Muss ich als Autor alle Nebenrechte an den Verlag abtreten?
Ich habe endlich einen Verlag gefunden, der mein Buch veröffentlichen will. Nur sind wir uns wegen der Filmrechte (Normvertrag) ein wenig in die Haare geraten. Ich hätte diesbezüglich gerne das letzte Wort bzw. würde gerne um Erlaubnis zur Verfilmung gebeten werden. Es ist mir selbst klar wie gering die Chancen auf Verfilmung stehen, doch ich möchte um jeden Preis vermeiden, dass ich als Urheber bezüglich der Verfilmung enttäuscht werden würde. Der Verlag verspricht mir Mitspracherecht, doch verweigert mir die endgültige Entscheidung diesbezüglich, da sie nicht wissen welche Konsequenzen das für sie als Verlag hätte. Was meint ihr, was ich tun sollte? Den Vertrag so unterschreiben? Weiter auf die Rechte bestehen oder einen anderen Verlag suchen? Bin selbst Drehbuchautorin und fände es schade, wenn mein Werk in den falschen Händen landen würde.
Danke und viele Grüße
6 Antworten
diesen vertrag würde ich meinen persönlichen anwalt zur prüfung vorlegen und dann die überarbeitete variante dem verlag präsentieren.
erziehlt man keine einigung geht man zu einem anderen verlag oder sucht sich einen agenten, der das werk vermarktet.
die frage ist, inwieweit du in de rposition bist, forderungen zu stellen
Die Kalkulation, dass man auch noch an Nebenrechten verdienen kann, beflügelt viele Verlage überhaupt erst, mit manchen Autoren über manche Werke einen Vertrag abzuschließen.
Schließlich muss einiges an Lektorats-, Verwaltungs-, Produktions- und Vertriebskosten vorgeschossen werden, mit ungewissem Ausgang.
Ist der Ausgang weniger ungewiss, kann der Autor auch mehr Forderungen durchsetzen. Etwa größere Anteile an den Nebenrechten.
Die urheberrechtlichen Mitsprache-Rechte bleiben dem Autoren aber ohnehin. UrhG § 14 Entstellung des Werkes spricht gegen eben dies, und dann gibt es noch
UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen:
"Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers." http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html
Eine pauschale "Einwilligung des Urhebers" vorab sollte sicher sittenwidrig und damit unwirksam sein.
Gruß aus Berlin, Gerd
Nur kurz, da ich dir an anderer Stelle ausführlicher geantwortet habe:
NEIN, musst du nicht. E-Book- und Hörbuch-Rechte zu überlassen (gegen entsprechende Honorierung selbstverständlich) ist sinnvoll, da sie meist zeitnah von dem Verlag in Anspruch genommen werden. Die Filmrechte jedoch einfach so zu überlassen, ohne dass ein konkretes Angebot einer Filmproduktion vorliegen, ist leichtsinnig.
Man kann entsprechende Absätze auch einfach streichen!
10 Jahre ist wirklich etwas lang. Aber das Recht, die Abrechnung zu prüfen, hast du sowieso. Die muss man dir nicht extra einräumen.
Urheberrecht kannst Du gar nicht abtreten! Wenn Dich der Verlag drängt, ist das nicht gültig!
Der Verlag kann Dir nicht das Urheberrecht abkaufen.
Es geht gar nicht um Urheberrechte.
Es geht um die Verwertungsrechte, und die kann man vertraglich regulieren.
Hole Dir UrhR, Urheber- und Verlagsrecht, entweder ISBN 3423055383(dtv) oder ISBN 3406512666(C.H.Beck)
Wie stubenkuecken schon schreibt, es geht um die Verwertungsrechte, nicht um die Urheberrechte.
Die Veröffentlichung sollte in Deinem Interesse vorrangig sein. Lass Dir das Vorrecht an der Drehbucherstellung im Vertrag eintragen. So erfährst Du frühzeitig von Kaufangeboten und kannst durch das Drehbuch Einfluss auf spätere Vertragsverhandlungen erhalten.
Hab gerade erfahren, dass mein Verlag mir das Mitspracherecht als Zusatzpunkt im Vertrag hinzufügen möchte. Soll ich mich damit zufrieden geben?
Ich möchte keine Tipps zu Deiner Zukunftsplanung geben. Bedenke aber, das Du durch die Vertragsunterzeichnung Geld verdienst und Dir eine weitere Suche ersparst. Falls Du je wieder etwas veröffentlichen möchtest erleichtert Dir die jetzige Veröffentlichung spätere Vertragsverhandlungen.
Nein. Siehe meine Antwort auf deine andere Frage.
Vielen Dank! Du hast mir sehr weitergeholfen. Irgendwie kamen mir die Vertragslaufzeit von 10 Jahren beim Verlag und das Fehlen der Klausel, die mich zur Prüfung der Abrechnung durch einen Anwalt berechtigt nicht ganz geheuer vor.