Muss Kanaldeckel bzw. Schachtabdeckung Überfahrt aushalten?

2 Antworten

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Das klingt sehr seltsam. Möglich das der alte Deckel nur begehbar war (?), zB. 50 kN etc. Evtl. Völlig gammelig. Guss geht aber eher selten kaputt. Der neue B125 Deckel hält definitiv 12,5 to. Das sollte jetzt für ne Wiese absolut reichen. Davor kommt die Klasse A15 mit 1,5 to. (Radlast, nicht klp. LKW). Danach die Klasse C250 (25to), dann D400 (40to.) usw. Letztere sind für den fließenden Straßenverkehr geeignet. Die 1200€ finde ich unverschämt. War der Deckel aus Gold? :-) Habt ihr richtig gemacht. 154€ ist völlig Ok.

Wenn der Deckel getauscht ist und damit wieder in Ordnung gebracht wurde, sollte die Sache erledigt sein. Auf welche Leistungen bezieht sich denn die Rechnung der Wohnungsverwaltung?

Persönlich finde ich es aber nicht in Ordnung, zum Umzug mit nem LKW über die Wiese zu fahren. Aber das ist meine persönliche Meinung!

fusselchenac 
Beitragsersteller
 05.09.2015, 18:05

Es wird mitgeteilt, mit Foto, dass der Deckel unreparierbar beschädigt wurde (o-Ton). Eine Neuanschaffung ist erforderlich. Die haben sich selbst ein Kostenangebot geschrieben. Abbau eines kompletten Kanalabschlusses mit dem Entsorgen des Abbruchgutes Pauschalpreis 317,50€. Lieferung und Vermauerung eines Kanalkonus mit Kanaldeckel 609,-€. MWSt. 185,30€. Zusammen 1.111,80€. Ist das noch normal? Seit wann schreibt sich ein "Geschädigter" selbst ein Kostenangebot? Der defekte Deckel wurd nie vom "Geschädigten" näher untersucht. Konnte also garnicht festgestellt werden, ob der Kanalkonus ebenfalls defekt ist.

konzato1  05.09.2015, 18:10
@fusselchenac

Dann mache ein Foto von dem neuen eingebauten Deckel (der ja schon gekauft wurde) und schicke dieses Foto zusammen mit der Rechnung als unzutreffend zurück.

Falls natürlich der Kanalkonus beschädigt sein sollte, muß die Wohnungsverwaltung den Schaden auch beweisen.