Muss ich das Kindergeld zurückerstatten/ Schule abbrechen?
Seit September 2017 bin ich auf einem Gymniasium und ich bin volljährig. Mir fällt die Schule sehr schwer und ich gehe auch nur noch so selten hin. Jetzt habe ich dieses Schreiben von der Familienkasse geklommen. Wenn ich mich morgen/übermorgen bei der Schule abmelde und es der Familienkasse melde, muss ich dann das Geld ab Oktober17 zurück zahlen? oder wie versteh ich das?
Danke :-)
5 Antworten
Wenn du dich die nächsten Tage abmelden möchtest,dann möchte die Familienkasse ( Kinder ) eine Schulbescheinigung von dir haben,auf dieser steht dann seit wann und bis wann du die Schule besucht hast !
Sollte deine Schule angenommen den Schulabbruch per 15.03.2018 bestätigen,dann würde für diesen Monat noch Anspruch auf Kindergeld bestehen,weil an min.einem Tag im Monat die Anspruchsvoraussetzung erfüllt war.
Bist du seit September bei der Schule gemeldet und brichst sie erst Mitte März 2018 ab,dann muss kein Kindergeld zurückgezahlt werden,denn in dieser Zeit hast du ja dann die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.
Es sei denn deine Schule sieht das anders und legt deinen Abbruch durch deine vielen Fehlzeiten vor und nicht erst auf den März,aber das wirst du dann ja auf der Schulbescheinigung sehen.
Du solltest dich nach deinem Abbruch gleich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Arbeit bzw.Ausbildung suchend melden,damit würdest du dann weiterhin die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Wenn Du jetzt die Schule abbrichst, musst Du Dich sofort Ausbildungsplatz-suchend bei der Arbeitsagentur melden. Dann besteht der Kindergeldanspruch erst mal weiter.
Wenn Du Dich nur abmeldest, dann besteht ab dem Abmeldetag kein Anspruch mehr. Für die Zeit ab September brauchst Du einen Nachweis der Schule, dass Du angemeldet warst. Wenn Du allerdings nie da warst, weiß ich nicht, ob die Schule Dir das ausstellt....
Da steht, so wie ich das verstehe, einfach, dass du die entsprechenden Unterlagen bis zum 19.03. abgeben sollst. Wenn du das nicht fristgerecht machst, erlischt dein Anspruch und du musst bis dahin gezahltes Geld zurückgeben.
Du brauchst eine Schulbescheinigung für diese Zeit. Liegt dies nicht zum geforderten Datum vor musst du das Geld zurückzahlen.
Sag ich ja
Solange er/sie bei der Schule angemeldet war, bestand Anspruch. Das muss man nur nachweisen (normalerweise stellt man sofort nach Schulbeginn oder zum 18. Geburtstag einen Kindergeldantrag)
genauso ist es... du MUSST es zurückzahlen...