Muss ich der Polizei bei einer Verkehrskontrolle sagen, wo ich hinfahre bzw. von wo ich herkomme?
Muss ich der Polizei bei einer ganz normalen Verkehrskontrolle sagen, wo ich gerade hinfahre bzw. von wo ich gerade komme ?
13 Antworten
Ist doch kein Problem, diese Auskunft zu geben. Willst Du Dich wirklich auf Diskussionen einlassen mit der Polizei, ob sie das dürfen oder nicht?
Wo ist der Sinn, überhaupt wegen einer solchen Lappalie zu diskutieren?
wir werden nicht mehr von der Stasi überwacht :-P
Für dich ist also Stasi und "Guten abend, woher kommen sie gerade?" das Gleiche?
Hm, vielleicht stimmt auch etwas nicht mit meinem Gefühl der Verhältnismässigkeit...
Der Sinn ist doch ganz klar, wir haben grad nix zu tun und freuen uns über ein paar depperte Fragen ; )
du bist ca 20 jahre älter als ich und quatschst bloßen müll, ich komme aus köln und vor dir verstecken muss ich mich körperlich sicherlich nicht, da ich langzeig kampfsport betrieben habe und nun auch schon einige jahre ins fitnessstudio gehe.
Uh, ich kriege Angst.
kannst mir ja gerne ne nachricht schreiben, mit solchen aussagen konterst du dich nur selber das du dich mit "dicke fresse sprüche" durch die anonymität des internets "sicher" fühlst.
Ich war sieben Jahre im Angelclub, zählt das auch? :-)
Ja natürlich. Es gibt sogar spezielle Kontrollen, bei denen es nur um Fahrstart und -Ziel geht. Diese Angaben sind nötig, um das Verkehrsaufkommen in den Griff zu kriegen. Diese statistischen Angaben sind Grundlage für Ausbau, Spurbelegung, Ampelsteuerung und vieles mehr.
Es ist in deinem Interesse, dass diese Daten erfasst werden.
Ob du jetzt gerade aus dem Bordell kommst oder
zu einem geheimen Zockerabend fährst, interessiert dabei nicht. Es geht nur um den Start- und Zielort.
Da verwechselst du was. Das sind keine Polizeikontrollen sondern nur Statistiker. Du kannst antworten, musst aber nicht.
richtig.
Danke, endlich mal EINER
Entschuldigung, EINE
Grundsätzlich "Nein". Deine Auskunftspflicht bezieht sich nur auf deine Person. Name, Anschrift, Geburtsdatum.
Wo steht das?
"Polizeiaufgabengesetz" geh doch mal zu einer kompetenten Person und frag nach. Rechtsanwalt, Polizei, Notar.... Du musst dich NIE zu einer Sache äußern. Die einzige Auskunftspflicht, wie gesagt, ist zu deiner Person.
Du kannst Ihn auch den Perso reichen und von deinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen.
Aussage verweigern geht nur, wenn dir etwas vorgeworfen wird. Bis dahin ist es nur eine Befragung, und da stellt sich immer noch die Frage, wo der Sinn ist jegliche Antwort zu verweigern.
Steht ihr dann da wie die amerikanischen Soldaten in Kriegsgefangenschaft, die nur Name, Dienstgrad und Einheit vor sich herbrabbeln?
Ich muss mich nicht selber belasten und dabei ist es egal ob mir etwas vorgeworfen wird oder nicht. Ich muss bis auf die Frage nach den Personalien keine Frage beantworten. In wie weit das immer Sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.
Grundsätzlich Nein, aber im Einzelfall könnte es sinnvoll sein.
Du bist wohl Politiker? Jede Befragung ist ein Einzelfall.
Nein, diese Privileg möchte ich mir derzeit nicht zumuten.
Nein du musst ihnen nur deinen Namen sagen bzw dich Ausweisen.
geeenau!
Richtig.
Jegliche sonstige zwischenmenschliche Kommunikation verweigern und bei erneuter Nachfrage immer wieder Name, Dienstgrad und Einheit stammeln.
Irgendwann hören die Stasi-Bullenschweine dann schon auf... (Ironie aus)
Wenn du nichts verbrochen hast, wo liegt dann das Problem mit der Polizei zu diskutieren??? Sind doch nicht meine Eltern, und selbst die würden nur dann Auskunft bekommen wenn sie wirklich seeeehr nett fragen.