Darf man mit einem Roller ( 25kmh gedrosselt) auf eine Landstraße fahren?

4 Antworten

Landstraßen dürfen verwendet werden.

Aber sind außerhalb geschlossener Ortschaften Fahrradwege vorhanden, sind diese zu benutzen, sofern sie nicht mit Verbotsschildern ausgeschlossen sind.

Es muss natürlich angemessen gefahren werden.

Es dürfen also keine anderen Verkehrsteilnehmer, wie z.B. Fußgänger, Fahrradfaher oder sogar Kinder beeinträchtigt oder gefährdet werden.

M0F4FR3AK  23.05.2016, 23:16

Gildet das bei einem geteilten für fußgänger auch?

RuedigerKaarst  23.05.2016, 23:21
@M0F4FR3AK

Ich meine, dass es auch gilt.
Wenn man entsprehend langsam fährt und niemanden gefährdet, meckert niemand.

Ich habe außerorts immer nur einen Weg gesehen, der wäre ja eigentlich geteilt. ;)

LIFEFITNESS 
Beitragsersteller
 23.05.2016, 23:11

Wenn jetzt zum Beispiel so ein Fahrradweg vorhanden wäre und man dennoch auf der Straße fährt, was würde dann passieren?

RuedigerKaarst  23.05.2016, 23:19
@LIFEFITNESS

Rechtlich würde wahrscheinlich nichts passieren, aber man sollte nicht mit seinem Leben spielen.
Mofaroller werden oft unterschätzt und dann scheppert es.

Ich wurde mal beim Anfahren fast zerlegt, weil es der Hintermann sehr eilig hatte und wohl im letzten Moment merkte, dass der Roller langsamer ist als er aussieht.

Ja darf man, nur Autobahn und Kraftfahrtstraße ist untersagt, da muss die Geschwindigkeit mindestens 60 km/h betragen, was aber meiner Meinung nach auch zu wenig ist. Landstraße ist erlaubt, jedoch mit 25 km/h nicht gerade ungefährlich, was aber natürlich deine Entscheidung ist. 

Ja.

Verboten ist aber die Benutzung von Kraftfahrstraßen und Autobahnen.

(Den Besitz der benötigten Mofaprüfbescheinigung setze ich jetzt mal voraus)

RuedigerKaarst  23.05.2016, 23:29

Zumindest erntet man sich böse Gedanken von den Verkehrsteilnehmern, wenn man die Kraftfahrstraße ausbremst.

Und man muss man sich Gedanken machen wie man heil die Ausfahrt runter kommt, oder hoffen und weiter fahren.

clemensw  23.05.2016, 23:49
@RuedigerKaarst

Da erntet man nicht nur böse Gedanken, sondern auch ein nettes Schreiben von der "Rennleitung". TBNR 118106 bzw. 118124, BKat lfd. Nr. 78. Kostet aber nur 20€.

Ja, darf man. Obwohl die Dinger in meinen Augen ein echtes Verkehrshindernis sind 🙈 wart lieber noch n Jahr und mach den 50 er! Mit dem 25er überholt dich so mancher Fahrrad Fahrer 😁

MissRatlos1988  24.05.2016, 07:03

kp!

LIFEFITNESS 
Beitragsersteller
 23.05.2016, 23:17

Denkt ihr dass das irgendwann mal geändert wird ? Mit 14 1/2 AM & mit 15 1/2 A1

MissRatlos1988  23.05.2016, 23:13

da geb ich dir recht

RuedigerKaarst  23.05.2016, 23:12

Mofas, bzw. Mofaroller sind nicht nur ein Verkehrshindernis sondern eine Gefahr.

Ich würde es begrüßen, wenn man mit 14 1/2 mit AM beginnen und mit 15 1/2 auf A1 upgraden könnte.