Muß Haftpflichtversicherung bei Schaden im Altenheim zahlen? Oma soll angebl. Toilette verstopft ha
Meine Großmutter ist seit zwei Monaten in einem Altenheim, da sie sich nicht mehr selber versorgen kann. Geistig ist sie noch recht klar (Pflegestufe eins). Nun schrieb mir das Altenheim, dass sie schon zwei Mal die Toilette mit Textilien verstopft haben soll. Das ist noch nie passiert und paßt nicht zu ihr. Zudem wird das Bad wird von vier Frauen benutzt. Das Heim möchte nun, dass wir, bzw. die Haftpflichtversicherung den Schaden zahlt. ich habe die Information bekommen, dass ein Alten-, bzw. Pflegeheim für solche Fälle eine eigene Versicherung hat, die für die Kosten aufkommt. Ist das so richtig? Oder müssen wir zahlen?
Und ist das Heim verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit ein Verstopfen nicht noch mal möglich ist? Oder müssen wir ab jetzt ggf. jedesmal zahlen?
Ich bedanke mich für Eure Antworten!
Liebe Grüße Vivi
3 Antworten
Der Schaden der durch das bestimmungswidrig austretende Leitungswasser entsteht, ist duch die Gebäudeversicherung des Heims gedeckt. Das schließt aber nicht die Beseitigung der Verstopfung mit ein. Hierfür kann das Haus aber nicht einfach irgend jemanden ausgucken, der eine Haftpflichtversicherung hat. Es muss schon konkret bewiesen werden, wer dafür verantwortlich ist. Und euch einfach eine Rechnung schicken können sie auch nicht. Das ist das Risiko des Heimbetreibers, wenn sie ansehnliche Beträge für die Betreuung von teilweise verwirrten Personen mnehmen, müssen sie dieses Risiko tragen. Wenn die Oma eine Haftpflichtversicherung hat, könnt ihr es ja melden. Regulieren wird die Versicherung höchst wahrscheinlich nicht, aber die unberechtigte Forderung zurück weisen.
Schau mal in den Pflegevertrag: Viele Heime haben eine Haftpflichtversicherung, die auch für demenzbedingte Schäden aufkommt.
Hier hilft vielleicht auch ein Anruf bei der zuständigen "Heimaufsicht" (Stadt- oder Kreisverwaltung)
Wie wollen die nachweisen, dass sie es war, glaub nicht dass die damit durchkommen