Muss ich Therapiestunden, die während der Arbeitszeit stattfinden, nacharbeiten?

3 Antworten

dass der Arbeitgeber die Verpflichtung hat, einen freizustellen und zwar OHNE dass man die Stunden nacharbeiten muss.


das ist keinesfalls so.. dann waren deine bisherigen AG einfach nur nett und kulant. einen anspruch hierauf hast du nicht.

es sei denn, du kommst mit einem attest, das dir bescheinigt, dass du nicht voll arbeitsfähig bist.. dann kannst du das, arbeitest dann aber auch weniger und kriegst u.U. weniger geld...


ansonsten muss der AG dir deine arzttermine in der arbeitszeit nicht vergüten.



Familiengerd  29.08.2016, 17:16

dann waren deine bisherigen AG einfach nur nett und kulant. einen anspruch hierauf hast du nicht

Das hat damit, dass der Arbeitgeber "nur nett und kulant" sei, überhaupt nichts zu tun!

Der Arbeitgeber hat nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" den Arbeitnehmer von der Arbeit freizustellen (bei Fortführung der Bezahlung), wenn der Arzttermin in die Arbeitszeit fällt, weil er entweder dringlich/unaufschiebbar ist oder nicht in eine Zeit außerhalb der Arbeitszeit des Arbeitnehmers gelegt werden kann!

Amtsschimmel25 hat ja schon das Richtige aus dem Internet (http://www.jav.info/blog/arzttermin-waehrend-der-arbeitszeit) zitiert.

Der Arbeitnehmer muss die versäumte Zeit dann auch nicht nacharbeiten!

Das gilt nur dann nicht, wenn die Anwendung von BGB § 616 vertraglich ausgeschlossen wurde - was leider erlaubt ist.

Dein Aussage ist also falsch!

Hexe121967  30.08.2016, 13:01
@Familiengerd

@Familinegerd - ok, § 616 BGB sagt aber auch:

Wenn die Behandlung dagegen nur während der Arbeitszeit erfolgt, weil das der jeweiligen Praxis besser in den Terminplan passt (also „praxislaufbedingt“), kann eine Entgeltfortzahlungspflicht ausgeschlossen sein.

bei einer ambulanten therapie (egal ob jetzt eine therapie aufgrund der psyche oder  aufgrund einer physischen erkrankung) sehe ich jetzt nicht die medizinisch dringliche voraussetzung das unbedingt während der arbeitszeit zu machen (wie z.b. eine blutabnahme wo man morgens nüchtern sein muss) nur weil die therapeutin früh feierabend machen will.

Familiengerd  30.08.2016, 13:49
@Hexe121967

Das steht so selbstverständlich nicht im Gesetz, sondern ist eine - richtige - Interpretation (aus  http://www.jav.info/blog/arzttermin-waehrend-der-arbeitszeit  - die Seite hast Du als Beleg anzugeben vergessen).

Es geht hier nicht darum, was einer Praxis zeitlich "besser in den Terminplan passt", sondern darum, dass keine anderen Termine überhaupt möglich sind und die Behandlung zwar nicht unbedingt dringend (wie in einem Notfall), aber erforderlich ist.

Ich habe mich grundsätzlich zu den hier teilweise geäußerten falschen Behauptungen zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung/Freistellung.

Ob das für den konkreten Fragefall zutrifft, kann ich nicht beurteilen - so wenig wie Du einen Nachweis für Dein Argument (eher: unbewiesene Unterstellung) "nur weil die therapeutin früh feierabend machen will" hast.

LokiRockOfAges 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 15:32

Danke erstmal für die Antwort. Ich BIN ja voll arbeitsfähig, aber wegen einer Therapie Überstunden zu machen, würde für mich einen Zusatz-Stressfaktor schaffen, der sich negativ auf meine Gesundheit auswirkt, da ich sehr schnell erschöpft und müde bin (psychosomatisch, Folge von chronischer Depression) und mich sowas dann noch mehr auslaugen würde...

Saisonarbeiterr  29.08.2016, 15:35
@LokiRockOfAges

es sei denn, du kommst mit einem attest, das dir bescheinigt, dass du  nicht voll arbeitsfähig bist.. dann kannst du das, arbeitest dann aber
auch weniger und kriegst u.U. weniger geld...

was für andre gilt, auch für dich. volles geld bei weniger arbeit ist nicht so einfach.................

LokiRockOfAges 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 15:36
@Saisonarbeiterr

Ja, aber nach der Argumenation müsste man ja auch nacharbeiten, wenn man mit Attest komplett krank ist, weil da arbeitet man ja dann auch nicht (bzw. weniger). Das ist halt das, was ich nicht so wirklich verstehe...

