Muss Kanaldeckel bzw. Schachtabdeckung Überfahrt aushalten?
Folgender Ablauf: Bei Umzug in neue Wohnung wurde eine Wiese mit einem 12,5 Tonner überfahren um Hausrat über den Balkon in die Wohnung zu schaffen. In der Wiese mehrere Kanaldeckel. Einer bricht unter einem Reifen zusammen. Die Lüftungsschlitze sind wie eine Perforation. Es brach gut der halbe Rand ab. Nun wurde durch den Verursacher ein neuer Deckel gekauft und der Defekte ausgetauscht. Die Wohnungsgesellschaft, ohne Wissen, dass der Deckel getauscht ist, stellt eine Rechnung über fast 1.200 Euro. Haben die nen Vogel? Nach intensiver Begutachtung des alten Deckels habe ich festgestellt, dass dort, wo frische Brüche sind, neuer roter Rost vorhanden ist. An manchen Bruchstellen ist aber kein frischer Rost. Deutet das nicht darauf hin, dass der Deckel bereits "morsch" war? Gut, wir sind drüber gefahren und der neue Deckel hat 154,- Euro gekostet. Das sollte doch wohl reichen. Der Schachtrand ist über die ganze Runde völlig intakt. Damit sollte doch alles erledigt sein!? Die anderen Deckel sind Klasse B125. Sollten die nicht alle nen 12,5 Tonner aushalten?
2 Antworten
Das klingt sehr seltsam. Möglich das der alte Deckel nur begehbar war (?), zB. 50 kN etc. Evtl. Völlig gammelig. Guss geht aber eher selten kaputt. Der neue B125 Deckel hält definitiv 12,5 to. Das sollte jetzt für ne Wiese absolut reichen. Davor kommt die Klasse A15 mit 1,5 to. (Radlast, nicht klp. LKW). Danach die Klasse C250 (25to), dann D400 (40to.) usw. Letztere sind für den fließenden Straßenverkehr geeignet. Die 1200€ finde ich unverschämt. War der Deckel aus Gold? :-) Habt ihr richtig gemacht. 154€ ist völlig Ok.
Wenn der Deckel getauscht ist und damit wieder in Ordnung gebracht wurde, sollte die Sache erledigt sein. Auf welche Leistungen bezieht sich denn die Rechnung der Wohnungsverwaltung?
Persönlich finde ich es aber nicht in Ordnung, zum Umzug mit nem LKW über die Wiese zu fahren. Aber das ist meine persönliche Meinung!
Dann mache ein Foto von dem neuen eingebauten Deckel (der ja schon gekauft wurde) und schicke dieses Foto zusammen mit der Rechnung als unzutreffend zurück.
Falls natürlich der Kanalkonus beschädigt sein sollte, muß die Wohnungsverwaltung den Schaden auch beweisen.
Es wird mitgeteilt, mit Foto, dass der Deckel unreparierbar beschädigt wurde (o-Ton). Eine Neuanschaffung ist erforderlich. Die haben sich selbst ein Kostenangebot geschrieben. Abbau eines kompletten Kanalabschlusses mit dem Entsorgen des Abbruchgutes Pauschalpreis 317,50€. Lieferung und Vermauerung eines Kanalkonus mit Kanaldeckel 609,-€. MWSt. 185,30€. Zusammen 1.111,80€. Ist das noch normal? Seit wann schreibt sich ein "Geschädigter" selbst ein Kostenangebot? Der defekte Deckel wurd nie vom "Geschädigten" näher untersucht. Konnte also garnicht festgestellt werden, ob der Kanalkonus ebenfalls defekt ist.