Muss ich Schulden bei meiner Schwiegermutter zahlen?
Hallo,
mein Ehemann hat sich von seiner Mutter einen privaten Kredit geben lassen, den mein Mann und ich unterschrieben haben. Sie hat uns einen Brief geschrieben indem drin steht, dass sie meinem Mann die Restschulden erlässt. Gleichzeitig ließ sie mir über meinen Mann ausrichten, dass sie sich freuen würde, wenn ich weiterhin 100 Euro im Monat zahlen würde. Nun meine Frage. Wenn ich diese 100 Euro Monatlich nicht zahle, kann sich mich für die erlassenen Schulden haftbar machen?
Und wenn ich diese 100 Euro überweisen würde, ist es dann meinerseits ein Schuldeingeständnis und muss ich dann für den restlichen Betrag aufkommen?
Liebe Grüße
8 Antworten
Sie erläßt dem Sohn die Restschuld. Andererseits würde sie sich freuen. Ist das als muß niedergeschrieben oder so wie du es schreibst. Denn dann mußt du nichts zahlen wenn sie sich freut. Ich würde an deiner Stelle das Schreiben nehmen einen Anwalt einen Blick drauf werfen lassen und der sieht sofort ob du mußt oder kannst. Das wäre mir die 50-80 Euro für den Anwalt wert
Na du solltest erst mal feststellen was sie mit Schuldenerlass meint. Gilt der nur für den Sohn und nicht für dich.
dann sage dem Sohn, dass er sich daran zu beteiligen hat. So gehts ja wohl nicht. Und entweder er hilft Dir nicht oder die Messe ist gelesen. Bei entweder oder habe ich immer die Erfahrung gemacht, ist oder die bessere Entscheidung.
Ihr habt schriftlich festgehalten, dass Dein Mann von den Restschulden befreit ist, Du aber nicht. Den Kredit in der Familie habt ihr aber beide aufgenommen und unterzeichnet.
Es geht nicht darum, ob eine Überweisung ein Schuldeingeständnis wäre, Sie hat es doch ohnehin schriftlich, dass Du ihr noch Geld schuldest.
Sofern ich den Sachverhalt richtig verstanden habe.
Da ihr beide gesamtschuldnerisch haftet, kann sich deine Schwiegermutter aussuchen von wem sie das Geld bekommt. Dazu braucht es auch gar kein solches Konstrukt wie einen anteiligen Schuldenerlass.
Soweit ich das verstanden habe, habt ihr euch gesamtschuldnerisch verpflichtet. Ein Teil ohne den anderen, kann dann nicht von seinen Pflichten entbunden werden. Er muss genauso zahlen, wie du. Und Schuldeingeständnisse haben nichts mit Schuldrecht zu tun.
Genau so habe ich es nämlich auch verstanden. Dem einen Schuldner wurde sein Teil erlassen, dem anderen aber nicht.