Was für Rechte hat der zweit Besitzer eines Pferdes?
Hallo!
Wenn die 1. Besitzer Minderjährig ist und der 2. Besitzer z.b. Der Vater ist, was für Rechte hat er dann? Kann er Beispielsweise das Pferd verkaufen?
Lg
6 Antworten
Wenn du U18 bist, können deine Eltern als deine gesetzlichen Vertreter über alles entscheiden, was mit dem Pferd passiert.
Tierhalter ist nach der Rechtsprechung derjenige, der die Bestimmungsmacht über das Tier hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt, den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und das Risiko seines Verlustes trägt.
wenn du unter 18 bist ja
- weil dein Vater den Kaufvertrag unterschrieben hat und nicht du. somit gehört ihm das Pferd
- weil du noch nicht geschäftsfähig bist = du darfst kein Pferd kaufen oder verkaufen
Ein Erstbesitzer darf gesetzlich gar nicht minderjährig sein. Ja, Dein Vater darf das Tier verkaufen, Du aber nicht ohne sein Einverständnis.
wer im Pass als Besitzer steht, ist egal. Es kommt darauf an, wer den Kaufvertrag unterschrieben hat. Wenn das nur der Vater hat, kann er mit dem Pferd tun, was er will, es ist dann offiziell zu 100% seines.
Hallo,
derjeniege der der Eigentümer des Pferdes laut Kaufvertrag ist, hat die alleinigen Rechte und Pflichten dafür.
Was anderes wäre eine Schenkung, da kommt es auf den Willen des Schenkers an.