Muss ich mich beim Chef krankmelden?
Ich bin krank geschrieben für zwei Wochen. Heute und morgen muss ich nicht arbeiten und war heute beim Arzt, der eine AU ausgestellt hat. Wenn mein Chef schon aus dem Hause ist, wenn ich vom Arzt wiederkomme, kann ich mich auch bei einem Kolegen krank melden? Oder soll ich dann morgen in der Diesntzeit meines Arbeitgebers anrufen?
9 Antworten
Da jeder kommen kann mit einer MMS SMS oder z.B. E-Mail oder Telefon anruf das er krank sei.
Hast du nach dem du über Telefon den Arbeitgeber informiert hast 24 -48 Stunden zeit, um die Krankmeldung des Arztes vorbeizubringen.
Tust du das nicht, bist du unentschuldigt Krank bei dem Arbeitgeber.
Eine E-Mail mit dem Cken der Entschuldigung hatt keine gültigkeit, weil sie nicht felschungs sicher ist.
Die Krankschreibung muss am gleichen oder dem nechsten Arbeitstag beim Chef auf dem Tisch landen.
Eine durch einen Kolegen ausgerichtete Nachricht, wie das du Krank bist hatt keinnen wert.
Man bezeichnet so etwas als Hörensagen, wen jemand zu einem anderen etwas sagt one es zu beweisen.
Du kannst deine Krankschreibung an den Chef Faxen.
Das Original musst du trotzdem dem Chef in die Hände drücken oder per Post zu kommen lassen.
- Eine Meldung übers Telefon ist kein Berweis, es läst nur vermuten das die Person krank ist, das selbe geit auch für MMS & z.B. SMS.
- Der Arbeitgeber ist vorgewart, hatt aber trotztem das recht one einer Begründung aauf einn Nachweis durch den Arzt.
Gem. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Gesetz, musst du den Arbeitgeber, über deine Arbeitsunfähigkeit Informieren nicht einnen anderen Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber muss keinne E-Mails SMS MMS Telefonanrufe mit dem Text ich bin Krank, als Krankschreibung akzeptieren.
E-Mails SMS MMS und Telefonarufe lassen nur vermutten das du Krankgeschrieben bist, sie beweisen es nicht.
Erlaubt ist es eine Krankschreibung zu Faxen wenn du nicht in der Lage bist sie vorbeizubringen.
Anzukündigen übers Telefon das du sie ihm per Post zu kommen, lässt wenn es der Arbeigeber damit einverstanden ist.
http://www.rechtsrat.ws/gesetze/efzg/01.htm#5
"Der Arbeitgeber" ist nicht unbedingt immer der Chef. Das kann auch seine Personalabteilung oder ein anderer Vorgesetzter sein.
Und ein Betrieb kann verlange, dass man seine Bescheinigung selbst vorbeibringt oder per Fax schickt. Die Post muss allemal reichen.
Und warum sollte der Arbeitgeber keine telefonische Meldung akzeptieren? Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich unverzüglich zu melden. Und der schnellste Weg ist nunmal das Telefon.
Sorry, es sollte natürlich heißen "Und kein Betrieb kann verlangen, dass man seine Bescheinigung selbst vorbeibringt oder per Fax schickt."
Also soll er seinen Chef, in unwissenheit lassen, oder übergehen, oder wie?
Der Arbeitger soll und muss keinne Telefonische Meldung akzeptieren, weil es nur eine Aussage ist die nicht bewiesen wereden kann, jeder kann anruffen und sagen ich bin krank.
Der Arbeitnehmer ist in der Beweispflicht, zu beweisen durch eine Krankschreibung das er wirklich krank ist.
Solange er es nur übers Telefon sagt, kann der Arbeitgeber nur davon Ausgegechen das Arbeitnehmer kran sei.
Er muss dem aber nicht glauben.
http://www.arbeitsrechtler-in.de/unverzuegliche-krankmeldung.html
Du kanst dem Chef anruffen und ihm sagen das du Krank bist, aber danach musst du zum Arzt und dich um die Krankschreibung kümmern.
Du musst dich zunächst unverzüglich (möglichst telefonisch) melden, dass du krank bist. Das muss nicht unbedingt beim Chef sein. Der hat unter Umständen wichtigere Dinge zu tun. Aber die Information muss unbedingt bei den verantwortlichen Leuten ankommen. Das kann die Personalabteilung sein oder Vorgesetzte, die deine Arbeit einteilen und womöglich einen Vertreter einteilen müssen. Wenn diese Info über die Kollegen funktioniert, ist es gut.
Wenn du nach dem Arztbesuch eine AU-Bescheinigung hat, kannst du ja nochmal anrufen und Bescheid sagen, wie lange du voraussichtlich fehlst.
Für die Zukunft solltest du mal im Betrieb fragen, an wen die telefonische Meldung jeweils gehen soll. Dann bist du sicher, alles richtig zu machen,
Du meldest Dich bei Deinem Kollegen krank und rufst morgen zur Sicherheit nochmal Deinen Chef an und sagst ihm, dass Du gestern (sprich heute) bereits den Kollegen informiert hättest und Du aber sicher gehen wolltest, dass er darüber Kenntnis erlangt hat. Dann bist Du auf der sicheren Seiten.
One der Krankschreibung des Arztes, ist eine Nachrich weiter gegeben an den Kollegen one Nachweis, kein entschuldigung fürs pfellen am Arbeitsplatz.
Selbst wen der Kollege dem Chef sagt das er Krang sei, ist er trotzdem unenschuldigt Krank.
Natürlich muss die ärztliche Bescheinigung dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Aber da gibt es auch eine Toleranz, denn die muss ja nicht persönlich übergeben werden. Wenn man krank ist und da es sich um eine längere Krankschreibung handelt, ist man nicht unbedingt in der Lage dazu und muss eventuell Jemanden organisieren, der diese auf den Postweg bringt. Aber es ist selbstverständlich, dass man den Arbeitgeber informieren muss, es sei denn, man liegt z.B. nach einem Unfall im Krankenhaus.
Du darfst dich nicht bei einem Kolegen krankmelden.
Du must dich ihmmer beim Chef oder seinem Stelfertreter krankmelden.
Wenn den Kolege es vergist dem Chef zu sagen, na dann wird der Chef sauer auf dich.
Grund ist das du dan unetschuldigt pfelst.
Du schreibst einen ziemlichen Unsinn.
"Da jeder kommen kann mit einer MMS SMS oder z.B. E-Mail oder Telefon anruf das er krank sei."
Ja genau, man muss sich unverzüglich melden, und der schnellste Weg ist das Telefon.
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"Hast du nach dem du über Telefon den Arbeitgeber informiert hast 24 -48 Stunden zeit, um die Krankmeldung des Arztes vorbeizubringen."
Und wo soll das bitte stehen ?
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"Tust du das nicht, bist du unentschuldigt Krank bei dem Arbeitgeber."
Nein, auch wenn die Bescheinigung zu spät kommt ist man entschuldigt.
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"Die Krankschreibung muss am gleichen oder dem nächsten Arbeitstag beim Chef auf dem Tisch landen."
Das stimmt auch nicht.
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"Eine durch einen Kolegen ausgerichtete Nachricht, wie das du Krank bist hatt keinnen wert."
Doch, wenn die verantwortlichen Stellen im Betrieb die Information auf diesem Weg unverzüglich bekommen, hat man seine Pflicht erfüllt.
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"Man bezeichnet so etwas als Hörensagen, wen jemand zu einem anderen etwas sagt one es zu beweisen."
Das ist der Punkt, in dem ich dir Recht gebe.