Muss man Einnahmen vom Verkauf von Fußbildern versteuern?


25.01.2022, 14:55

Muss man das nicht anmelden?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Einkommensteuerpflicht ist unabhängig vom Alter. Theoretisch müsstest du sogar ein Gewerbe anmelden, nur ist das als Minderjährige schwierig, da du dafür die Zustimmung der Eltern und die Genehmigung des Familiengerichts brauchst. In der Praxis ist das aber irrelevant, sofern du keine anderen einkommensteuerpflichtigen Einnahmen hast.

BaumUmarmerLol 
Beitragsersteller
 25.01.2022, 15:05

Das heißt ich darf das machen, weil ich keine anderen einkommensteuerpflichtigen Einnahmen habe?

777Bjoern777  25.01.2022, 15:08
@BaumUmarmerLol

Solange dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt, wird keine Einkommensteuer erhoben, und der Grundfreibetrag beträgt in diesem Jahr 9.984 €.

BaumUmarmerLol 
Beitragsersteller
 25.01.2022, 15:10
@777Bjoern777

Pro Jahr oder pro Monat? Die wissen aber nicht wie viel ich verdiene wenn ich das mache

777Bjoern777  25.01.2022, 15:14
@BaumUmarmerLol
Pro Jahr oder pro Monat?

Pro Jahr, oder glaubst du ernsthaft, der Staat würde Einkommen erst besteuern, wenn es 6-stellig ist?

Die wissen aber nicht wie viel ich verdiene wenn ich das mache

Als gesetzestreuer Bürger kannst du ja eine Einkommensteuererklärung abgeben.

BaumUmarmerLol 
Beitragsersteller
 25.01.2022, 15:15
@777Bjoern777

uff, sowas lernt man nicht in der Schule.

Ja, das Geld muss man zumindest bei der Steuer als Einkünfte angeben. Ob man dann Steuern zahlen muss, ist abhängig davon, wie viel man verdient.

Und ja, man müsste solch eine Tätigkeit auch anmelden, was dann wieder zu Problemen führt, wenn man noch nicht volljährig ist.

Klar, das ist Einkommen aus selbstständiger Arbeit. Du agierst als Künstlerin.

Du machst Fotos un diese zu verkaufen, das ist eine klare Gewinnerzielungsabsicht und dementsprechend ist ein Gewerbe anzumelden und Steuern abzuführen

emib5  25.01.2022, 15:50

Das wäre in meinen Augen keine künstlerische, sondern eine gewerbliche Tätigkeit.

777Bjoern777  25.01.2022, 15:07

Künstler müssen kein Gewerbe anmelden, wenn sie ihre Werke verkaufen.

BaumUmarmerLol 
Beitragsersteller
 25.01.2022, 15:14
@777Bjoern777

Muss man aber nicht wenigstens das Finanzamt informieren?

777Bjoern777  25.01.2022, 15:18
@BaumUmarmerLol

Wenn es sich um eine künstlerische Tätigkeit handelt, muss nur das Finanzamt informiert werden, bei einer gewerblichen Tätigkeit muss ein Gewerbe bei der Kommune angemeldet werden.

Einkünfte sind übrigens auch dann steuerpflichtig, wenn sie nicht in Geld, sondern in Geldeswert bestehen wie z.B. Gutscheine.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html

Montiplex  25.01.2022, 16:42
@777Bjoern777

Ich gehe hier allerdings nicht von einer freiberuflichen Tätigkeit als Künstler aus, da muss schon mehr vorliegen als irgendwelche Fußbilder zu knipsen und zu verkaufen. Das ganze scheint deswegen sowieso gewerblich zu sein.

BaumUmarmerLol 
Beitragsersteller
 25.01.2022, 15:02

oder wenn man dafür nur ein Code bekommt???

BaumUmarmerLol 
Beitragsersteller
 25.01.2022, 15:00

Auch wenn man sagt dass man sie Verschenkt und dafür eine Belohnung erwartet?

Montiplex  25.01.2022, 15:04
@BaumUmarmerLol

Das ist dann schon per Definition keine Schenkung, denn: "Eine Zuwendung [...] ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt." (§ 516 (1) BGB).

TheFamousSpy  25.01.2022, 15:05
@BaumUmarmerLol

Kommt darauf an wie du es machst. Aber essentiell ist, dass die Gegenleistung freiwillig ist. Wenn du sagst "ich schick dir die Fotos nachdem ich den Gutschein erhalten habe" dann ist es nicht freiwillig.

Ich bezweifle allerdings, dass du auf dieser Basis viel einnimmst, die Leute sind üblicherweise ziemliche Schnorrer

emib5  25.01.2022, 15:51
@BaumUmarmerLol

Glaubst Du wirklich, der Staat lässt sich bei der Steuerpflicht so einfach umgehen?

Schwierig, eigentlich schon. Praktisch liegt es im Auge des Ausführers ob man es macht.

BaumUmarmerLol 
Beitragsersteller
 25.01.2022, 15:12

Wie meints du es

Steuern zahlst du nur als gewerblicher Verkäufer.

777Bjoern777  25.01.2022, 15:15

Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit sind auch einkommensteuerpflichtig, § 18 Einkommensteuergesetz.

Traconias  25.01.2022, 15:19
@777Bjoern777

Grundsätzlich ja, aber nicht, wenn jemand ein paar Fußbilder oder Selfies von sich privat an privat verschickt. Ich schätze mal, das bleibt auch insgesamt unter der Bemessungsgrenze.

emib5  25.01.2022, 15:52
@Traconias

Ob man unterhalb der Bemessungsgrenzen bleibt ist hinsichtlich der Anmeldepflichten oder der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung völlig belanglos.

BaumUmarmerLol 
Beitragsersteller
 25.01.2022, 14:55

Aber muss man sowas nicht anmelden?

Traconias  25.01.2022, 14:55
@BaumUmarmerLol

Auch nur dann, wenn du es als Gewerbe betreibst.

emib5  25.01.2022, 15:51
@Traconias

Was hier ja vorliegen würde.