Muss man dem Finanzamt eine neue Büroeröffnung mitteilen, wenn Firmensitz regulär woanders?

2 Antworten

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Bei der Einkommensteuer ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast, für die Umsatzsteuer "ist das Finanzamt zuständig, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sein Unternehmen im Geltungsbereich des Gesetzes ganz oder vorwiegend betreibt." (§ 21 Abgabenordnung). Durch das neue Büro ändert sich meiner Meinung nach daher nichts an der Zuständigkeit.

Mausliner 
Beitragsersteller
 14.11.2013, 13:31

@PatrickLassan: Danke für die Antwort. Eines verwirrt mich aber ein wenig. Mal angenommen, ich habe durch das neue Büro in diesem Bezirk sagen wir mal mehr als 50% meiner Kunden, die ich von hier aus betreue, muss ich dann die Umsatzsteuer von diesem Bezirk aus abführen? Das würde ja bedeuten, ich muss mich also doch beim zuständigen Finanzamt melden...

PatrickLassan  14.11.2013, 18:02
@Mausliner

Falls das tatsächlich mal so sein sollte, wäre das andere Finanzamt für die Umsatzbesteuerung zuständig. Die Entscheidung darüber würde ich aber einfach dem jetzigen Finanzamt überlassen.

Die Zuständigkeit des Finanzamtes ändert sich nicht.

Allerdings solltest Du dem Finanzamt Deine neue Betriebsstätte mitteilen, wenn Du sie tatsächlich eröffnen solltest. Das Büro wäre nämlich eine Betriebsstätte.

Das kann sich auswirken, wenn Du nämlich aufgrund Deines Gewinnes gewerbesteuerpflichtig werden solltest. Dann würde nämlich der Gewerbesteuer- Messbetrag zerlegt, und ein Teilbetrag würde auf die Gemeinde entfallen, in der Du das Büro unterhältst.