Muss ich Wohngeld bei Falschangaben zurückzahlen?
Hallo ich habe mal eine Frage zum Wohngeld.
Ich habe ein Jahr lang Wohngeld erhalten und wollte es nun verlängern. Ich hab also alle Unterlagen hingeschickt, auch die Kindergeldunterlagen. Jetzt hat sich rausgestellt, dass ich letztes Jahr vergessen habe anzugeben, dass ich Kindergeld bekomme. Kann es jetzt passieren, dass ich das Wohngeld von letztem Jahr wieder zurückzahlen muss oder sonst eine Strafzahlung fällig wird? Würde mich über eine Antwort freuen!
6 Antworten
Kommt drauf an, bekommst du das Kindergeld gemäß § 73 EStG für dich selbst, weil deine Eltern ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen, oder handelt es sich beim dem Kindergeld um Geld, dass dir deine Eltern überweisen bzw. auf Verfügung deiner Eltern von der Kindergeldkasse direkt an dich ausgezahlt wird?
Im ersten Fall musst du nichts zurückzahlen. Widerspruch wäre zu 100 % erfolgreich. Im zweiten Fall hast du tatsächlich Einkommen verschwiegen und musst zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückzahlen. Außerdem steht der Wohngeldbehörde frei, Verwarn- oder Bußgeld zu erheben oder Strafanzeige zu stellen.
Moeglich,dass du etwas zurueck zahlen musst.Ich rate dir ,dich schriftlich zu entschuldigen und das Amt versuchen zu ueberzeugen,dass du es wirklich vergessen hast anzugeben und fu auf keinen Fall betruegen wolltest.Ich hoffe ,du hast Glueck!
Bei falschen Angaben muss das Geld, welches zuviel gezahlt wurde zurückgegeben werden. Evt wirst du auch angezeigt. Dann solltest du einen Anwalt hinzuziehen.
Wenn du zuviel bekommen hast, musst du es zurückzahlen. Das werden sie dir schon mitteilen.
Leider ja. Zumindest die Nachzahlung. Mit einer Strafe musst du allerdings nicht rechnen.