Muss man bei einer normalen Verkehrskontrolle die Motorhaube öffnen?
Frage steht oben.
Kommt mir komisch vor, denn dann würde ich mich ja damit selber belasten, sofern da was am Motor geändert wurde..... So weit ich weiss muss man Kontrollen nur dulden hat aber keine direkte Mitwirkungspflicht....
7 Antworten
Die Polizei macht eine Durchsuchung, es geht nicht um eine Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges.
Was sollte es denn sonst sein, der Polizist wäre damit überfordert, festzustellen, dass bspw ein Motor in dem Fahrzeug eingebaut ist, welcher nicht da hingehört.
Was Du machen kannst ist, denmächst die Durchsuchung widersprechen. Leiste keinen Widerstand. Richtig ist das Du nicht mitwirken mußt, es aber sein kann, dass der Polizist den Motorraum nicht öffnen kann. Was dann? Dann werden die Polizisten möglicherweise ohne Dich zu fragen das Fahrzeug beschlagnahmen, abschleppen lassen und durch einen Gutachter untersuchen lassen.
Sehr gut erklärt! Danke!
nach § 36 Abs. 5 Satz 2 StVO ist den Weisungen der Polizei bei einer Verkehrskontrolle Folge zu leisten. Damit ist die Mitwirkungspflicht des zu kontrollierenden Verkehrsteilnehmers gesetzlich geregelt. Die Polizei hat das Recht die Übereinstimmung der Fahrzeugdaten mit dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeuges zu überprüfen, also auch ob was am Motor geändert wurde. Kommt der Fahrer den Weisungen nicht nach kann ich mir vorstellen, dass bei Vorliegen auf Verdacht des Erlöschens der Zulassung das Fahrzeug an Ort und Stelle stillgelegt und das Weiterfahren untersagt wird.
Die Polizei darf sehr wohl den Innenraum eines Fahrzeugs durchsuchen... aber halt nicht aus Lust und Laune... aber sobald ne Ermächtigung aus Strafverfolgung- oder Gefahrenabwehrrecht vorliegt auf jeden Fall.
einzige korrekte Antwort hier, die auch begründet und mit der entsprechenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage der Polizei untermauert ist.
DH!
Na endlich mal einer der mit Fakten antwortet..danke...
bitte was ? du hast folge zu leistne was der Beamte sagt, sowas ist nurmal mit der Motorhaube, deswegen ist es ja auch eine Verkehrskontrolle
Sagen kann er viel....ich will dafür die Rechtsgrundlage wissen......
bitte da hast du es http://www.autobild.de/artikel/verkehrskontrolle-55125.html
es ist einfach so
Mal kurz.Bei einigen Fahrzeugherstellern kann der Polizist die Fahrgestellnummer erst nach öffnen der Motorhaube feststellen und oder vergleichen. Schon ist die Kuh vom Eis ! Oder? Er darf!
Natürlich musst du die Motorhaube öffnen, falls die Polizei dich dazu auffordert. Der Polizist muss auch nicht begründen, warum er da reingucken will - aber im Normalfall wird er's tun. Sind nämlich keine Menschenfresser, die "Grünen", sondern machen nur ihren Job.
die beamten könne so herzensgute menschen sein wie sie wollen, man muss sich nicht alles gefallen lassen und in der privatsphäre herumschnüffeln lassen.
Sauber,
Man kann eventuell noch hinzufügen, dass die Polizei keine Inenraum Durchrsuchung durchführen darf, somit nur über Maßnahmen wie das Zeigen des Warndreiecks einen Blick ins Auto erhaschen können.