Ich habe bei Kleiderkreisel wahrscheinlich gefälschte Ware verkauft. Muss ich sie zurück nehmen?
Hallo und zwar habe ich etwas auf kleiderkreisel verkauft eine uhr für 70€. Derjenige hat über paypal bezahlt. Jetzt ist die uhr bei ihm angekommen und er meint dass die uhr gefälscht sei. Ich bin davon ausgegangen dass sie original ist weil ich sie selber geschenkt bekommen habe, mir ist aber aufgefallen dass sie billig gerochen hat. Ich bin dennoch davon ausgegangen dass sie original ist. Jetzt schreibt mir der käufer dass sie gefälscht ist und möchte sie zurückschicken und sein geld zurück. Ich will die uhr natührlich nicht wieder haben und frage mich wer jetzt im recht ist. Muss ich es zurücknehmen? Es war ja ein privatverkauf, er hat aber mit paypal bezahlt.
7 Antworten
Du musst beweisen das es eine original Uhr ist! Ohne Kassen Zettel kannst du doch nicht einfach Dinge als original verkaufen!
Gefälschte Ware bleibt gefälschte Ware, auch wenn es unwissentlich ist. Du musst entweder das Originalteil kaufen und schicken, oder den Kauf rückgängig machen. Er kann Dich auch wegen Warenunterschiebung anzeigen.
woher will der Käufer wissen das die Uhr gefälscht ist? Wenn er sie nicht will, dann soll er sie weiter verkaufen!
arbeite die kostenlos? Der Zoll läßt aber auch nur Gutachten erstellen.
Der Käufer soll dir erstmal beweisen dass die Uhr falsch ist. Wenn ja dann musst du die Ware leider zurücknehemen, wenn nein muss er sie behalten. zurücksenden. Kommt leider oft vor. Lass dir außerdem dein PayPal Guthaben aauszahlen, PayPal ist mit den Käuferschutz zu kulant, wenn nix mehr druf ist kann nix weggehen
Lass dir außerdem dein PayPal Guthaben aauszahlen, PayPal ist mit den Käuferschutz zu kulant, wenn nix mehr druf ist kann nix weggehen
Das stimmt so nicht: Wenn der Käuferschutz bei PayPal greift, werden die sich an den Verkäufer wenden und die Summe abbuchen.
Und sollte der Betrag wegen mangelnder Deckung nicht abbuchbar sein, riskierst du auch gleich noch deinen PayPal-account!
Sollte der Käufer außerdem ein Reklamationsverfahren bei PayPal aktiviert haben wird auch ggfs das Geld dort geblockt.
Naja, wenn der Käufer das zu Unrecht macht ist man das lo. Der Käufer muss die Fälschung der Ware beweisen, wenn der das nicht kann und trotzdem den Käuferschutz macht, ist das Betrug
Der Verkauf von Fälschungen wird in Deutschland strafrechtlich nach Markengesetz verfolgt...
http://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html
Bei Uhren ist es relativ einfach die Originalität überprüfen zu lassen. Dazu braucht man nur die Bestätigung durch einen Konzessionär der die Marke vertreibt. Das reicht Paypal als Nachweis.
Wenn Du Dir sicher bist kannst Du gerne weiter den Dummen spielen und Dich zurücklehnen. Ich würde als Käufer einer Fälschung jedenfalls alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit derjenige der mir den gefälschten Wecker angedreht hat es sich beim nächsten Mal zweimal überlegt.
Wenn die Uhr gefälscht ist und Du die Uhr unter dem Namen der Marke angeboten hast, dann kann der Käufer auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen und dies notfalls zivilrechtlich durchsetzen.
ein Gang zum Zollamt genügt, um das feststellen zu lassen.