoben, und der Grundfreibetrag beträgt in diesem Jahr 9.984 €.
Pro Jahr oder pro Monat? Die wissen aber nicht wie viel ich verdiene wenn ich das mache
Pro Jahr oder pro Monat?
Pro Jahr, oder glaubst du ernsthaft, der Staat würde Einkommen erst besteuern, wenn es 6-stellig ist?
Die wissen aber nicht wie viel ich verdiene wenn ich das mache
Als gesetzestreuer Bürger kannst du ja eine Einkommensteuererklärung abgeben.
uff, sowas lernt man nicht in der Schule.
Ja, das Geld muss man zumindest bei der Steuer als Einkünfte angeben. Ob man dann Steuern zahlen muss, ist abhängig davon, wie viel man verdient.
Und ja, man müsste solch eine Tätigkeit auch anmelden, was dann wieder zu Problemen führt, wenn man noch nicht volljährig ist.
Klar, das ist Einkommen aus selbstständiger Arbeit. Du agierst als Künstlerin.
Du machst Fotos un diese zu verkaufen, das ist eine klare Gewinnerzielungsabsicht und dementsprechend ist ein Gewerbe anzumelden und Steuern abzuführen
Das wäre in meinen Augen keine künstlerische, sondern eine gewerbliche Tätigkeit.
Künstler müssen kein Gewerbe anmelden, wenn sie ihre Werke verkaufen.
Muss man aber nicht wenigstens das Finanzamt informieren?
Wenn es sich um eine künstlerische Tätigkeit handelt, muss nur das Finanzamt informiert werden, bei einer gewerblichen Tätigkeit muss ein Gewerbe bei der Kommune angemeldet werden.
Einkünfte sind übrigens auch dann steuerpflichtig, wenn sie nicht in Geld, sondern in Geldeswert bestehen wie z.B. Gutscheine.
Ich gehe hier allerdings nicht von einer freiberuflichen Tätigkeit als Künstler aus, da muss schon mehr vorliegen als irgendwelche Fußbilder zu knipsen und zu verkaufen. Das ganze scheint deswegen sowieso gewerblich zu sein.
oder wenn man dafür nur ein Code bekommt???
Auch wenn man sagt dass man sie Verschenkt und dafür eine Belohnung erwartet?
Das ist dann schon per Definition keine Schenkung, denn: "Eine Zuwendung [...] ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt." (§ 516 (1) BGB).
Kommt darauf an wie du es machst. Aber essentiell ist, dass die Gegenleistung freiwillig ist. Wenn du sagst "ich schick dir die Fotos nachdem ich den Gutschein erhalten habe" dann ist es nicht freiwillig.
Ich bezweifle allerdings, dass du auf dieser Basis viel einnimmst, die Leute sind üblicherweise ziemliche Schnorrer
Glaubst Du wirklich, der Staat lässt sich bei der Steuerpflicht so einfach umgehen?
Schwierig, eigentlich schon. Praktisch liegt es im Auge des Ausführers ob man es macht.
Wie meints du es
Steuern zahlst du nur als gewerblicher Verkäufer.
Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit sind auch einkommensteuerpflichtig, § 18 Einkommensteuergesetz.
Grundsätzlich ja, aber nicht, wenn jemand ein paar Fußbilder oder Selfies von sich privat an privat verschickt. Ich schätze mal, das bleibt auch insgesamt unter der Bemessungsgrenze.
Ob man unterhalb der Bemessungsgrenzen bleibt ist hinsichtlich der Anmeldepflichten oder der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung völlig belanglos.
Aber muss man sowas nicht anmelden?
Auch nur dann, wenn du es als Gewerbe betreibst.
Was hier ja vorliegen würde.
Das heißt ich darf das machen, weil ich keine anderen einkommensteuerpflichtigen Einnahmen habe?