Stellwerk  29.08.2016, 15:39
@LokiRockOfAges

Das ist nachvollziehbar - aber wie Saisonarbeiterr schrieb, das muss der AG nicht mitmachen. Und hart gesagt: Du machst ja keine Überstunden - sondern Ausgleichsstunden, weil Du in der Zeit der Therapie fehlst. 

Er muß Dich freistellen, damit Du die Termine wahrnehmen kannst, richtig. Aber er muss es nicht vergüten, sondern kann Nach- / Vorarbeiten verlangen.

( Ich kann Dich sehr gut verstehen, hab das auch alles hinter mir - aber rechtlich geht eine Reduzierung leider nur entweder aus Kulanz oder eben über eingeschränkte AU. )

Hexe121967  29.08.2016, 15:39
@LokiRockOfAges

welche überstunden? du holst nur die zeit an einem anderen tag nach, die du am therapietag eben zu wenig gearbeitet hast.

Saisonarbeiterr  29.08.2016, 15:42
@LokiRockOfAges

das klingt ja schon sehr nativ.. kaufe dir nicht ab, dass du das wirklich nicht verstehst...  wenn man krank ist, zahlt nach 6 wochen bspw. die KK....

Stellwerk  29.08.2016, 15:44
@LokiRockOfAges

Wenn man komplett krank ist, ist man arbeitsunfähig geschrieben. Das bist Du ja nicht. Du bist zwar in Behandlung, aber arbeitsfähig. D.h. wenn Du montags 8 h arbeiten kannst, kannst Du es dienstags auch. Bist Du dienstag abends in Behandlung, fällt eine Deiner Arbeitsstunden weg - aber nicht, weil Du AU bist, sondern weil Du einen Termin hast. Und das muss der AG nicht vergüten.

termine legt man in den feierabend. nur in akuten notfällen geht man während der arbeitszeit zum arzt.. wenn das aus irgendwelchen gründen nicht geht, muss man die zeit nacharbeiten.

Familiengerd  29.08.2016, 17:33

@ Hexe121967:

wenn das aus irgendwelchen gründen nicht geht, muss man die zeit nacharbeiten.

Das ist falsch bei Anwendung (sofern sie nicht vertraglich ausgeschlossen wurde) des BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" falsch:

Auch bei notwendigen Arztterminen, die nicht aus einem Notfall folgen, aber nicht in eine Zeit außerhalb der Arbeitszeit des Arbeitnehmers gelegt werden können, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf (bezahlte) Freistellung.

Familiengerd  30.08.2016, 12:14
@Saisonarbeiterr

da du nicht weiss

Ahhhja! Und was??

Was soll das denn nun konkret heißen - und in verständlichem Deutsch im ganzen Satz?

LokiRockOfAges 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 15:33

Ich kann meine Termine aber nicht in den Feierabend legen, wenn meine Therapeutin den letzten Termin um 18 Uhr vergibt und ich um 18 Uhr Feierabend habe und dann noch von einer Stadt in die nächste fahren muss...

Hexe121967  29.08.2016, 15:35
@LokiRockOfAges

ok, dann musst du die zeit eben nacharbeiten oder mit deinem chef vereinbaren, dass er dir die zeit nicht bezahlt.

Saisonarbeiterr  29.08.2016, 15:35
@LokiRockOfAges

das ist bedauerlich, aber nicht die schuld des AG....

LokiRockOfAges 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 15:36
@Saisonarbeiterr

Was hat das jetzt mit schuld haben zu tun??

Saisonarbeiterr  29.08.2016, 15:43
@LokiRockOfAges

okay, dann anders.. es ist nicht das problem des AG sondern deines...

Also mir ist das auch neu das der Arbeitgeber dich für Artztermine freistellen muss...

(mir fehlt dann die Zeit die ich weg bin)

Gruß

Familiengerd  29.08.2016, 17:23

Also mir ist das auch neu

Ist aber so, wenn der Arzttermin, der in die Arbeitszeit fällt, zwingend notwendig ist oder nicht außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden kann: Regelung nach BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung", wenn die Anwendung dieser Bestimmung nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

LokiRockOfAges 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 15:35

Hm, okay, dann hatte ich bei sämtlichen Arbeitgebern durchweg eine falsche Information. Solange ich die Arzt-Bescheinigungen vorgelegt habe, die meiner Auffassung nach einem Attest bei Krankheit gleich stehen, war das bisher immer kein Problem..

Stellwerk  29.08.2016, 15:46
@LokiRockOfAges

Keine falsche Information, sondern einfach nur gute, kulante Arbeitgeber :) 

Familiengerd  29.08.2016, 17:26
@Stellwerk

@ Stellwerk:

sondern einfach nur gute, kulante Arbeitgeber

Damit hat das nichts zu tun, wohl aber mit einer Vergütungspflicht nach BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung", sofern die Anwendung dieser Bestimmung nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.